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Die Schadenfreiheitsklasse übertragen: So geht’s.
Wenn Sie die Schadenfreiheitsklasse Ihrer Kfz-Versicherung auf eine andere Person übertragen, kann diese Person Geld sparen. Die Übertragung lohnt sich vor allem, wenn der Inhaber in einer hohen SF-Klasse ist, also lange unfallfrei mit dem Auto unterwegs war. Der Empfänger des Schadenfreiheitsrabatts muss allerdings einige Voraussetzungen erfüllen, damit sich die Übertragung lohnt. Erfahren Sie hier, wie die Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts abläuft und wann sie sinnvoll ist.
Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
Wenn Sie eine Kfz-Versicherung für ein Fahrzeug abschließen, werden Sie in eine Schadenfreiheitsklasse eingestuft. Diese Klasse beeinflusst die Höhe des Versicherungsbeitrags. Wenn Sie längere Zeit schadenfrei Auto fahren, werden Sie von der Autoversicherung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse mit entsprechendem Rabatt auf den Versicherungsbeitrag eingestuft. Ihre Autoversicherung wird dann günstiger. Die Einstufung und der Versicherungsbeitrag werden im Jahresrhythmus angepasst.
Die Schadenfreiheitsklasse gilt im Übrigen nur für die Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nicht für die Teilkasko. Denn die Teilkasko deckt im Vergleich zur Vollkasko nur fremdverschuldete Unfälle ab und steht dementsprechend nicht mit dem eigenen Fahrverhalten in Verbindung.
Unterschied: SF-Klasse und Schadenfreiheitsrabatt.
Die Schadenfreiheitsklasse gibt unter anderem die Anzahl der schadenfreien Jahre an. Aus der SF-Klasse berechnet sich der Schadenfreiheitsrabatt, also der Rabatt, den Sie auf Ihren Kfz-Versicherungsbeitrag erhalten. Übertragen werden kann im Prinzip nur die Schadenfreiheitsklasse. Denn der in Prozent bemessene Schadenfreiheitsrabatt kann je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich ausfallen – jede Versicherung kann die Abstufungen selbst festlegen.
Wer kann eine Schadenfreiheitsklasse übernehmen?
Wenn die Großeltern beispielsweise aus Altersgründen kein Auto mehr fahren möchten oder die Eltern ihren Zweitwagen nicht mehr benötigen, brauchen sie auch keine Schadenfreiheitsklasse für das Fahrzeug mehr. In diesen Fällen stellt sich oft die Frage, ob und auf wen der Rabatt übertragen werden kann und wann dies sinnvoll ist.
In der Regel kann eine SF-Klasse innerhalb der Familie übertragen werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel Kinder und Enkel die Schadenfreiheitsklasse der Eltern oder Großeltern übernehmen können. Diese Möglichkeit wird gerne genutzt, damit junge Familienmitglieder bei der Kfz-Versicherung sparen können. Denn Fahranfänger erhalten meist eine niedrige SF-Klasse und müssen entsprechend hohe Versicherungsbeiträge zahlen.
Auch zwischen Ehepartnern – und bei vielen Versicherungen ebenfalls zwischen Lebensgefährten – ist die Übertragung der SF-Klasse möglich. Ist ein Kfz-Versicherungsnehmer verstorben, können außerdem Angehörige dessen SF-Klasse übernehmen. Hierbei steigt der neue Versicherungsnehmer meist einfach in den laufenden Vertrag ein, sofern er die Sterbeurkunde des Angehörigen vorlegen kann.
Wann ist die Übertragung der SF-Klasse sinnvoll?
Eine Schadenfreiheitsklasse sollte nur dann auf ein Familienmitglied übertragen werden, wenn der Inhaber seine SF-Klasse definitiv nicht mehr benötigt. Denn derjenige, der den Rabatt übergibt, verliert ihn dauerhaft und unwiederbringlich. Eine Übertragung sollte also gut überlegt sein.
Einen eigenen Schadenfreiheitsrabatt kann nur jemand aufbauen, der auch einen eigenen Versicherungsvertrag für ein Fahrzeug hat. Besonders Fahranfänger versichern ihr Auto aber oft erst einmal über die Eltern, da sie sonst in der niedrigsten SF-Klasse hohe Versicherungsbeiträge zahlen müssten. Ohne eigenen Versicherungsvertrag bauen Fahranfänger aber keinen Schadenfreiheitsrabatt auf. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, die Schadenfreiheitsklasse von Eltern, Großeltern oder anderen Verwandten zu übernehmen, um so einen Rabatt zu bekommen.
Die Übernahme lohnt sich allerdings nur, wenn der Fahranfänger schon einige Jahre einen Führerschein hat. Denn es können nur so viele SF-Klassen übernommen werden, wie der Fahranfänger selbst seit Führerscheinbesitz hätte erreichen können. Hat ein Fahrer also beispielsweise seit drei Jahren einen Führerschein, kann er maximal den Schadenfreiheitsrabatt für drei Jahre übernehmen. Als kompletter Anfänger lohnt es sich entsprechend nicht, Rabatte von Familienmitgliedern zu übernehmen, da die überschüssigen SF-Klassen verfallen würden. Stattdessen sollte eine Person bereits mehrere Jahre einen Führerschein besitzen, bevor sich eine Übertragung der SF-Klasse lohnt.
Übertragung der SF-Klasse im Überblick.
Übertragung des Schadenfreiheitsrabatts beantragen.
Wenn Sie die schadenfreien Jahre aus der Kfz-Versicherung - und damit den Schadenfreiheitsrabatt eines Familienmitglieds auf Ihre eigene Kfz-Versicherung übertragen lassen möchten, müssen Sie dies bei Ihrem Kfz-Versicherer beantragen.
Die SF-Klasse zu einem neuen Versicherer mitnehmen.
Eine SF-Klasse lässt sich nicht nur innerhalb der bisherigen Kfz-Versicherung übertragen. Oft können Sie Schadenfreiheitsrabatte anderer Personen auch bei einem Versicherungswechsel nutzen. Informieren Sie sich am besten im Vorfeld, ob Sie eine fremde SF-Klasse zum neuen Versicherer mitnehmen können. Im Zweifel lassen Sie sich vom Versicherer bestätigen, dass Sie die SF-Klasse mitbringen dürfen, bevor Sie den neuen Versicherungsvertrag annehmen. Bedenken Sie dabei, dass immer nur die Schadenfreiheitsklasse übertragen wird, nicht aber der Rabatt in Prozent – denn dieser fällt bei jeder Versicherung anders aus. Was Sie ansonsten beim Wechsel einer Kfz-Versicherung beachten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber.
Die SF-Klasse eines Firmenwagens übernehmen.
Wenn Sie einen Firmenwagen fahren, ist die Schadenfreiheitsklasse standardmäßig an den Arbeitgeber und das Firmenfahrzeug gebunden. Das bedeutet, dass die erreichte SF-Klasse wegfällt, wenn der Arbeitnehmer sich von Arbeitgeber und Firmenwagen trennt. Ein neues Auto versichern kann dann teuer werden, da Sie trotz jahrelanger Fahrpraxis und Schadenfreiheit mit dem Dienstwagen, mit der SF-Klasse und dem damit verbundenen Rabatt wieder von vorne anfangen müssen.
Dies können Sie umgehen, indem Sie im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie die Schadenfreiheitsklasse Ihres Dienstwagens später mitnehmen dürfen. Dieser Vereinbarung muss nicht nur der Arbeitgeber, sondern auch der Versicherer des Firmenwagens zustimmen.