- Direktbank Angebote
- Girokonto & Kreditkarte
- Geldanlage & Sparen
- Wertpapiere & Depot
- Kredite & Finanzieren
-
Vorsorgen & Versichern
- Übersicht
- Digitaler VersicherungsOrdner
- Versicherungsvergleicher
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fahrradversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kindervorsorge
- Krankenzusatzversicherungen
- Lebensversicherung
- Private Altersvorsorge
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
-
Online-Banking
- Übersicht
- Banking-App
- Self-Services
- Formulare
- Banking-Anleitungen
- Sicherheit im Online-Banking
- photoTAN & Aktivierung
- Zugangsschnittstelle (TPP-API)
- Automobile Angebote
- Kundenportal
- Finanzieren & Leasen
- Versichern & mehr
- Mobilität & Services
- VW FS | Auto Abo
- VW FS | Gebrauchtwagen
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
- Hilfe & Service
- Wissen
- Newsletter
- Kontakt
FAQs.
Unter welchen Bedingungen kann ich den RückgabeSchutz abschließen?
Grundlegende Voraussetzung für den Abschluss des RückgabeSchutzes ist ein gültiger Leasingvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der RückgabeSchutz kann bis zu acht Wochen nach Auslieferung Ihres privaten Leasingfahrzeugs abgeschlossen werden.
Wie lange dauert der Versicherungsschutz an?
Ihren Leasing RückgabeSchutz schließen Sie für die gesamte Laufzeit Ihres Leasingvertrags ab. Verlängern Sie Ihren Leasingvertrag, verlängert sich die Laufzeit des VW FS RückgabeSchutzes automatisch mit, bis Sie Ihr Leasingfahrzeug zurückgeben, sofern Sie den Versicherungsvertrag nicht eigenständig kündigen.
Welche Schäden werden beim RückgabeSchutz (nicht) abgedeckt?
Was ist versichert?
✔ Schäden, die über die bei der Leasingrückgabe akzeptierten Mängel hinausgehen und die den folgenden Kategorien zuzuordnen sind:
✔ Kratzer (außer an Bremsscheiben, Beleuchtung und Scheiben)
✔ Lackschäden (außer durch Hagel, Beklebungen oder Korrosion)
✔ Beulen (Wölbungen nach außen)
✔ Dellen (Wölbungen nach innen) außer Hagelschäden
✔ Felgenschäden
✔ Schäden im Innen- und Kofferraum
Was ist nicht versichert?
✘ Herkömmliche Verschleißschäden (wie Steinschläge oder leichte Innenraum-Abnutzung)
✘ Minderwerte, für die der Leasinggeber bereits entschädigt wurde
✘ Schäden, die bereits vor Leasingbeginn festgestellt wurden
✘ Schäden, die bereits durch Ihre Voll-/Teilkasko entschädigt wurden
✘ Schäden durch Fertigungs-, Konstruktions- oder Serienfehler
✘ Mängel, für die ein Dritter eintritt (z. B. der Hersteller bei Fahrzeugrückruf oder Serienfehlern) oder die durch anderweitige Versicherungen oder Garantien abgedeckt werden)
Um darüber hinaus einzuschätzen, welche Schäden im Rahmen des RückgabeSchutzes abgedeckt sind, können Sie den Schadenkatalog von Volkswagen Financial Services zur Hilfe nehmen.
Welche Verpflichtungen gehen mit dem Leasing RückgabeSchutz einher?
Bei Abschluss des Leasing RückgabeSchutzes sind Sie dazu verpflichtet, alle Angaben wahrheitsgemäß auszufüllen – ansonsten erlischt Ihr Versicherungsschutz. Anschließend zahlen Sie die monatlichen Beiträge fristgerecht und vollständig.
Ihr VW FS RückgabeSchutz greift zudem nur, wenn Sie das versicherte Fahrzeug ausschließlich mit einer gültigen Fahrerlaubnis im Straßenverkehr führen.
Wann ist die erste Beitragszahlung fällig?
Nach Abschluss des RückgabeSchutzes erhalten Sie Ihren Versicherungsschein. Die erste monatliche Beitragszahlung ist spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheines – zusätzlich zu den Leasingraten – zu zahlen. Die Zahlungsvereinbarungen für die folgenden Beiträge finden Sie ebenfalls im Versicherungsschein.
Wer ist für die Versicherung zuständig?
Ihr Versicherungsgeber ist die ELEMENT Insurance AG, Partner von VW Financial Services.
Aus unseren Themenwelten:
Egal ob Leasing oder Finanzierung:
Entdecken Sie unsere Finanzierungsangebote rund ums Auto.