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Ihre Zweitwagenversicherung1 zu günstigen Konditionen.
Ein Zweitwagen bietet Ihnen ein hohes Maß an Flexibilität – Ihre Versicherung sollte das Gleiche tun. Mit der Zweitwagenversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG sichern Sie sich dank der Zweitwagenregelung eine attraktive Sondereinstufung der Schadenfreiheitsklasse und profitieren von individuellen Zusatzservices zur Absicherung Ihres Zweitfahrzeugs.
So kommen Sie zu Ihrer Zweitwagenversicherung.
Je nach Modell und Nutzung Ihres Zweitwagens bietet sich ein anderer Versicherungsumfang an. Wir bieten Ihnen für Ihr Zweitfahrzeug drei Produktlinien, die jeweils unterschiedliche Ansprüche abdecken. Darüber hinaus können Sie je nach Bedarf Zusatzbausteine hinzubuchen.
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Mehr zum Versicherungsumfang erfahrenProduktlinie auswählen
Mehr zu den Produktlinien erfahrenZusatzbausteine auswählen
Mehr zu den Zusatzbausteinen erfahrenVom individuellen Versicherungsschutz für Ihren Zweitwagen profitieren
Die Vorteile Ihrer Zweitwagenversicherung.
Wenn Sie oder Ihr Ehe-/Lebenspartner bereits Halter eines Erstfahrzeugs sind und sich einen Zweitwagen anschaffen, um flexibel und mobil zu bleiben, profitieren Sie beim Zweitfahrzeug von einer günstigen Versicherung. Bei der Versicherung Ihres allerersten Fahrzeugs werden Sie üblicherweise als „Fahranfänger“ in die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0 eingeordnet und zahlen hohe Beiträge. Erst mit jedem Jahr, das sie mit dem Erstwagen unfallfrei bleiben, erhalten Sie einen höheren Schadenfreiheitsrabatt.
Bei Anschaffung des Zweitwagens sind die meisten Fahrer bereits mehrere Jahre mit dem Erstwagen unterwegs und verfügen, sofern sie unfallfrei gefahren sind, über eine hohe SF-Klasse. Für den Zweitwagen benötigen Sie jedoch eine eigene Versicherung – dank der Zweitwagenregelung müssen Sie nun nicht bei 0 anfangen: Anstatt mit hohen Beiträgen für den Zweitwagen in SF-Klasse 0 einzusteigen, wird Ihre unfallfreie Zeit mit dem Erstwagen belohnt. Wir bieten Ihnen bei entsprechendem Nachweis der schadenfreien Jahre mit dem Erstfahrzeug eine Einstufung in die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1 oder 3. Berechnen Sie jetzt Ihren individuellen Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen und schließen Sie die Zweitwagenversicherung ab.
Voraussetzungen für die Zweitwagenversicherung.
Um die Zweitwagenversicherung mit Sondereinstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse für Ihren Zweitwagen abzuschließen, müssen Sie und das Erstfahrzeug folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für eine Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 3 ist darüber hinaus Voraussetzung, dass das Erstfahrzeug bei der Volkswagen Autoversicherung AG versichert ist und alle Fahrer des Zweitwagens mindestens 25 Jahre alt sind.
Der Umfang Ihrer Zweitwagenversicherung.
Zweitwagenversicherung: So können Sie noch mehr sparen.
Neben der Zweitwagenregelung können Sie bei der Versicherung Ihres Zweitwagens gegebenenfalls noch von weiteren Umständen profitieren und Beiträge sparen:
Mehr rund um die Kfz-Versicherung.
Sie möchten mehr über die Kfz-Versicherung erfahren? Lesen Sie es in unserem Ratgeber nach.
Fragen & Antworten zur Zweitwagenversicherung.
Wann gilt ein Auto als Zweitwagen?
Ein Auto gilt als Zweitwagen, wenn auf Sie, Ihren Ehepartner, Lebenspartner (eingetragen bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebend) oder Ihren Elternteil bereits ein Auto zugelassen und versichert ist und ein weiteres hinzukommt. Für das neue Fahrzeug können Sie eine Zweitwagenversicherung abschließen und von einem günstigeren Schadenfreiheitsrabatt als bei der Ersteinstufung des ersten Wagens profitieren.
Welche SF-Klasse hat ein Zweitwagen?
Bei der Versicherung Ihres Zweitwagens profitieren Sie von der Zweitwagenregelung und fangen – anders als beim allerersten eigenen Fahrzeug – nicht in der Schadenfreiheitsklasse 0 an. Im Rahmen der Zweitwagenversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG steigt Ihr Zweitwagen direkt in der SF-Klasse 1 ein. Ist der jüngste Fahrer des Zweitwagens mindestens 25 Jahre alt und besteht ein Referenzvertrag bei der Volkswagen Autoversicherung AG, stufen wir Ihren Zweitwagen sogar in Schadenfreiheitsklasse 3 ein.
Ihre Zweitwagenversicherung und Ihren individuellen Schadenfreiheitsrabatt für den Zweitwagen können Sie hie berechnen und abschließen.
Ist ein Zweitwagen teurer in der Versicherung?
Ob ein Zweitwagen in der Versicherung teurer ist als ein Erstwagen, hängt von der Größe und Typklasse des Fahrzeugs ab. In der Regel fallen für den Zweitwagen höhere Versicherungsbeiträge als beim Erstwagen an, sofern Letzterer bereits eine bessere SF-Klasse erreicht hat. Verfügt Ihr Zweitwagen über eine höhere Typklasse als der Erstwagen und ist größer, können Sie in Abstimmung mit dem Versicherer möglicherweise vereinbaren, dass das neue Fahrzeug als Erstwagen und das alte als Zweitwagen versichert wird. Eine solche Regelung muss jedoch von Fall zu Fall entschieden werden und es besteht kein Anspruch darauf.
Kann man auch zwei Autos als Zweitwagen versichern?
Besitzen Sie, Ihr Ehepartner, Lebenspartner (eingetragen bzw. in häuslicher Gemeinschaft lebend) oder Ihr Elternteil mehr als zwei Fahrzeuge, können Sie auch für diese die Zweitwagenversicherung abschließen. Wichtig ist nur, dass für jedes Fahrzeug je eine eigene Versicherung gilt.
Wie funktioniert eine Zweitwagenversicherung?
Eine Zweitwagenversicherung funktioniert, indem zusätzlich zur Versicherung des Erstfahrzeugs ein Zweitwagen zu meist günstigeren Konditionen versichert wird. Ausschlaggebend für den Versicherungsbeitrag ist in der Regel die Schadenfreiheitsklasse.
Versichern Sie erstmals ein Fahrzeug auf sich, werden Sie in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Pro unfallfreiem Jahr werden Sie dann eine Klasse hochgestuft und zahlen so, nach und nach, einen geringeren Versicherungsbeitrag.
Beim Zweitwagen sieht das anders aus: Hier stuft der Versicherer das Fahrzeug in der Regel besser ein. Ausschlaggebend für die Einstufung ist in der Regel die Schadenfreiheitsklasse Ihres Erstwagens. Wenn Sie mit Ihrem Erstwagen bereits einige Jahre schadenfrei gefahren sind, erhält Ihr Zweitwagen zumindest die günstigere Schadenfreiheitsklasse 1 oder besser. Diese erhöht sich – genau wie beim Erstwagen – mit jedem unfallfreien Jahr, gilt jedoch als Sondereinstufung und somit nur bei Ihrem bestehenden Versicherer. Bei einem Versichererwechsel wird nur die tatsächlich angefahrene Schadenfreiheitsklasse weitergegeben.
Sie haben noch mehr Fragen zu Ihrer Kfz-Versicherung? Hier finden Sie Antworten:
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