Gesetzliche Unfallversicherung.
Wann:
während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
Wo:
während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
Wann und wo besteht der Unfallschutz?
Wann:
während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
Wo:
während der Arbeit und auf dem Arbeitsweg.
Wann:
rund um die Uhr – 24/7.
Wo:
während der Arbeit und in der Freizeit / weltweit.
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Rund 70 Prozent aller Unfälle ereignen sich zu Hause und in der Freizeit. Damit liegen diese außerhalb des Versicherungsschutzes der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch ein Arbeitnehmer sollte sich daher mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Ein privater Unfallschutz ist aber vor allem auch für Hausfrauen, Kinder, Schüler und Studenten, Rentner oder Arbeitslose wichtig, da diese nur eingeschränkten oder gar keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung genießen.
Ca. alle vier Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall. Betroffen sind acht Millionen Menschen; davon ca. zwei Millionen Kinder. Über die gesetzliche Unfallversicherung sind aber nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle versichert. Es besteht also zum Beispiel kein Unfallschutz auf dem Spielplatz oder im Haushalt. Die Krankenversicherung, ob nun gesetzlich oder privat, zahlt zwar die Kosten von Heilbehandlungen der durch einen Unfall entstandenen Gesundheitsschäden, langfristige Kosten, wie beispielsweise einen Verdienstausfall oder eine Verdienstminderung, trägt sie aber nicht. Durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung lassen sich solche langfristigen Kosten absichern.
Ja. Die private Unfallversicherung sichert Sie rund um die Uhr und weltweit gegen die wirtschaftlichen Folgen eines Unfalls ab.
Annahme erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch den Versicherer. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.