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Mit den Reiseversicherungen sorgenfrei in den Urlaub.
Freuen Sie sich auf die schönste Zeit im Jahr – ganz ohne Sorgen. Ob Notfall während der Reise, verlorenes Gepäck oder Reiserücktritt: Wählen Sie das passende Reiseversicherungspaket aus und freuen Sie sich sorgenfrei auf Ihren Urlaub.
Ihre Reise ganz einfach absichern.
Darum sind die Reiseversicherungen sinnvoll.
Ein Unfall setzt Sie außer Gefecht, die Geldbörse wird Ihnen gestohlen oder Sie können Ihre Reise wegen einer Erkrankung gar nicht erst antreten – im Urlaub kann auch mal etwas schief gehen. Die Reiseversicherungen schützen Sie vor vielen finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse.
Weitere Bausteine wie Urlaubsgarantie (Reiseabbruch), Notfallversicherung und Reisegepäckversicherung sind über den Onlinerechner optional zu wählbar. Details zu den Bausteinen finden Sie direkt im Rechner.
Reiseversicherungen für längere Zeiträume.
Denken Sie unbedingt an den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Auslandsaufenthalt. Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland nur mit Einschränkungen. Deswegen ist eine zusätzliche Absicherung sehr sinnvoll.
Young Travel
- Included: Tarif Young Travel für junge Leute im Alter bis 35³
- Included: Für Aufenthalte bis zu 5 Jahren
- Included: Keine Selbstbeteiligung
Reisen bis zu 1 Jahr
- Included: Für Aufenthalte bis zu 1 Jahr
- Included: Ohne Selbstbeteiligung
- Included: Keine Altersbegrenzung
Reisen bis zu 5 Jahren
- Included: Für langfristige Auslandsaufenthalte
- Included: Beitragserstattung bei vorzeitiger Rückreise
Fragen & Antworten zu den Reiseversicherungen.
Wo kann ich einen Leistungsfall melden?
Bitte melden Sie sich telefonisch oder online bei dem Schadenservice der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Weltweiter 24-Stunden Notruf-Service für akute Leistungsfälle
Wie lange vor Reiseantritt kann man eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?
Die Reiserücktrittsversicherung müssen Sie bis 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Liegen zwischen Buchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, müssen Sie die Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Buchung abschließen.
Reiserücktrittsversicherung: Welche Leistungen bietet sie?
Die Versicherung umfasst verschiedene Ereignisse, die dem Reiseantritt im Wege stehen. U. a. sind folgende Gründe versichert:
- unerwartete, schwere Erkrankung (Reise kann laut ärztlichem Attest in keinem Fall angetreten werden)
- unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes
- ein Todesfall in der Familie
- Impfunverträglichkeit
- Bruch von Prothesen
- ein schwerer Unfall
- Opfer einer strafbaren Handlung Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl)
- Schwangerschaft
- ein erheblicher Schaden am Eigentum z. B. durch Brand oder Wasserrohrbruch
- eine Ladung einer versicherten Person als Zeuge vor Gericht
Wenn öffentliche Verkehrsmittel mindestens zwei Stunden verspätet eintreffen und der Reisende den Anschluss (z. B. Bahn, Bus, Flug) verpasst, deckt dies die Reiserücktrittsversicherung in der Regel auch ab. Auch versichert sind Kunden, die ihren Arbeitsplatz wechseln und die versicherte Reisezeit in die Probezeit beim neuen Arbeitgeber fällt, oder wenn bei versicherten Personen die Wiederholung einer Prüfung in Schule oder Uni ansteht. Selbst wenn der Partner die Scheidung einreicht, springt die Reiserücktrittsversicherung ein. Alle Leistungen im Überblick finden Sie in der Produktübersicht.
Reiserücktrittsversicherung: Wie viel bekommt man zurück?
Bei der hier vermittelten Reiserücktrittsversicherung erhalten Sie den gesamten Reisepreis zurückerstattet, sofern Sie die Reise nicht antreten können. Sollten Sie aufgrund einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln Mehrkosten für die Anreise haben, werden diese Kosten übernommen.
Wie verhalte ich mich, wenn der Versicherungsfall eintritt?
Kunden müssen den Eintritt eines der oben genannten Ereignisse bei ihrer Versicherung melden und Nachweise erbringen, etwa eine Krankenbescheinigung vom Arzt. Wenn solche Nachweise nicht erbracht werden können, kann die Versicherung die Auszahlung verweigern. Liegen alle Nachweise vor, schreibt der Versicherer Ihnen das Geld auf Ihrem Konto gut – sofern Sie die Reise noch nicht angetreten haben. Sobald Sie bereits unterwegs in den Urlaub sind, greift die einfache Reiserücktrittsversicherung nicht mehr. Wer sich für die Reise selbst weiter versichern will, für den könnten eine Reiseabbruchversicherung und ggf. eine Reisegepäckversicherung interessant sein. Die HanseMerkur bietet die Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und die Reisegepäckversicherung auch im Paket für Sie an.
Werden Umbuchungskosten erstattet?
Die Umbuchungskosten werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme, maximal bis zur Höhe der Stornokosten erstattet. Sollten Sie ohne Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 42 Tage vor Reiseantritt Ihre Reise umbuchen, erhalten Sie bis zu 30 Euro pro Person und Objekt zurück.
Was deckt die Auslandreise-Krankenversicherung ab?
Bei der Auslandskrankenversicherung für die Reise sind die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland ebenso abgedeckt wie Kosten für den Krankentransport zur nächsten Klinik und ein medizinisch sinnvoller Rücktransport ins Heimatland. Ebenso übernimmt die Versicherung Kosten für zahlreiche Zusatzleistungen, z. B. die Anreise von Familienmitgliedern bei längerem Krankenhausaufenthalt. Alle Leistungen entnehmen Sie der Produktübersicht.
Wie nehme ich die Auslandsreise-Krankenversicherung in Anspruch?
Sollten Sie im Urlaub medizinische Hilfe in Anspruch nehmen oder sollte ein Notfall eintreten, rufen Sie einfach die 24-Stunden-Hotline der HanseMerkur an. Diese berät Sie bei der Wahl des richtigen Arztes und leistet schnell und unkompliziert Hilfe. Die Telefonnummer aus dem Ausland: +49 40 5555-7877.
Unser Partner bei den Reiseversicherungen.
Die Volkwagen Bank GmbH vermittelt die Reiseversicherung4 und berät Sie dazu gerne. Bei Fragen und Anliegen profitieren Sie darüber hinaus von unserem starken und kompetenten Produktpartner, der HanseMerkur Reiseversicherung AG5.
Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Leistungen nur einen Auszug darstellen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG5, aus denen sich der vollständige Umfang der Leistungen ergibt.
Auch interessant für Sie:
Die Volkswagen Bank GmbH vermittelt dieses Angebot für die HanseMerkur Reiseversicherung AG.
So kommen Sie zu Ihrer Reiseversicherung.
Footnote 1
Diese Leistungen erhalten Kunden mit einem aktuell laufenden Vertragsverhältnis der Volkswagen Bank GmbH oder einer Tochtergesellschaft der Volkswagen Financial Services AG (z. B. Volkswagen Leasing GmbH, Volkswagen Versicherungsdienst GmbH), alle Mitarbeiter und Betriebspensionäre des Volkswagen Konzerns (einschließlich der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften) und dessen Handels- und Serviceorganisation sowie die Ehegatten und eingetragenen Lebenspartner, Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft und Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) des beschriebenen Personenkreises. Außerdem erhalten auch Mitarbeiter und Versicherte der Audi BKK diese Leistungen.
Footnote 2
Annahme erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch den Versicherer. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Footnote 3
Tarif versicherbar für alle Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, die sich als Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel-Programmen zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie ihren Wohnsitz bei Antragstellung in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Footnote 4
Dies ist ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Versicherer der Reiseversicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1 in 20354 Hamburg. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der HanseMerkur Reiseversicherung AG.
Footnote 5
Versicherer der Reiseversicherung ist die HanseMerkur Reiseversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1 in 20354 Hamburg.
Footnote 6
Voraussetzung für einen Reisebonus in Höhe von 5 Prozent ist die Buchung über das Reise-Center der Volkswagen Bank und Zahlung mit der bonusfähigen Volkswagen Visa Card (Kreditkarte). Ein Reisebonus in Höhe von 7 Prozent setzt zudem die Buchung einer Reise über die Vertriebsmarke UP Holidays (Veranstalter Holidays.ch GmbH) voraus: Hierfür ist die Nutzung der Weiterleitung über das Reise-Center der Volkswagen Bank zur Webseite von UP Holidays / Holidays.ch Voraussetzung. Der Reisebonus von 5 bzw. 7 Prozent gilt für Pauschalreisen, Kreuzfahrten und Hotelbuchungen einer Vielzahl namhafter Veranstalter mit unabhängiger Beratung. Ausgenommen von der Rückerstattung sind Steuern, Gebühren, Servicepauschalen, Zusatzleistungen wie Ausflugs- und Getränke-Pakete, Treibstoffzuschläge, An- und Abreise-Pakete und Ausflüge bei Kreuzfahrten sowie stornierte Buchungen und einzeln gebuchte Versicherungen. Für Direktbuchungen beim Reiseveranstaltern oder anderen touristischen Unternehmen, insbesondere sogenannte „On board-Buchungen“ bei Kreuzfahrtveranstaltern sowie Buchungen bei anderen Reisebüros, wird Ihnen kein Reisebonus gewährt. Die Reisevermittlung und Rückvergütung erfolgen durch die Urlaubsplus GmbH, Lohweg 25, 85375 Neufahrn.