Sie suchen nach einer guten Alternative für Ihre Kfz-Versicherung? Dann sollten Sie nicht ausschließlich auf den Preis achten. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) empfiehlt, beim Wechsel der Kfz-Versicherung genau auf Leistungsumfang und Bedingungen von Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko zu achten. Checken Sie zum Beispiel die maximale Deckungssumme, die eine Autoversicherung anberaumt. Deckungssumme? Das ist der Betrag, der laut Vertrag durch Ihre Versicherung maximal gezahlt wird, um einen Schaden zu decken. Und dieser darf die in der Anlage zu § 4 Abs. 2 des Pflichtversicherungsgesetzes festgeschriebene Mindestversicherungssumme nicht unterschreiten. Die meisten Versicherer bieten heutzutage allerdings Deckungssummen an, die über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinausgehen.
Achten Sie außerdem darauf, dass die vertraglich abgesicherten Leistungen zu Ihren Bedürfnissen passen. Fahren Sie mit Ihrem Fahrzeug häufig über Land, sollten Sie zum Beispiel darauf achten, dass die Autoversicherung neben Unfällen mit Haarwild auch Zusammenstöße mit anderen Tieren wie Kühen oder Pferden absichert.
Und auch der so genannte Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit ist ein wichtiges Versicherungskriterium. Was heißt das? Das bedeutet, dass die Versicherung auch Schäden übernimmt, die durch so genannte „grobe Fahrlässigkeit“ entstehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Versicherte einen Unfall durch das Überfahren einer roten Ampel verursacht. Das heißt natürlich nicht, dass der Versicherte eine Art Freifahrtschein bekommt. Explizit ausgenommen sind beispielsweise Schäden, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum entstehen.
Werfen Sie auch einen Blick auf die Rabattstaffel des potenziellen Versicherers. Abhängig von Ihrer Schadenfreiheitsklasse gewähren Kfz-Versicherungen nämlich einen Schadenfreiheitsrabatt auf den Versicherungsbeitrag. Eine hohe Schadenfreiheitsklasse und damit einen hohen Rabatt erhalten Sie, wenn Sie lange unfallfrei fahren.
Übrigens: Wenn eine Kfz-Versicherung über einen Rabattschutz verfügt, schützt dieser Sie in der Regel vor Rückstufung, solange Sie nur einen Schaden pro Versicherungsjahr melden. So sichern Sie sich trotz des Versicherungsschadens Ihren bisherigen Schadenfreiheitsrabatt für ein weiteres Jahr und müssen keine höhere Versicherungsprämie zahlen. Bei einem Kfz-Versicherungswechsel behalten Sie also in der Regel Ihre Schadenfreiheitsklasse. Allerdings haben unterschiedliche Versicherer auch unterschiedliche Staffelungen. So können Sie trotz gleicher Schadenfreiheitsklasse bei einer anderen Autoversicherung einen höheren oder auch niedrigeren Beitragssatz zahlen.