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FAQ.
Was ist der Drittfahrer-Schutz?
Sie möchten Ihr Auto kurzzeitig einem Freund oder Verwandten leihen, haben aber mit Ihrem Kfz-Versicherer lediglich einen eingeschränkten Nutzerkreis (z. B. nur Sie selbst oder Sie und Ihr Ehepartner) vereinbart? Dann ist es sinnvoll, den Drittfahrer-Schutz abzuschließen. Denn dieser ersetzt Ihnen Vermögensschäden, die dadurch entstehen, dass der zusätzliche Fahrer mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht.
Was genau ist bei einem zusätzlichen Fahrer versichert?
Sie können zwischen zwei Varianten wählen:
Der Drittfahrer-Schutz Basis zahlt Ihnen den finanziellen Schaden durch eine Beitragsnachforderung und ggf. eine Vertragsstrafe, die Ihnen Ihr Kfz-Versicherer aufgrund eines unberechtigten Fahrers in Rechnung stellt. Haben Sie mit Ihrem Kfz-Versicherer für den Schadensfall eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese ebenfalls übernommen.
In der Premium-Variante wird Ihnen zusätzlich zu den Basis-Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe auch der "Rückstufungsschaden" (Schadenfreiheitsrabattverlust) in der der Kfz-Haftpflicht und in der Kaskoversicherung für bis zu 3 Jahre erstattet. (Nähere Informationen dazu finden Siein den Versicherungsbedingungen unter A-1.2.)
Für beide Varianten gilt eine maximale Entschädigungsleistung von insgesamt 5.000 Euro.
Wer kann sich durch den Drittfahrer-Schutz versichern lassen?
Versichert werden kann jeder, der mindestens 21 Jahre alt ist und der nicht zu dem Nutzerkreis an Fahrern gehört, der bereits mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbart wurde.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Sie möchten Ihr Auto für eine einzelne Fahrt oder einen längeren Zeitraum verleihen? Sie können flexibel entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll. Der Drittfahrer-Schutz gilt mindestens für 24 Stunden und kann bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen abgeschlossen werden.
Wo besteht der Versicherungsschutz für Drittfahrer?
Versichert sind Fahrten in den geografischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Das genutzte Fahrzeug muss allerdings in Deutschland zugelassen sein.
Wer ist der Versicherer?
Ihr Risiko wird durch die ELEMENT Insurance AG getragen.
Was ist im Drittfahrer-Schutz nicht abgesichert?
Nicht versichert sind z. B.:
• Schäden am gegnerischen oder am eigenen Fahrzeug (hierfür leistet die eigentliche Kfz-Versicherung im Rahmen der Kasko-Deckung)
• Schäden durch Trunkenheitsfahrten
• Fahrten, die ohne Ihr Einverständnis unternommen werden
• Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
Aus unserer Themenwelt:
Vom Kaufpreisschutz bis zur Garantieverlängerung:
Entdecken Sie unsere umfassenden Versicherungsangebote rund ums Auto.
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Kontakt Drittfahrer-Schutz.
Footnote 1
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Versicherungsleistungen durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.