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Das Wichtigste in Kürze.
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) ist ein digitaler Nachweis über eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland. Diese Nummer wird benötigt, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle an- oder umzumelden. Die eVB-Nummer wird von der Versicherung ausgestellt und ermöglicht eine schnelle sowie papierlose Abwicklung des Versicherungsnachweises.
Was ist die eVB-Nummer?
Im Zusammenhang mit der Zulassung von Fahrzeugen liest man häufig von der eVB-Nummer. Hinter der Abkürzung verbirgt sich die sogenannte „elektronische Versicherungsbestätigung“, die im Jahr 2008 als Nachfolger der „Doppelkarte“ eingeführt wurde. Die eVB dient – wie auch zuvor die Doppelkarte – als Nachweis darüber, dass Sie für Ihr Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
eVB-Nummer – Wie sieht sie aus?
Bei der eVB-Nummer handelt es sich um einen siebenstelligen Code (z. B. JVSC15X), der sowohl aus Zahlen als auch aus Buchstaben besteht. Die ersten beiden Stellen des Codes geben Auskunft über den Versicherer, bei dem Sie Ihre Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Die letzten fünf Stellen werden automatisch generiert.
Die eVB-Nummer ist immer nur für ein Fahrzeug gültig. Haben Sie zwei Autos über eine Zweitwagenversicherung beim gleichen Anbieter versichert, erhalten Sie zwei separate Nummern, die den Versicherungsschutz des jeweiligen Fahrzeugs nachweisen.
Wofür wird die elektronische Versicherungsbestätigung benötigt?
Ohne die eVB-Nummer ist weder die Zulassung noch die Ummeldung eines Fahrzeugs möglich. Auch stillgelegte Fahrzeuge können ohne elektronische Versicherungsbestätigung nicht neu angemeldet werden. Auf diese Weise wird in der Zulassungsstelle sichergestellt, dass keine Fahrzeuge ohne zulässigen Versicherungsschutz im Straßenverkehr unterwegs sind.
Mit der eVB-Nummer können Sie sich auch den Weg zur Zulassungsstelle sparen und stattdessen die Zulassung Ihres Fahrzeugs online vornehmen – sofern Sie über einen neuen Personalausweis mit eID-Onlinefunktion verfügen.
Wie lange ist eine eVB-Nummer gültig?
Die Gültigkeitsdauer einer eVB-Nummer kann jeder Kfz-Versicherer individuell festlegen – meist liegt diese bei drei bis sechs Monaten. Die gesetzliche Höchstdauer der Gültigkeit beträgt zwei Jahre (730 Tage). Informieren Sie sich bestenfalls vorab über die von Ihrem Versicherer angesetzte Gültigkeit Ihrer elektronischen Versicherungsbestätigung.
Darüber hinaus können Sie die eVB nur ein einziges Mal verwenden. Wenn Sie also mit Ihrer eVB-Nummer bei der Zulassungsstelle waren, um zum Beispiel Ihr Fahrzeug auf einen neuen Wohnort umzumelden, erlischt die Gültigkeit und Sie müssen eine neue eVB beim Versicherer beantragen, sobald Sie einen Nachweis über Ihre Versicherung benötigen.
Erlischt der Versicherungsschutz Ihres Fahrzeugs, beispielsweise weil Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln, verliert die eVB ebenfalls ihre Gültigkeit und Sie erhalten eine neue Nummer von Ihrem neuen Versicherungsanbieter.
Wie beantragt man die eVB-Nummer?
Wie Sie an Ihre elektronische Versicherungsbestätigung gelangen, hängt davon ab, ob Sie eine neue Versicherung abschließen möchten oder bereits ein Auto versichert haben.
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eVB-Nummer nach Versicherungsabschluss.
Nach dem Kauf eines Autos sollten Sie sich zunächst an einen Versicherer Ihrer Wahl wenden und dort eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ist dies erledigt, erhalten Sie die eVB-Nummer unmittelbar nach Vertragsabschluss per E-Mail, SMS oder postalisch zugesandt. Auf postalischem Wege kann die Zustellung wenige Tage in Anspruch nehmen. Die Zuweisung einer eVB-Nummer ist kostenlos.
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eVB-Nummer eines bestehenden Kfz-Versicherungsvertrags.
Benötigen Sie eine neue elektronische Versicherungsbestätigung für einen bestehenden Versicherungsvertrag, wenden Sie sich telefonisch oder – falls möglich – mittels Online-Formular an Ihren Versicherer. Die Zustellung der eVB erfolgt dann ebenfalls direkt nach Beantragung per E-Mail oder SMS oder nach wenigen Tagen per Post. Auch die Neubeantragung einer eVB ist kostenfrei.
Damit Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung bei Ihrem Versicherer beantragen können, benötigt dieser die technischen Fahrzeugdaten sowie die persönlichen Daten von Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer.