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Kurzzeitversicherung fürs Auto.
Der Kleintransporter beim Umzug, der Mietwagen im Urlaub, das Auto der Eltern oder von Freunden: Es gibt viele Situationen, in denen man nicht mit dem eigenen Wagen unterwegs ist. Doch wie sieht es dann mit der Versicherung aus? Das ist je nach Fahrzeugart sowie mit und ohne Kurzzeitversicherung fürs Kfz eine andere Sache.
Was ist eine Kurzzeitversicherung?
Das Prinzip der Kurzzeitversicherung ist schnell erklärt: Getreu dem Namen sichert eine Kurzzeitversicherung für einen kurzen, festgelegten Zeitraum einen spezifischen Schadenfall ab, der durch andere bestehende Versicherungen nicht oder nur teilweise abgedeckt ist.
Ein Beispiel: Sie verleihen Ihr Auto an einen Freund, der leider einen kleinen Unfall mit Ihrem Fahrzeug verursacht. Laut Ihrer Kfz-Versicherung sind nur Sie als Fahrer zugelassen. Die Versicherung wird in der Regel den Schaden zwar regulieren, aber in vielen Fällen können nun Mehrkosten wie Vertragsstrafen, Beitragsnachzahlungen, eine Selbstbeteiligung oder sogar eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse auf Sie zukommen. Genau für solche Mehrkosten kann im Fall der Fälle eine Kurzzeitversicherung aufkommen, in diesem Fall ein sogenannter Drittfahrerschutz.
Das Praktische an einer Kurzzeitversicherung: Sie können sie bei Bedarf spontan – natürlich vor Fahrtantritt – abschließen und zahlen einmalig eine Versicherungsgebühr. Nach Ablauf des vereinbarten Zeitraumes endet der Versicherungsschutz. Dies ist nur ein mögliches Szenario von vielen, aber es zeigt gut, wie eine Kurzzeitversicherung funktioniert.
Wie ist man mit einem Kurzzeitkennzeichen versichert?
Als Kurzzeitversicherung sind manchmal auch Kurzzeitkennzeichen bekannt. Ein Kurzzeitkennzeichen benötigen Sie, wenn Sie ein nicht angemeldetes Fahrzeug bewegen möchten – zum Beispiel für eine Probefahrt oder zur Überführung vom Kaufort zum Wohnort. Das Kurzzeitkennzeichen ist fünf Tage lang gültig und mit einem gelben Streifen sowie dem Ablaufdatum versehen. Das Kurzzeitkennzeichen können Sie unter Vorlage einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) bei Ihrer Zulassungsstelle beantragen. Die elektronische Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei Ihrer Kfz-Versicherung. Anschließend können Sie die eVB bei der Zulassungsstelle vorlegen und das Kurzzeitkennzeichen beantragen. Nun aber zurück zu unserem Thema: In welchen Fällen lohnt sich eine Kurzzeitversicherung genau?
In folgenden Fällen lohnt sich der Abschluss einer Kurzzeitversicherung:
Kurzzeitversicherung für den Mietwagen.
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen in Ihrem Mietwagen und schlängeln sich auf dem Weg zu einem Skitrip durch die Serpentinen hoch in die Berge: Bei eisigen Temperaturen kann die kurvige Straße schon mal glatt sein, der Wagen ins Schlingern geraten und in der Leitplanke landen. Im besten Fall zerkratzt dabei nur der Lack, vielleicht ist aber auch die ganze Tür zerbeult. Ist der erste Schreck verflogen, gehen Sie vermutlich direkt im Kopf durch, welche Versicherungen Sie eigentlich noch mal für den Mietwagen abgeschlossen haben und wie Sie nun weiter vorgehen sollten.
In der Regel beinhaltet der Mietvertrag für das Auto eine Haftpflichtversicherung und oft auch eine Vollkaskoversicherung. Damit sind, sofern Sie den Unfall mit dem Mietwagen selbst verursacht haben, sowohl Schäden an Ihrem Mietwagen als auch die am Fahrzeug der Unfallbeteiligten versichert. Allerdings müssen Sie, je nach Versicherungspaket, häufig eine Selbstbeteiligung für die Reparaturkosten am Mietwagen zahlen – und die ist je nach vorheriger Vereinbarung unterschiedlich hoch.
Wer sich vor den Kosten durch die Selbstbeteiligung schützen möchte, kann eine Kurzzeitversicherung für Mietwagen abschließen. Je nach Versicherung können Sie neben der Erstattung der Selbstbeteiligung oftmals auch weitere Mehrkosten absichern. Dazu gehören zum Beispiel die Absicherung bei falscher Betankung und beim Verlust des Mietwagenschlüssels.
Sie planen gerade keinen Ausflug mit einem Mietwagen und möchten sich auch sonst kein Auto bei einer Autovermietung leihen? Auch in anderen Situationen kann eine Kurzzeitversicherung nützlich sein:
Kurzzeitversicherungen für Probefahrten.
Ein einwandfreies Äußeres, die neueste Ausstattung und der Preis stimmt auch: Sie wollen sich ein (neues) Auto kaufen und haben sich bereits in einen Wagen verguckt? Auch wenn es schwerfällt: Die Kaufentscheidung treffen Sie im besten Fall erst nach einem gründlichen Fahrzeugcheck und einer ausgiebigen Probefahrt.
Bei der Probefahrt testen Sie Ihr Wunschfahrzeug aus – und sind dabei aber natürlich auch nicht vor einem Unfall gefeit. Zumal Sie das Fahrverhalten des Wagens (noch) nicht so gut einschätzen können. Doch welche Versicherung greift zum Beispiel, wenn Sie mit dem ungewohnt langen Heck des fremden Wagens ein parkendes Auto streifen?
Ist man bei einer Probefahrt versichert?
Wollen Sie das Fahrzeug bei einem Autohändler kaufen, ist der Wagen während einer Probefahrt in der Regel über den Händler haftpflicht- und häufig auch kaskoversichert. Die Haftpflichtversicherung übernimmt dann die Schramme am parkenden Auto, die Vollkaskoversicherung – sofern vorhanden – würde hingegen für eventuelle Schäden am Probewagen aufkommen. Je nach Abmachung mit dem Händler müssen Sie allerdings eventuell eine Selbstbeteiligung zahlen.
Haben Sie die Probefahrt mit einem Auto eines Privatverkäufers unternommen, kommt es auf den Versicherungsschutz des Fahrzeughalters an. Sachschäden am parkenden Fahrzeug übernimmt seine Haftpflichtversicherung – ohne diese wäre das Auto auch nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Unfallschäden am getesteten Auto hingegen, sind nur bei einer Vollkaskoversicherung des Fahrzeughalters abgesichert. Auch hier kann der Verkäufer eine eventuelle Selbstbeteiligung auf den potenziellen Käufer abwälzen. Ist das Auto allerdings nicht vollkaskoversichert, haften Sie als Unfallverursacher für den bei der Probefahrt entstandenen Sachschaden. Ein kleiner Tipp: Unterschreiben Sie doch vor Fahrtbeginn gemeinsam mit dem Verkäufer eine kurze Vereinbarung zur Haftung während der Probefahrt. Eine entsprechende Vorlage finden Sie beim ADAC.
Bedenken Sie außerdem: Sollten Sie bei einer Probefahrt ein Auto fahren, bei dem Sie nicht zum bei der Versicherung gemeldeten Fahrerkreis gehören, kann die Versicherung im Falle eines Unfalls vom Verkäufer Beitragsnachzahlungen oder Vertragsstrafen fordern. Und auch eine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse aufgrund des Unfalls und damit verbundene Beitragserhöhungen sind nach einem Unfall möglich.
An dieser Stelle kommt wieder die Kurzzeitversicherung, in diesem Fall für Probefahrten, ins Spiel. Genau wie bei unserem vorangegangenen Beispiel sichert diese Sie für den Zeitraum der Probefahrt gegen finanzielle Verluste aufgrund unfallbedingter Mehrkosten ab.
Kurzzeitversicherungen für Dritt- und Jungfahrer.
Dass bei vielen Kfz-Versicherungen ein eingeschränkter Fahrerkreis definiert werden kann, um den Versicherungsbeitrag zu verringern, haben wir bei unserem ersten Beispiel bereits erwähnt. Dieser Fahrerkreis kann zum Beispiel nur Sie selbst, Sie und Ihren Partner oder Sie und namentlich genannte andere Personen umfassen. Auch eine Einschränkung hinsichtlich des Mindestalters etwaiger Fahrer ist durchaus gängig, denn insbesondere Jungfahrer zahlen oftmals höhere Versicherungsbeiträge.
Zusammenfassend kann man also sagen: Je mehr Leute zum berechtigten Fahrerkreis gehören, desto höher ist in der Regel der Versicherungsbeitrag. Wer also die Versicherungskosten möglich gering halten möchte, sollte den Fahrerkreis entsprechend auf ein Minimum an „Mitfahrern“ begrenzen.
Was muss ich beachten, wenn ich mein Auto verleihe?
Wie eingangs schon beschrieben, greift der Drittfahrerschutz, wenn jemand außerhalb des Fahrerkreises am Steuer Ihres Autos sitzt und in einen Unfall verwickelt ist. Er sichert Sie gegen mögliche finanzielle Belastungen zum Beispiel durch zu zahlende Vertragsstrafen oder durch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse ab. Allerdings muss der Drittfahrer mindestens 21 Jahre alt sein.
Aber was passiert, wenn Ihr Nachwuchs, der eben noch nicht 21 Jahre alt ist, sich trotzdem ausnahmsweise mal Ihr Auto ausleihen möchte? Dann könnte Ihnen eine Kurzzeitversicherung für Jungfahrer weiterhelfen. Sie bietet die gleiche Absicherung wie ein Drittfahrerschutz, kann aber bereits für Fahranfänger ab 17 Jahren abgeschlossen werden.
Die Kurzzeitversicherung kann übrigens sowohl der Fahranfänger selbst als auch der Fahrzeughalter abschließen.
Flexibler Schutz dank Kurzzeitversicherung.
Ob Sie sich einen Mietwagen leihen, eine Probefahrt unternehmen, Ihr Auto verleihen oder den Wagen von Eltern oder Freunden ausleihen möchten – eine Kurzzeitversicherung können Sie spontan nach Ihrem Bedarf abschließen. Dann sind Sie zusätzlich abgesichert, wenn Sie in fremden Fahrzeugen unterwegs sind oder Drittfahrer hinter dem Steuer Ihres Autos sitzen. Informieren Sie sich hier zu den Kurzzeitversicherungen von VW FS.
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So kommen Sie zur Kfz-Versicherung.
Footnote 1
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Versicherungsleistungen durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.