- Direktbank Angebote
- Girokonto & Kreditkarte
- Geldanlage & Sparen
- Wertpapiere & Depot
- Kredite & Finanzieren
-
Vorsorgen & Versichern
- Übersicht
- Digitaler VersicherungsOrdner
- Versicherungsvergleicher
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fahrradversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kindervorsorge
- Krankenzusatzversicherungen
- Lebensversicherung
- Private Altersvorsorge
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
-
Online-Banking
- Übersicht
- Banking-App
- Self-Services
- Formulare
- Banking-Anleitungen
- Sicherheit im Online-Banking
- photoTAN & Aktivierung
- Zugangsschnittstelle (TPP-API)
- Automobile Angebote
- Kundenportal
- Finanzieren & Leasen
- Versichern & mehr
- Mobilität & Services
- VW FS | Auto Abo
- VW FS | Gebrauchtwagen
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
- Hilfe & Service
- Wissen
- Newsletter
- Kontakt
FAQ.
Was ist der Probefahrten-Schutz?
Sie wollen ein neues Auto kaufen und eine Probefahrt machen? Egal ob beim Privatverkäufer oder Händler, mit dem Probefahrten-Schutz sind Sie im Fall eines Unfalls abgesichert. Auch wenn Sie selbst Ihr Auto verkaufen und der potenzielle Käufer einen Schaden verursacht, springt der Probefahrten-Schutz ein und ersetzt finanzielle Verluste, die durch Schäden bei einer Probefahrt entstehen können.
Was genau ist beim Probefahrten-Schutz versichert?
Wenn Sie privat kaufen oder verkaufen, sind im Basis-Paket folgende Leistungen erhalten:
- Finanzielle Verluste durch Beitragsnachforderungen
- Mögliche Vertragsstrafen von der für das Auto zuständigen Versicherung
- Selbstbeteiligung, falls bei der Kfz-Versicherung vereinbart
Wählen Sie das Premium-Paket, wird Ihnen bis zu einer bestimmten Höhe auch die Rückstufung, der sogenannte Schadenfreiheitsrabattverlust, erstattet. Dies gilt für Kfz-Haftpflicht ebenso wie für die Kaskoversicherung für bis zu drei Jahre. Mehr dazu erfahren Sie in den Versicherungsbedingungen unter A-1.1.2.
Bei beiden Varianten beträgt die Erstattung maximal 5.000 EUR.
Kaufen Sie Ihr neues Auto bei einem gewerblichen Händler, zahlt bei einem Schaden während der Probefahrt der Versicherer des Händlers. Allerdings gibt es hier meistens eine Selbstbeteiligung. Haben Sie die Basis-Variante des Probefahrten-Schutzes abgeschlossen, wird diese bis zu 1.000 EUR erstattet, in der Premium-Variante bis zu 2.500 EUR.
Wer kann sich durch den Probefahrten-Schutz versichern lassen?
Jeder Fahrer, der mindestens 18 Jahre alt ist, kann den Probefahrt-Schutz abschließen. Dabei darf der Fahrer jedoch nicht zum regulären Nutzerkreis des Fahrzeugs gehören, die über die Kfz-Versicherung des betreffendes Autos bereits versichert ist.
Wo ist der Probefahrt-Schutz gültig?
Die Probefahrt muss stets in der Bundesrepublik Deutschland beginnen. Während der Fahrt sind dann alle Schäden abgesichert, die innerhalb Europas bzw. der Europäischen Union passieren.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Der Probefahrt-Schutz ist bei einer privaten Fahrt ab Abschluss 24 Stunden lang gültig. Einzelne Probefahrten dürfen dabei höchstens vier Stunden dauern. Findet die Probefahrt bei einem Händler statt, kann die Vertragsdauer bis zu fünf Tage betragen.
Was ist beim Probefahrt-Schutz nicht versichert?
Nicht abgesichert sind:
- Schäden durch Fahrten bei Trunkenheit
- Schäden am gegnerischen oder am eigenen Fahrzeug (dies übernimmt die Kfz-Versicherung des Probefahrzeug-Eigentümers im Rahmen der Kasko-Deckung)
- Fahrten ohne gültigen Führerschein
- Fahrten, die ohne Ihr Einverständnis stattfinden
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
Bei wem bin ich versichert?
Der Versicherer ist die ELEMENT Insurance AG.
Aus unserer Themenwelt:
Vom Kaufpreisschutz bis zur Garantieverlängerung:
Entdecken Sie unsere umfassenden Versicherungsangebote rund ums Auto.
Auch interessant für Sie:
Kontakt Probefahrten-Schutz.
Footnote 1
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Versicherungsleistungen durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.