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Drittfahrer-Schutz: Zusätzliche Fahrer absichern.
In Ihrer Kfz-Versicherung sind nur Sie als Fahrer zugelassen – Sie möchten jedoch Ihr Auto einer dritten Person privat leihen? Mit dem Drittfahrer-Schutz1 sichern Sie sich ab: Die Zusatzversicherung für andere Fahrer erstattet im Schadensfall die Selbstbeteiligung und bewahrt Sie vor Vertragsstrafen. Außerdem sind Sie bei Beitragserhöhungen Ihrer Autoversicherung geschützt.
So kommen Sie zum Drittfahrer-Schutz.
Drittfahrer-Schutz online berechnen.
Persönliche Daten eingeben.
Direkt online bezahlen.
Zusätzlichen Fahrer für gewünschten Zeitraum absichern.
Was genau ist der Drittfahrer-Schutz?
Bei Abschluss einer Autoversicherung geben Sie dem Kfz-Versicherer an, ob jeder Ihr Auto fahren darf oder nur ein bestimmter Personenkreis. Schränken Sie den Fahrerkreis im Vertrag ein, ist die Versicherung erheblich günstiger – daher entscheiden sich viele Versicherungsnehmer für eine Einschränkung. Verleihen Sie Ihr Auto dennoch an Freunde oder Bekannte und diese haben einen Unfall, kann das teuer werden: Der Versicherer erhebt in der Regel mindestens eine Vertragsstrafe.
Leistungen des Drittfahrer-Schutzes.
Die Zusatzversicherung für weitere Fahrer bietet Ihnen im Premium-Paket einen erweiterten Schutz. Sie benötigen nur eine Grundabsicherung? Dann entscheiden Sie sich für das Basis-Paket des Drittfahrer-Schutzes. Erfahren Sie hier, welche Leistungen in den Paketen des Versicherers jeweils abgedeckt sind.
Basis-Paket | Premium-Paket | |
---|---|---|
Erstattung der Selbstbeteiligung | ✓ | ✓ |
Schutz vor Beitragsnachforderungen | ✓ | ✓ |
Absicherung gegen Vertragsstrafen | ✓ | ✓ |
Erstattung des Rückstufungsschadens, gilt für Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung (bis zu 3 Jahre) | – | ✓ |
Die Höchstentschädigungsleistung für alle Leistungen beträgt maximal 5.000 Euro.
Interesse geweckt? Dann schließen Sie noch heute Ihren Drittfahrer-Schutz online ab.
Fragen & Antworten zum Drittfahrer-Schutz.
Was ist der Drittfahrer-Schutz?
Sie möchten Ihr Auto kurzzeitig einem Freund oder Verwandten leihen, haben aber mit Ihrem Kfz-Versicherer lediglich einen eingeschränkten Nutzerkreis (z. B. nur Sie selbst oder Sie und Ihr Ehepartner) vereinbart? Dann ist es sinnvoll, den Drittfahrer-Schutz abzuschließen. Denn dieser ersetzt Ihnen Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass der zusätzliche Fahrer mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht.
Was genau ist bei einem zusätzlichen Fahrer versichert?
Sie können zwischen zwei Varianten wählen:
Der Drittfahrer-Schutz Basis zahlt Ihnen den finanziellen Schaden durch eine Beitragsnachforderung und ggf. eine Vertragsstrafe, die Ihnen Ihr Kfz-Versicherer aufgrund eines unberechtigten Fahrers in Rechnung stellt. Haben Sie mit Ihrem Kfz-Versicherer für den Schadensfall eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese ebenfalls übernommen.
In der Premium-Variante wird Ihnen zusätzlich zu den Basis-Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe auch der "Rückstufungsschaden" (Schadenfreiheitsrabattverlust) in der der Kfz-Haftpflicht und in der Kaskoversicherung für bis zu 3 Jahre erstattet. (Nähere Informationen dazu finden Siein den Versicherungsbedingungen unter A-1.2.)
Für beide Varianten gilt eine maximale Entschädigungsleistung von insgesamt 5.000 Euro.
Wer kann sich durch den Drittfahrer-Schutz versichern lassen?
Versichert werden kann jeder, der mindestens 21 Jahre alt ist und der nicht zu dem Nutzerkreis an Fahrern gehört, der bereits mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbart wurde.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Sie möchten Ihr Auto für eine einzelne Fahrt oder einen längeren Zeitraum verleihen? Sie können flexibel entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll. Der Drittfahrer-Schutz gilt mindestens für 24 Stunden und kann bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen abgeschlossen werden.
Wo besteht der Versicherungsschutz für Drittfahrer?
Versichert sind Fahrten in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Das genutzte Fahrzeug muss allerdings in Deutschland zugelassen sein.
Wer ist der Versicherer?
Ihr Risiko wird durch die ELEMENT Insurance AG getragen.
Was ist im Drittfahrer-Schutz nicht abgesichert?
Nicht versichert sind z. B.:
• Schäden am gegnerischen oder am eigenen Fahrzeug (hierfür leistet die eigentliche Kfz-Versicherung im Rahmen der Kasko-Deckung)
• Schäden durch Trunkenheitsfahrten
• Fahrten, die ohne Ihr Einverständnis unternommen werden
• Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
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So kommen Sie zum Drittfahrer-Schutz.
Footnote 1
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Versicherungsleistungen durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.
Footnote 2
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig . Versicherungsleistungen werden durch die Volkswagen Versicherung AG, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, erbracht.