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Leasingraten für den Ernstfall absichern.
Ob unverschuldete Arbeitslosigkeit oder längere Krankheit: Sichern Sie Ihre Leasingrate im Fall unerwarteter Ereignisse ab und schützen Sie sich in schwierigen Zeiten vor finanzieller Belastung. Entdecken Sie die Vorteile der Leasingratenversicherung Plus.1
Leasingratenversicherung Plus1 ganz einfach abschließen.
Neuen Leasingvertrag abschließen.
Leasingratenversicherung beantragen & dazu abschließen.
Ratenschutz genießen und sorgenfrei leasen.
Schließen Sie die Versorgungslücke.
Bei Arbeitsunfähigkeit, Todesfall, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit kann es zu finanziellen Engpässen kommen. Mit der Leasingratenversicherung Plus sind Sie dann auf der sicheren Seite. Wie groß die Versorgungslücke sein kann, zeigt Ihnen das folgende Berechnungsbeispiel.
Hier wird ersichtlich, wie sich das Nettoeinkommen bei Krankheit und bei Arbeitslosigkeit reduziert: Für die Dauer Ihrer Krankheit erhalten Sie maximal 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 erhalten Sie mit Kind 67 Prozent Ihres letzten Nettogehalts. Wenn Sie keine Kinder haben, liegt das Arbeitslosengeld nur bei 60 Prozent des Nettoentgelts. Da Ihre Fixkosten jedoch in der Regel die gleichen bleiben, entsteht eine Versorgungslücke. Mit einer Leasingratenversicherung senken Sie als Leasingnehmer Ihre Fixkosten für die Dauer Ihrer Krankheit bzw. bei Arbeitslosigkeit für bis zu 12 Monate, da Ihre Leasingraten für diese Zeit übernommen werden.
Das bietet Ihnen die Leasingratenversicherung Plus.1
Schließen Sie die Versicherung bei Ihrem Händler ab und profitieren Sie von den Leistungen der Ratenschutzversicherung.
Das „Plus“ steht übrigens für den zusätzlichen Schutz bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit. Wenn Sie darauf verzichten möchten, wählen Sie einfach die normale Leasingratenversicherung mit der Absicherung bei Arbeitslosigkeit inkl. zugehöriger Assistance-Leistungen und im Todesfall.
Händlersuche.
Fragen & Antworten rund um die Leasingratenversicherung.
Was ist eine Leasingratenversicherung oder Leasingratenversicherung Plus (Restschuldversicherung)?
Die Leasingratenversicherung (Plus) ist eine Form der Restschuldversicherung. Diese können Sie bei einer Leasingfinanzierung abschließen. Im Falle eines finanziellen Engpasses übernimmt die Versicherung Ihre monatlichen Leasingraten für Sie und Ihre Familie, beispielsweise bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, einer Berufsunfähigkeit oder im Todesfall.
Die Leasingratenversicherung (Plus) ist eine freiwillige Absicherung. Sie sorgt für Ihre finanzielle Sicherheit und die Absicherung Ihrer Familie im Ernstfall. Denn die Leasingratenversicherung übernimmt bei Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall die Weiterzahlung der Finanzierungsraten Ihres Autokredits. Die Leasingratenversicherung Plus bietet Ihnen sogar noch den Zusatz, dass die Zahlung der Monatsraten bei unverschuldeten Arbeitslosigkeit bzw. bei Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichem Grund übernommen werden.
Im Todesfall übernimmt sie die zum Todeszeitpunkt noch ausstehenden Finanzierungsraten inklusive der Schlussrate komplett.
Wann kann ich die Leasingratenversicherung abschließen?
Als Form der Restschuldversicherung können Sie die Leasingratenversicherung (Plus) nur in Zusammenhang mit einer Fahrzeugfinanzierung wie Kredit oder Leasing abschließen. Am besten Sie entscheiden sich direkt bei Vertragsunterzeichnung für die entsprechende Restkreditversicherung und schließen Sie direkt ab. So sind Sie ab der ersten Minute geschützt. Gegebenenfalls kann aber auch ein Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein. Wenden Sie sich dafür telefonisch an Ihren Leasinggeber.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um die Leasingratenversicherung Plus (Restschuldversicherung) abschließen zu können?
Der Abschluss ist nur im Rahmen eines Finanzierungsvertrags möglich. Dazu muss die versicherbare Person bei Abschluss 18 Jahre alt sein. Allerdings darf sie dabei das Höchsteintrittsalter nicht überschreiten. Das ergibt sich aus der Differenz zwischen der Vollendung des 75. Lebensjahres und der Dauer des Versicherungsschutzes im Todesfall und bei allen anderen Risiken aus der Differenz zwischen dem 67. Lebensjahr und der Dauer des Versicherungsschutzes.
Welche Leistungen bietet die Leasingratenversicherung (Plus) zusätzlich zur finanziellen Absicherung?
Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung können Sie umfangreiche Assistance-Leistungen in Anspruch nehmen. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit werden Sie beispielsweise mit einer Haushaltshilfe (bei alleinstehenden Personen) oder Kinderbetreuung bei Krankenhausaufenthalt eines Erziehungsberechtigten unterstützt. Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit (Leasingratenversicherung Plus) erhalten Sie eine telefonische Erstberatung oder ein Bewerbertraining. Weitere Assistance-Leistungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung.
Muss ich eine Leasingratenversicherung (Plus) abschließen?
Nein, eine Leasingratenversicherung oder Leasingratenversicherung Plus ist eine freiwillige Absicherung. Möchten Sie sich und Ihre Familie bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit oder im Todesfall vor finanzieller Belastung durch die Finanzierungsraten schützen, kann eine Leasingratenversicherung Plus jedoch ratsam sein.
Was passiert mit dem Leasingratenversicherung (Plus) bei vorzeitiger Kredittilgung?
Tilgen Sie den Kredit frühzeitig, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht für die Leasingratenversicherung (Plus) zu, weil der Versicherungszweck entfällt.
In diesem Fall sind die monatlichen Beiträge bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Versicherungsverhältnisses zu bezahlen.
Bei einer Einmalzahlung des Beitrags erhalten Sie den nicht verbrauchten Einmalbeitrag, abzüglich eines Stornoabschlages, zeitanteilig zurück.
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Können wir weiterhelfen?
Footnote 1
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, AG Stuttgart HRB 18173/18182.
Footnote 2
Weitere Leistungen und ihren konkreten Umfang finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung.
Footnote 3
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, AG Stuttgart HRB 18173/18182. Versicherer für die Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit und Schwere Krankheit ist die Cardif Lebensversicherung. Versicherer für das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit ist die Cardif Allgemeine Versicherung.
Footnote 4
Ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH,Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig. Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Cardif Allgemeine Versicherung/Cardif Lebensversicherung, AG Stuttgart HRB 18173/18182. Versicherer für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit ist die Cardif Lebensversicherung. Versicherer für das Risiko der unverschuldeten Arbeitslosigkeit bzw. Geschäftsaufgabe aus wirtschaftlichem Grund ist die Cardif Allgemeine Versicherung.