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Wiki: Mallorca-Police.

Was Sie über die Mallorca-Police wissen sollten.

Glühbirne, die leuchtet als Animation,Glühbirne, die leuchtet als Animation

Das Wichtigste in Kürze.

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Ausland gemietete Fahrzeuge abdeckt. Sie bietet zusätzlichen Schutz, wenn die Haftpflichtdeckung des Mietwagens im Ausland nicht ausreicht. Diese Versicherung wird oft für Mietwagen in europäischen Ländern abgeschlossen.

Ihre Haftpflicht für den Mietwagen im Ausland.

Wenn Sie im Ausland ein Auto mieten, richtet sich Ihr Versicherungsschutz dort erst einmal nach den Vorschriften des jeweiligen Landes. In vielen Ländern sind für Kfz-Haftpflichtversicherungen relativ niedrige Deckungssummen angesetzt. Besonders bei Personenschäden sind diese Deckungssummen dann oft zu gering, um den Schaden vollends abzudecken. Wenn Sie im Ausland einen Unfall mit einem Mietwagen verursachen und die versicherte Summe für den Schaden nicht ausreicht, müssten Sie den Rest selbst bezahlen. Damit dies nicht passiert, können Sie bei jeder Mietwagenbuchung eine zusätzliche Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abschließen. Um diesen Aufwand zu umgehen, gibt es eine dauerhafte Alternative, die Sie bei Schadenfällen mit dem Leihwagen im Ausland finanziell absichert: die Mallorca-Police Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung.

Was ist eine Mallorca-Police?

Die Mallorca-Police ist eine Zusatzversicherung für Mietwagen. Durch diese Kfz-Zusatzversicherung ist Ihr Leihwagen im Ausland mit der gleichen Versicherungssumme wie Ihr heimisches Auto haftpflichtversichert – alternativ gleicht die Deckungssumme der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Summe.

Der offizielle Name der Zusatzversicherung lautet „Versicherung für den Gebrauch fremder, versicherungspflichtiger Fahrzeuge“. Bekannt ist die Versicherung aber weitestgehend unter den Bezeichnungen Mallorca-Police, Mallorca-Klausel oder Mallorca-Deckung. Auch wenn sich der Name so anhört, ist die Versicherung nicht auf Mallorca oder Spanien beschränkt. Die meisten Tarife decken alle EU-Staaten sowie Länder im geografischen Europa ab. In welchen Ländern Ihre Mallorca-Police greift, erfahren Sie in Ihren persönlichen Vertragsunterlagen.

Was deckt die Mallorca-Police ab?

Die Mallorca-Klausel erhöht die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung für Leihwagen im Ausland. Im Falle eines Unfalls im Urlaub zahlt die Zusatzversicherung die Differenz zwischen dem entstandenen Schaden und der vereinbarten Deckungssumme der Haftpflicht. Haben Sie den Schutz einer Mallorca-Police nicht, müssen Sie im Schadenfall mit einer Selbstbeteiligung rechnen, sofern die Schadenersatzforderungen die Deckungssumme Ihrer Haftpflichtversicherung überschreiten.

Die Mallorca-Deckung übernimmt nicht nur die Differenz zwischen Schaden- und Deckungssumme. Zusätzlich werden auch Folgekosten von Personenschäden wie Transport- und Behandlungskosten sowie Reparaturen an Fahrzeugen Dritter, an Gebäuden und Gegenständen von der Versicherung bezahlt.

Was deckt die Mallorca-Police nicht ab?

Die Mallorca-Klausel bietet Versicherungsschutz innerhalb der Kfz-Haftpflichtversicherung. Deshalb werden Schäden am eigenen Fahrzeug sowie der Verlust des Autos – beispielsweise durch Diebstahl – nicht von der Mallorca-Police übernommen. Zur Vermeidung dieser Risiken schließen Sie am besten eine Voll- oder Teilkaskoversicherung mit dem Anbieter der Autovermietung vor Ort ab.

Die Kfz-Versicherung.

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Wie hoch ist die Deckung?

Wie hoch die Deckungssumme Ihrer Mallorca-Police ist, hängt davon ab, welche Art Vertrag beziehungsweise Tarif Sie abschließen. Es gibt zwei verschiedene Varianten:

Deckungssumme nach deutschem Standard

Deckungssumme wie beim
eigenen Auto

Wann ist eine Mallorca-Police sinnvoll?

Wenn Sie gerne Urlaubsziele im Ausland ansteuern und sich dort am liebsten mit einem Mietwagen fortbewegen, ist eine Mallorca-Police im Prinzip immer sinnvoll. In Deutschland mögen Sie es gewohnt sein, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung in der Regel in vollem Umfang für Schäden bei Unfällen aufkommt. Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen liegen in Deutschland bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden – sie sind also grundsätzlich schon vergleichsweise hoch angesetzt. Viele Versicherer bieten sogar weit höhere Deckungen an, damit Sie sich bei einem Unfall mit Ihrem eigenen Fahrzeug keine Sorgen um finanzielle Konsequenzen machen müssen.

Wenn Sie jedoch mit Ihren Mietwagen im Ausland unterwegs sind, gelten die deutschen Mindestdeckungssummen der Kfz-Haftpflicht nicht automatisch – stattdessen richtet sich der Versicherungsschutz nach den Vorschriften des jeweiligen Urlaubslandes. Da im Ausland die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung in der Regel vergleichsweise niedrig sind, ist es nicht unwahrscheinlich, dass Sie im Falle eines Unfalls mit einer Selbstbeteiligung rechnen müssen. Bedenken Sie dabei auch, dass das Unfallrisiko mit einem Mietwagen im Ausland etwas höher ist: Sie sind mit der Gegend nicht unbedingt vertraut, die Steuerung des Mietwagens kann ungewohnt sein und das Gelände im Reiseland stellt Sie womöglich vor wenig bekannte Herausforderungen beim Autofahren.

Wenn im Urlaub also ein Unfall mit dem Mietwagen passieren sollte und Sie nicht ausreichend abgesichert sind, können Sie in finanzielle Schieflage geraten, weil Sie gegebenenfalls eine hohe Selbstbeteiligung zur Schadenregulierung zahlen müssen. Um finanzielle Folgen für Ihren eigenen Geldbeutel zu vermeiden, ist der Abschluss einer Mallorca-Police vor Reiseantritt sinnvoll.

In welchen Ländern gilt die Mallorca-Police?

Eine Mallorca-Police gilt in der Regel in den Ländern der Europäischen Union sowie in Ländern im geografischen Europa wie dem europäischen Teil der Türkei. Zudem kann die Zusatzversicherung auch außereuropäische Gebiete wie ehemalige Kolonien abdecken. Je nach festgelegten Vertragsbedingungen kann die Autoversicherung auch für weitere Staaten wie die USA gelten. Welche Länder genau in Ihrer Mallorca-Police inbegriffen sind, lesen Sie in den jeweiligen Versicherungsunterlagen nach.

Wie schließe ich eine Mallorca-Police ab?

Die Mallorca-Police gehört als Baustein zur Kfz-Versicherung. Je nach Anbieter gibt es Tarife beziehungsweise Verträge, in denen der Zusatzschutz für Mietfahrzeuge im Ausland bereits beitragsfrei enthalten ist – sprechen Sie hierfür Ihren Versicherer an oder schauen Sie in Ihren Vertragsunterlagen nach. Alternativ kann der Versicherungsnehmer den Schutz für einen geringen zusätzlichen Betrag zu seiner Kfz-Versicherung hinzubuchen.

Über die Mallorca-Deckung hinaus gibt es auch weltweite Versicherungspolicen, die die USA und andere nicht-europäische Ländern einschließen – diese sind unter der Bezeichnung Traveller-Police abzuschließen.

Welche Auswirkungen hat die Mallorca-Police auf meine Schadenfreiheitsklasse?

Wenn Sie in Ihrem Heimatland mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen, kann es sein, dass Sie in Ihrer Schadenfreiheitsklasse hochgestuft werden und entsprechend höhere Beiträge zur Kfz-Versicherung leisten müssen. Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen im Ausland in einen Autounfall verwickelt sind und die Mallorca-Police für den entstandenen Schaden aufkommt, müssen Sie sich über Ihre Schadenfreiheitsklasse aber keine Gedanken machen: Sie bleibt in diesem Fall unberührt.

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