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Was tun bei einem Auffahrunfall?
Der Schreck bei einem Auffahrunfall sitzt zuerst einmal tief und Sie fragen sich, was Sie nun tun müssen? Wir zeigen Ihnen die richtige Verhaltensweise bei einem Auffahrunfall und welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Bei einem Auffahrunfall sollten Sie:
Verhaltensweise bei einem Auffahrunfall.
Zunächst einmal: Ruhe bewahren.
Im stockenden Stadtverkehr, an einer Ampel oder in langen Staus kann es bei Unaufmerksamkeit – oder wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht einhalten – schnell passieren, dass Sie auf ein Auto auffahren oder jemand anders auf Ihr Auto auffährt. Bei einem Auffahrunfall kommt es oft zu Diskussionen, da die Schuldfrage nicht immer eindeutig ist. Denn nicht in jedem Fall ist der Hintermann schuld, der auffährt. Ist der Auffahrunfall passiert, gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich von dem Schreck zu erholen. Anschließend sollten Sie einige Dinge beachten, um die Unfallstelle zu sichern und die Klärung der Schuldfrage zu veranlassen. Folgende Schritte sollten Sie im Falle eines Auffahrunfalls unternehmen:
1. Unfallstelle absichern.
Wie bei allen anderen Verkehrsunfällen müssen Sie auch bei einem Auffahrunfall zunächst die Unfallstelle absichern. Schalten Sie als Erstes den Warnblinker an, damit andere Verkehrsteilnehmer gewarnt werden. Ziehen Sie, wenn möglich, die Warnweste schon im Auto an und steigen Sie erst danach aus dem Auto aus. Haben Sie dabei immer den Straßenverkehr im Blick und überqueren Sie nie die Fahrbahn, wenn immer noch voller Verkehr herrscht.
Sichern Sie den Unfallort mit einem Warndreieck ab. Wo Sie das Warndreieck platzieren, hängt vom Unfallort ab: Auf Straßen mit hohen Geschwindigkeiten wie auf Autobahnen wird das Dreieck in größerem Abstand platziert als im Stadtverkehr. Befinden Sie sich in der Innenstadt, muss dieses mindestens 50 Meter entfernt sein und auf der Autobahn 200 Meter.
Verhalten bei Bagatellschäden.
Sind beim Auffahrunfall nur kleinere Schäden entstanden und keine Personen verletzt, sollten Sie die Unfallstelle zügig räumen. Ansonsten stellen Sie gegebenenfalls ein Verkehrshindernis dar und können dafür ein Bußgeld kassieren.
2. Polizei und gegebenenfalls Rettungsdienst verständigen.
Ist die Unfallstelle abgesichert, vergewissern Sie sich, dass Sie und keiner Ihrer Mitfahrer Schaden genommen hat. Sind Sie oder Ihre Mitfahrer verletzt, rufen Sie den Rettungsdienst. Setzen Sie auch einen Notruf ab, wenn Sie die Schwere der Verletzungen nicht einschätzen können. Gehen Sie ebenfalls sicher, dass beim Unfallgegner keine Personen Schaden genommen haben.
Leisten Sie nach Absetzen des Notrufs gegebenenfalls Erste Hilfe und warten Sie, bis der Rettungsdienst eintrifft. Kontaktieren Sie darüber hinaus auch die Polizei. Diese kann den Unfall dokumentieren, was hilfreich ist, falls es bei der Schuldfrage mit dem Unfallgegner zu Unstimmigkeiten kommt. In den meisten Fällen ist die Person schuld, die auffährt. Jedoch gibt es bei Auffahrunfällen auch Ausnahmen, die wir weiter unten aufzeigen.
3. Personalien austauschen.
Sind alle Unfallbeteiligten versorgt, ist es an der Zeit, die Personalien mit dem Unfallgegner auszutauschen und auch die der Zeugen zu notieren. Aussagen von Zeugen können für den Unfallhergang und zur Klärung der Schuldfrage wichtig sein. Zu den wichtigen Informationen, die Sie von der gegnerischen Partei benötigen, gehören unter anderem die Adresse, die Namen der beteiligten Personen sowie die Versicherung. Machen Sie auch Fotos von der Unfallstelle und erstellen Sie wenn möglich eine Unfallskizze. Denn sich im Nachhinein zu erinnern, kann schwierig sein.
Notieren Sie sich das Nummernschild des Unfallgegners und eventuelle Schäden an den Fahrzeugen. Füllen Sie zudem den Unfallbericht aus, der als Grundlage für die Arbeit der Versicherung dient.
4. Die Versicherung verständigen.
Den ausgefüllten Unfallbericht können Sie anschließend an Ihre Versicherung weiterleiten. In der Regel verständigt der Verursacher des Verkehrsunfalls seinen Versicherer – also meist derjenige, der aufgefahren ist. Seine Haftpflicht kommt für Schäden am Auto der anderen Partei auf. Sind Sie nicht der Verursacher des Unfalls, nehmen Sie trotzdem Kontakt zu Ihrer Versicherung und der des Unfallgegners auf, um das weitere Vorgehen nach dem Verkehrsunfall zu klären. Sind Sie der Unfallverursacher, kommt nur eine Vollkaskoversicherung für Schäden an Ihrem eigenen Auto auf. Eine Teilkaskoversicherung zahlt nur, wenn der Schaden durch höhere Gewalt zustande gekommen ist.
Die Schuldfrage bei einem Auffahrunfall.
Bei einem Auffahrunfall ist es manchmal nicht so leicht, zu klären, ob der Vordermann oder Hintermann die Schuld trägt oder beide eine Teilschuld tragen. Zunächst wird in den meisten Fällen davon ausgegangen, dass das hintere Auto, welches auf das vordere aufgefahren ist, Schuld hat. Grund dafür ist zum Beispiel zu wenig Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto. Bei einem Auffahrunfall nach einer gerechtfertigten Bremsung ist so in der Regel der Hintermann schuld.
Auch der Vordermann kann Schuld sein.
Doch wenn ein Autofahrer ohne ersichtlichen Grund stark bremst und ein anderes Auto in der Folge auffährt, kann auch der Vordermann eine Teilschuld oder sogar die Alleinschuld tragen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Autofahrer an einer grünen Ampel grundlos bremst oder seinem Hintermann durch ein absichtliches Bremsmanöver etwas beweisen oder „eine Lektion erteilen“ will.
Dass den auffahrenden Fahrer in einem solchen Fall keine Schuld trifft, muss jedoch mithilfe von Zeugenaussagen und Fotos zuerst bewiesen werden. Die Schuldfrage kann somit nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt immer vom Hergang des Auffahrunfalls ab. Deshalb ist es wichtig, Zeugen zu befragen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Auch die Polizei kann bei der Klärung der Schuldfrage behilflich sein.