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Ihre Zweitwagenversicherung zu günstigen Konditionen.
Ein Zweitwagen bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität – Ihre Versicherung sollte das Gleiche tun. Mit der Zweitwagenversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG sichern Sie sich dank der Zweitwagenregelung eine attraktive Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse und profitieren von individuellen Zusatzservices zur Absicherung Ihres Zweitfahrzeugs.
So kommen Sie zu Ihrer Zweitwagenversicherung.
Je nach Modell und Nutzung Ihres Zweitwagens bietet sich ein anderer Versicherungsumfang an. Wir bieten Ihnen für Ihr Zweitfahrzeug drei Produktlinien, die jeweils unterschiedliche Ansprüche abdecken. Darüber hinaus können Sie je nach Bedarf Zusatzbausteine hinzubuchen.
Versicherungsumfang auswählen
Mehr erfahrenProduktlinie auswählen
Mehr erfahrenZusatzbausteine auswählen
Mehr erfahrenVom individuellen Versicherungsschutz für Ihren Zweitwagen profitieren
Die Vorteile Ihrer Zweitwagenversicherung.
Wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner bereits Halter eines Erstfahrzeugs sind und sich einen Zweitwagen anschaffen, um flexibel und mobil zu bleiben, profitieren Sie beim Zweitfahrzeug von einer günstigen Versicherung. Bei der Versicherung Ihres allerersten Fahrzeugs werden Sie üblicherweise als „Fahranfänger“ in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingeordnet und zahlen hohe Beiträge. Erst mit jedem Jahr, das sie mit dem Erstwagen unfallfrei bleiben, erhalten Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt.
Bei Anschaffung des Zweitwagens sind die meisten Fahrer bereits mehrere Jahre mit dem Erstwagen unterwegs und verfügen, sofern sie unfallfrei gefahren sind, über eine hohe SF-Klasse. Für den Zweitwagen benötigen Sie jedoch eine eigene Versicherung – dank der Zweitwagenregelung müssen Sie nun nicht bei 0 anfangen: Anstatt mit hohen Beiträgen für den Zweitwagen in SF-Klasse 0 einzusteigen, wird Ihre unfallfreie Zeit mit dem Erstwagen belohnt. Wir bieten Ihnen bei entsprechendem Nachweis der schadenfreien Jahre mit dem Erstfahrzeug eine Einstufung in die günstigere Schadenfreiheitsklasse ½ oder besser. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen und schließen Sie die Zweitwagenversicherung ab.
Voraussetzungen für die Zweitwagenversicherung.
Um die Zweitwagenversicherung mit Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen abzuschließen, müssen Sie und das Erstfahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
*Beim Erstwagen kann es sich um einen Pkw, ein Wohnmobil oder ein Kraftrad handeln, das auf den Versicherungsnehmer oder dessen Ehe-/Lebenspartner mit mind. SF-Klasse ½ zugelassen ist.
Für eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3 ist darüber hinaus Voraussetzung, dass alle Fahrer des Zweitwagens mindestens 25 Jahre alt sind.
Der Umfang Ihrer Zweitwagenversicherung.
- : Pflichtversicherung für Erst- und Zweitwagen: Kommt für den gesetzlichen Schadensanspruch Dritter auf.
- : Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
- : Kommt für Schäden auf, für die niemand haftbar gemacht werden kann.
- : Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
- : Kommt für Schäden auf, für die niemand haftbar gemacht werden kann.
- : Kommt für selbst verschuldete Schäden auf.
Die Produktlinien.
Basis
- : Bei Totalschaden voller Kaufpreis zurück für 12 Monate
- : Werkstatt: Konzern-Partner Ihrer Wahl
- : EigenschadenDeckung (z. B. Garage) bis 100.000 €
- : GAP Deckung
- : RabattSchutz
Optimal
- : Bei Totalschaden voller Kaufpreis zurück für 12 Monate
- : Werkstatt: Konzern-Partner Ihrer Wahl
- : EigenschadenDeckung (z. B. Garage) bis 100.000 €
- : GAP Deckung (nur bei Vollkasko)
- : RabattSchutz
Premium
- : Bei Totalschaden voller Kaufpreis zurück für 12 Monate
- : Werkstatt: Konzern-Partner Ihrer Wahl
- : EigenschadenDeckung (z. B. Garage) bis 100.000 €
- : GAP Deckung (nur bei Vollkasko)
- : RabattSchutz
Zusatzbausteine zu Ihrer Zweitwagenversicherung.
- : Schnelle Hilfe bei Panne und Unfall
- : Garantiert wieder mobil in kürzester Zeit
- : Pannenhilfe bereits ab der eigenen Haustür
- : Weitere Leistungen: Bergung, Kranken- und Fahrzeugrücktransport, Übernahme von Fahrt- und Übernachtungskosten
- : Sie erhalten Schutz bei unverschuldeten Verkehrsunfällen im Ausland.
- : Ihr Schaden wird so ersetzt, als ob der Unfallverursacher bei uns versichert wäre.
- : 15 Mio. EUR Deckung für verletzte Fahrer
- : Übernahme weiterer Folgekosten (z. B. Umbaumaßnahmen, Haushaltshilfe)
- : Leistungen an Hinterbliebene
- : Ersatz Schmerzensgeld
Zweitwagenversicherung: So können Sie noch mehr sparen.
Neben der Zweitwagenregelung können Sie bei der Versicherung Ihres Zweitwagens gegebenenfalls noch von weiteren Umständen profitieren und Beiträge sparen:
Mehr rund um die Kfz-Versicherung.
Sie möchten mehr über die Kfz-Versicherung erfahren? Lesen Sie es in unserem Ratgeber nach.
Fragen & Antworten zur Zweitwagenversicherung.
Wann gilt ein Auto als Zweitwagen?
Ein Auto gilt als Zweitwagen, wenn auf Sie, Ihren Ehepartner, Lebenspartner (eingetragen bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebend) oder Ihren Elternteil bereits ein Auto zugelassen und versichert ist und ein weiteres hinzukommt. Für das neue Fahrzeug können Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen und von einem günstigeren Schadenfreiheitsrabatt als bei der Ersteinstufung des ersten Wagens profitieren.
Welche SF-Klasse hat ein Zweitwagen?
Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens profitieren Sie von der Zweitwagenregelung und fangen – anders als beim allerersten eigenen Fahrzeug – nicht in der Schadenfreiheitsklasse 0 an. Im Rahmen der Zweitwagenversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG steigt Ihr Zweitwagen direkt in der SF-Klasse 1 ein. Ist der jüngste Fahrer des Zweitwagens mindestens 25 Jahre alt und besteht ein Referenzvertrag bei der Volkswagen Autoversicherung AG oder der Allianz Versicherungs-AG stufen wir Ihren Zweitwagen sogar in Schadenfreiheitsklasse 3 ein.
Ihre Zweitwagenversicherung und Ihren individuellen Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen können Sie hier berechnen und abschließen.
Ist ein Zweitwagen teurer in der Versicherung?
Ob ein Zweitwagen in der Versicherung teurer ist als ein Erstwagen, hängt von der Größe und Typklasse des Fahrzeugs ab. In der Regel fallen für den Zweitwagen höhere Versicherungsbeiträge als beim Erstwagen an, sofern Letzterer bereits eine bessere SF-Klasse erreicht hat. Verfügt Ihr Zweitwagen über eine höhere Typklasse als der Erstwagen und ist größer, können Sie in Abstimmung mit dem Versicherer möglicherweise vereinbaren, dass das neue Fahrzeug als Erstwagen und das alte als Zweitwagen versichert wird. Eine solche Regelung muss jedoch von Fall zu Fall entschieden werden und es besteht kein Anspruch darauf.
Kann man auch zwei Autos als Zweitwagen versichern?
Besitzen Sie, Ihr Ehepartner, Lebenspartner (eingetragen bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebend) oder Ihr Elternteil mehr als zwei Fahrzeuge, können Sie auch für diese die Zweitwagenversicherung abschließen. Wichtig ist nur, dass für jedes Fahrzeug je eine eigene Versicherung gilt.
Wie funktioniert eine Zweitwagenversicherung?
Eine Zweitwagenversicherung funktioniert, indem zusätzlich zur Versicherung des Erstfahrzeugs ein Zweitwagen zu meist günstigeren Konditionen versichert wird. Ausschlaggebend für den Versicherungsbeitrag ist in der Regel die Schadenfreiheitsklasse (SFK), die Ihnen bei unfallfreiem Fahren einen höheren Schadenfreiheitsrabatt (SFR) in Ihrem Versicherungsvertrag verschafft.
Versichern Sie erstmals ein Fahrzeug auf Ihren eigenen Namen, werden Sie in der Regel in die SFK 0 eingestuft. Pro unfallfreiem Jahr werden Sie dann eine Klasse hochgestuft und zahlen so, nach und nach, einen geringeren Versicherungsbeitrag. Im Schadenfall stuft der Versicherer Sie aber wieder in der Schadenfreiheitsklasse zurück. Unter Umständen können Sie so sogar in eine Schadenklasse eingestuft werden, die noch unter SFK 0 angesiedelt ist.
Beim Zweitwagen sieht das anders aus: Hier stuft der Versicherer das Fahrzeug in der Regel nicht in die Schadenfreiheitsklasse 0 ein. Ausschlaggebend bei der Schadenfreiheitsklassen-Einstufung des Zweitwagens ist in der Regel die SFK des Erstwagens. Wenn Sie mit Ihrem Erstwagen bereits einige Jahre schadenfrei gefahren sind, müsste Ihre Schadensfreiheitsklasse entsprechend hoch sein. Damit greift die Zweitwagenregelung und der Zweitwagen erhält zumindest die günstigere SFK ½ oder besser. Diese erhöht sich – genau wie beim Erstwagen – mit jedem unfallfreien Jahr.
Sie haben noch mehr Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung? Hier finden Sie Antworten:
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So kommen Sie zur Kfz-Versicherung.
Footnote 1
Vorausgesetzt der Erstwagen befindet sich in Schadenfreiheitsklasse ½ oder höher.