- Direktbank Angebote
- Girokonto & Kreditkarte
- Geldanlage & Sparen
- Wertpapiere & Depot
- Kredite & Finanzieren
-
Vorsorgen & Versichern
- Übersicht
- Digitaler VersicherungsOrdner
- Versicherungsvergleicher
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fahrradversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kindervorsorge
- Krankenzusatzversicherungen
- Lebensversicherung
- Private Altersvorsorge
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
-
Online-Banking
- Übersicht
- Banking-App
- Self-Services
- Formulare
- Banking-Anleitungen
- Sicherheit im Online-Banking
- photoTAN & Aktivierung
- Zugangsschnittstelle (TPP-API)
- Automobile Angebote
- Kundenportal
- Finanzieren & Leasen
- Versichern & mehr
- Mobilität & Services
- VW FS | Auto Abo
- VW FS | Gebrauchtwagen
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
- Hilfe & Service
- Wissen
- Newsletter
- Kontakt
Das Wichtigste in Kürze.
In Deutschland haben Sie als Autofahrer drei Möglichkeiten, Ihr Kfz zu versichern: mit der Haftpflichtversicherung, der Teilkasko- oder der Vollkaskoversicherung. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist dabei freiwillig, die Kfz-Haftpflichtversicherung dagegen ist verpflichtend. Die Teilkasko deckt Schäden durch äußere Einflüsse wie Diebstahl, Feuer, Sturm, Glasbruch und Wildunfälle ab. Die Vollkasko bietet zusätzlichen Schutz und deckt auch selbst verursachte Unfallschäden und Vandalismus ab.
Was ist eine Kaskoversicherung?
In Deutschland haben Sie als Autofahrer drei Möglichkeiten, Ihr Kfz zu versichern: mit der Haftpflichtversicherung, der Teilkasko- oder der Vollkaskoversicherung. Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist dabei freiwillig, die Kfz-Haftpflichtversicherung dagegen ist verpflichtend. Erfahren Sie in unserem Wiki-Artikel, wo die Unterschiede zwischen Vollkasko und Teilkasko liegen, welche Schäden jeweils versichert sind und welche Kfz-Versicherung sich für Sie lohnt.
Was übernimmt die Kaskoversicherung?
Grundsätzlich gilt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Fahrzeug am Eigentum Dritter entstanden sind. Die Kaskoversicherung bietet Schutz gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust Ihres eigenen Fahrzeugs. Erstattet werden die erforderlichen Reparaturkosten oder – bei Totalschaden – der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines evtl. vorhandenen Restwerts des Autos.
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit oder verkehrssicher, sind auch die erforderlichen Abschleppkosten mitversichert.
Was wird bei Teilkasko bezahlt?
Die Teilkaskoversicherung ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug, die durch bestimmte Ereignisse entstanden sind.
In der Regel sind dabei folgende Fälle abgedeckt:
- Entwendung
- Glasbruch
- Wildunfall
- Marderbiss
- Kurzschlussschäden an der Verkabelung
- Elementarschäden (z. B. Sturm, Hagel, Blitzschlag etc.)
- Brand & Explosion
- Grobe Fahrlässigkeit
Wenn Sie die Teilkaskoversicherung in Anspruch nehmen, werden Sie in der Schadenfreiheitsklasse nicht herabgestuft, da die Teilkaskoversicherung immer mit 100 % berechnet wird.
Was ist in der Vollkasko versichert?
Die Vollkaskoversicherung umfasst nicht nur sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung, sondern bietet in der Regel zusätzlichen Versicherungsschutz für:
- Selbstverschuldete Unfälle
- Schäden durch Vandalismus
Besteht für Ihren Neuwagen eine Vollkaskoversicherung, erstatten manche Kfz-Versicherer anstelle des Wiederbeschaffungswertes den kompletten Neupreis Ihres Fahrzeugs.
Wenn Sie die Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen, wird Ihr Schadenfreiheitsrabatt herabgestuft und Ihr Beitrag steigt.
Wann zahlt die Kaskoversicherung nicht?
In bestimmten Fällen muss die Kaskoversicherung einen Schaden nicht oder nur anteilig übernehmen:
- Vorsatz: Der Schaden wurde absichtlich herbeigeführt.
- Fahren trotz Fahrverbots: Wenn Sie gerade aufgrund einer Führerscheinsperre nicht fahren dürfen und es trotzdem tun, muss die Versicherung mögliche Schäden eines Unfalls nicht übernehmen.
- Zu späte Meldung des Schadens: In der Regel sollte eine Schadensmeldung innerhalb von sieben Tagen erfolgen, ansonsten kann die Versicherung Abzüge machen. Diebstahl sollten Sie unverzüglich melden.
Grundsätzlich sollten Sie sich immer die konkreten Versicherungsbedingungen Ihrer Kaskoversicherung anschauen.
Was bedeutet Kaskoversicherung mit Selbstbeteiligung?
Meist wird bei Abschluss der Kaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart. Grundsätzlich können Sie bei Abschluss einer Teilkasko- oder Vollkasko-Versicherung selbst wählen, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Je höher diese ist, desto günstiger sind in der Regel die monatlichen Beiträge. Meist liegt die Selbstbeteiligung im Rahmen zwischen 150 und 500 Euro. Dabei können Sie für den Teilkasko-Schutz eine andere Selbstbeteiligung wählen als für den Vollkasko-Schutz. Häufig werden 150 Euro für die Teilkaskoversicherung und 300 Euro für die Vollkaskoversicherung gewählt. Aber gerade in der Vollkasko können Sie auch einen höheren Selbstbehalt auswählen, da es hier wegen der Höherstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden ohnehin empfehlenswert ist, Schäden bis zu 1.000 € - sofern möglich - selbst zu übernehmen. Denn die Höherstufung der Schadenfreiheitsklasse würde Sie über die nächsten Jahre mehr kosten, als den Schaden selbst zu bezahlen. Gut zu wissen: Die Höherstufung Ihrer Schadenfreiheitsklasse ist unabhängig von der Schadenhöhe - zahlt die Versicherung den Schaden, werden Sie im nächsten Jahr schlechter gestuft. Überlegen Sie also bei einem Schaden genau, ob die Versicherung zahlen soll oder ob Sie die finanziellen Mittel für die Zahlung aufbringen können.
Wann lohnt sich eine Teilkasko?
Welche Auto-Versicherung sich für Sie lohnt, hängt maßgeblich vom Alter und Zustand des zu versichernden Autos ab.
Bei einem alten Auto reicht die Kfz-Haftpflicht aus – denn die Beiträge für die Kaskoversicherung würden sich im Verhältnis zum Restwert des Autos nicht lohnen. Für Neuwagen, die jünger als fünf Jahre sind, ist in jedem Fall eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Für alle Fahrzeuge, die dazwischen liegen, kann eine Teilkaskoversicherung die richtige Lösung sein. Beachten Sie allerdings, dass die Beiträge für die Teilkasko nicht immer wesentlich günstiger sind als die für die Vollkasko – denn der Beitrag wird ohne Berücksichtigung eines Schadenfreiheitsrabattes berechnet. Haben Sie Ihr Fahrzeug vollkaskoversichert, es ist aber älter als fünf Jahre, lohnt sich der Wechsel zur Teilkasko daher gegebenenfalls nicht.
Bei der Entscheidung für die richtige Absicherung ist außerdem wichtig, ob das Auto geleast oder finanziert ist. Ein Leasingfahrzeug muss häufig zwingend vollkaskoversichert werden. Im Falle einer Auto-Finanzierung ist es dagegen für Sie sicherer, wenn Sie eine Vollkasko abschließen, um im Fall eines Totalschadens die Restsumme wenigstens anteilig tilgen zu können.