Die Probefahrt.

Was es zu beachten gibt.

Auto kaufen: So gelingt die Probefahrt.

Der Kauf eines neuen Autos ist etwas ganz Besonderes. Man hat lange gespart, viele Angebote verglichen und will nun das Modell finden, das am besten zu den eigenen Ansprüchen passt. Wie Ihnen eine Probefahrt bei der Auswahl helfen kann und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie hier.

Was gibt es bei einer Probefahrt zu beachten?

Im Normalfall wenden Sie sich einfach direkt an den Autohändler und vereinbaren einen Termin. Das ist oft auch die schnellste Variante - schließlich wollen Sie nicht ewig warten, bis Sie Ihr neues Auto ausgiebig testen können. Sobald Sie wissen, was für einen Wagen Sie womöglich kaufen möchten, kann es auch helfen, das gleiche Modell erst einmal zu mieten und beispielsweise übers Wochenende ausgiebige Testfahrten zu unternehmen. Folgendes sollten Sie als Kaufinteressent bei einer Probefahrt beachten:

Termin vereinbaren.

Vereinbaren Sie vor der Probefahrt einen Termin mit dem Verkäufer. Idealerweise findet die Testfahrt bei guten Lichtverhältnis und gutem Wetter statt – also tagsüber und nicht im strömenden Regen oder bei Schneefall. Denn bei schlechtem Licht können Mängel und kleine Schäden am Auto leicht übersehen werden. Vereinbaren Sie die Probefahrt auch nicht unbedingt für die Hauptverkehrszeiten während des frühen Morgens oder des späten Nachmittags. Schließlich wollen Sie nicht nur die ganze Zeit im Stau stehen. Auch die Zeit des mitfahrenden Händlers ist begrenzt.

Schäden dokumentieren.

Bevor Sie losfahren, sollten Sie das Auto zunächst sorgfältig auf bestehende Mängel und Schäden untersuchen. Wenn Sie Schäden feststellen können, vermerken Sie diese in der Probefahrtvereinbarung, damit Sie nach der Fahrt nicht dafür verantwortlich gemacht werden können. Das gilt nicht nur für Gebrauchtwagen – auch bei Neuwagen schadet es nicht, das Fahrzeug vor der Testfahrt einmal genau anzuschauen.

Dauer und Strecke.

Ein wichtiger Aspekt bei der Probefahrt ist die Route - nur mal kurz um den Block zu fahren ist wenig sinnvoll. Eine Dreiviertelstunde sollten Sie sich mindestens Zeit nehmen, um das Fahrzeug in verschiedenen Situationen (z. B. Autobahn, Stadtfahrt, Landstraße) zu testen.

Beifahrer mitnehmen.

Wenn möglich sollten Sie für die Probefahrt eine weitere Person mitbringen, die sich im Idealfall auch mit Autos auskennt. Der Beifahrer kann während der Fahrt Auffälligkeiten und die Eindrücke des Probefahrers notieren.

Gepäck mitnehmen.

Wenn Sie vorhaben, in Ihrem neuen Auto regelmäßig größeres Gepäck wie Musikinstrumente oder eine Angelausrüstung zu transportieren, nehmen Sie dies zur Probefahrt mit, um die Platzverhältnisse sowie das Be- und Entladen zu testen.

Versicherung abklären.

Das Fahrzeug muss für die Dauer der Probefahrt versichert sein. Fordern Sie vor der Probefahrt eine schriftliche Vereinbarung vom Händler oder privaten Verkäufer ein, aus der der Versicherungsschutz des Wagens sowie die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadenfall hervorgeht.

Probefahrtvereinbarung erstellen.

In der Probefahrtvereinbarung wird die Übernahme des Fahrzeugs für die Dauer der Probefahrt zwischen Verkäufer und Probefahrer schriftlich festgehalten. In der Vereinbarung sollte der Versicherungsschutz inklusive der Höhe der Selbstbeteiligung vermerkt sein. Auch vor der Fahrt festgestellte Mängel und Schäden sollten schriftlich dokumentiert werden.

Mit kaltem Motor starten.

Wenn Sie mit der Probefahrt beginnen, sollte der Motor kalt sein. Ist der Motor bereits warmgelaufen, können mögliche Startprobleme unentdeckt bleiben. Um dies zu überprüfen, fassen Sie die Motorhaube an: Ist diese kalt, ist auch der Motor kalt. 

Der KurzZeitSchutz für Probefahrten.

Sie haben ein neues Auto im Blick und die Probefahrt steht an? Ob beim Händler oder beim privaten Verkäufer: Mit dem KurzZeitSchutz der VW FS für Probefahrten können Sie sich absichern und die Selbstbeteiligung erstattet bekommen.

ZUM PROBEFAHRTEN-SCHUTZ

Wer haftet bei Unfällen während der Probefahrt?

Unfälle können natürlich auch bei Probefahrten vorkommen. Sie kennen das Fahrverhalten des Wagens nicht so gut, neue Bedienfunktionen und Extras können Sie vom Verkehrsgeschehen ablenken, die Sitzergonomie ist vielleicht noch etwas ungewohnt – und schon ist es passiert.

Die meisten Händler sichern ihre Fahrzeuge mit einem Vollkaskoschutz ab. Es kann allerdings sein, dass eine Selbstbeteiligung vorgesehen ist. Wenn Sie sich auch gegen finanzielle Verluste durch die Selbstbeteiligung absichern möchten, können Sie zusätzlich eine so genannte Kurzzeitversicherung abschließen. Informationen zum von VW FS vermittelten Probefahrten-Schutz gibt es hier.

Hinweis: Bei grober Fahrlässigkeit – zum Beispiel durch das Fahren unter Alkoholeinfluss – kann jede Versicherung die Regulierung des Schadens ablehnen.

Die Kfz-Versicherung von VW FS.

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Zur Kfz-Versicherung

Fahrertausch während der Probefahrt.

Wahrscheinlich sind später nicht nur Sie mit dem Auto unterwegs. Deshalb nehmen Sie Ihren Lebenspartner beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin gleich mit. Im Normalfall ist es kein Problem, während der Fahrt zu tauschen. Sie müssen nur einen entsprechenden Vertrag mit dem Händler abschließen und Ihren Ausweis als Sicherheit zurücklassen.

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