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Richtig handeln bei einem Autounfall.
Wer oft mit dem Auto unterwegs ist, hat vermutlich schon einmal einen Verkehrsunfall gesehen oder war sogar schon selbst in einen verwickelt. Als Unfallbeteiligter ist es wichtig, an der Unfallstelle richtig zu handeln, um sich selbst und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Später muss auch die Versicherung informiert werden. Lesen Sie hier, was Sie bei einem Autounfall tun müssen und welche Versicherung für die Schäden aufkommt.
Was tun bei einem Autounfall?
Im Jahr 2021 gab es in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt über 2,3 Millionen Verkehrsunfälle, von denen über 200.000 einen Personenschaden mit sich brachten. Sind Sie selbst in einen Unfall verwickelt, gilt es, zunächst einmal ruhig zu bleiben und einen klaren Kopf zu bewahren, um keine weiteren Unfälle zu verursachen oder sich selbst in Gefahr zu bringen. Was genau Sie bei einem Autounfall tun müssen, wenn Sie direkt beteiligt oder auch als Zeuge unbeteiligt sind, haben wir hier für Sie zusammengefasst. Auch für Wildunfälle zeigen wir Ihnen die wichtigsten Punkte und die richtige Verhaltensweise auf.
1. Anhalten und Unfallstelle absichern.
2. Notruf absetzen und Polizei informieren.
Ist der Unfallort gesichert, begeben Sie sich an den Straßenrand oder auf der Autobahn hinter die Leitplanke. Überqueren Sie niemals die Straße. Ist jemand schwer verletzt oder wissen Sie nicht genau, wie schwer die Verletzungen der Person sind, rufen Sie sofort den Rettungsdienst. Beginnen Sie erst nach dem Anruf mit Erste-Hilfe- oder Wiederbelebungsmaßnahmen, falls keine Atmung und/oder kein Herzschlag vernommen werden kann. Folgen Sie den Anweisungen des Rettungsdienstes, bis dieser eintrifft. Handelt es sich beim Autounfall um einen hohen Sachschaden, wird Fahrerflucht begangen oder sind Personen verletzt, muss auch die Polizei verständigt werden.
3. Personalien aufnehmen und Unfallbericht erstellen.
Notieren Sie sich die Personalien von allen Unfallbeteiligten, aber auch von Zeugen des Verkehrsunfalls. Schreiben Sie sich die Kennzeichen des Unfallgegners und weiterer Beteiligter auf, erfragen Sie die Versicherung des Unfallgegners und notieren Sie die Schäden an den Fahrzeugen und anderen Gegenständen. Machen Sie wenn möglich Fotos von der Unfallstelle und fertigen Sie eine Skizze des Unfallverlaufs an. Erstellen Sie dann einen Unfallbericht, in dem Sie wichtige Faktoren wie Zeit, Uhrzeit, Ort und Unfallhergang eintragen. Der Unfallbericht ist später eine wichtige Grundlage für Ihren Versicherer.
4. Unfall der Versicherung melden.
Ist die Unfallstelle abgesichert, befinden sich Polizei und/oder der Rettungsdienst am Unfallort und sind alle Personalien sowie der Unfallhergang erfasst worden, muss der Unfall der Versicherung gemeldet werden. Ist die Schuldfrage eindeutig, ist in der Regel der Unfallverursacher für die Meldung beim Versicherer verantwortlich, da seine Haftpflicht für den Schaden aufkommen muss. Nehmen Sie aber immer Kontakt zu Ihrem eigenen Versicherer und dem des Unfallgegners auf, um das weitere Vorgehen zu klären und die Forderungen zu erörtern. Der Unfallbericht bildet eine gute Grundlage dafür.
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung und sind Sie der Unfallverursacher, kommt Ihre Versicherung für Schäden an Ihrem Fahrzeug auf. Besitzen Sie als Unfallverursacher nur eine Teilkasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung, müssen Sie den Schaden an Ihrem Auto bezahlen. Die Haftpflicht kommt nur für Schäden am Auto des Unfallgegners auf.
Was tun bei einem Wildunfall?
Verhalten als unbeteiligte Person bei einem Autounfall.
Wenn Sie vom Autounfall nicht direkt betroffen sind, aber trotzdem an einer Unfallstelle vorbeikommen oder Zeuge eines Unfalls werden, müssen Sie laut Gesetz Erste Hilfe leisten, da Sie sich sonst strafbar machen. Zudem müssen Sie Angaben zu Ihrer Person und dem Unfall machen, wenn dies gefordert wird. Sorgen Sie dafür, dass Rettungsdienst und Polizei ungehindert an die Unfallstelle gelangen, und bilden Sie eine Rettungsgasse. Behindern Sie die Helfenden nicht bei Ihrer Arbeit und machen Sie keine Fotos oder Videos vom Unfallort. Wer nicht Erste Hilfe leistet, die Rettung behindert oder keine Rettungsgasse bildet, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.