Leasingrückgabe.

Was Sie bei der Rückgabe Ihres Leasingfahrzeugs beachten müssen.

Leasingrückgabe: Das sollten Sie wissen.

Wer ein Fahrzeug least, der muss sich früher oder später auch mit der Leasingrückgabe beschäftigen. In welchen Fällen dabei zusätzliche Kosten entstehen und wann Sie eine Rückzahlung erhalten können, hängt von der Art des Leasings ab. Es stehen Ihnen zwei Leasing-Modelle zur Auswahl: das Restwert- und das Kilometerleasing. Erfahren Sie hier alles Wichtige über beide Arten und die Fahrzeugrückgabe am Ende des Leasingvertrags.  

Das Restwertleasing und die Leasingrückgabe.

Beim Restwertleasing vereinbaren Sie bei Vertragsunterzeichnung mit dem Leasinggeber einen geschätzten Restwert, den das Fahrzeug bei der Rückgabe noch wert sein soll. Dieser wird natürlich nicht willkürlich festgelegt, sondern basiert auf Faktoren wie Kaufpreis, Laufzeit des Leasingvertrages und Fahrzeugmarke oder -modell. An diesem Restwert orientiert sich auch die monatliche Leasingrate: Je höher der angesetzte Restwert, desto niedriger kann diese ausfallen und umgekehrt. Denken Sie also am besten schon bei der Vertragsunterzeichnung an die Rückgabe und setzen Sie den Restwert nicht zu hoch an. Das ist im ersten Moment zwar verlockend, kann aber bei der Rückgabe ein Fallstrick sein. Und zwar dann, wenn der tatsächliche Restwert Ihres Leasingfahrzeugs niedriger ist als der im Vertrag angesetzte. In diesem Fall muss der Leasingnehmer nämlich die Differenz nachzahlen.

Sollte das Leasingauto bei Rückgabe mehr wert sein als zu Vertragsbeginn angenommen, erhalten Sie als Leasingnehmer abhängig von der vertraglichen Vereinbarung einen finanziellen Ausgleich. Sollte das Kfz hingegen weniger wert sein als zu Beginn angenommen, muss der Leasingnehmer für die Differenz aufkommen. Für faire Bedingungen zwischen Ihnen und dem Leasinggeber lassen Sie den Restwert bei der Rückgabe im besten Fall von einem oder mehreren Sachverständigen bestimmen.

Ist Ihnen ein Restwertleasing zu risikoreich, sollten Sie einen Blick aufs Kilometerleasing werfen – statt des Fahrzeugwertes entscheiden hier die zurückgelegten Kilometer über eine mögliche Nach- oder Rückzahlung.

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Das Kilometerleasing und die Leasingrückgabe.

Beim Kilometerleasing müssen Sie sich über ein Restwertrisiko keine Gedanken machen. Abrechnungsgrundlage bei der Rückgabe ist die Kilometerleistung des Leasingfahrzeugs. Sie legen zu Vertragsbeginn mit Ihrem Leasinggeber fest, wie viele Kilometer Sie innerhalb der Vertragslaufzeit mit Ihrem Kfz maximal fahren wollen. Für jeden gefahrenen Kilometer über diese vereinbarte Fahrleistung hinaus zahlen Sie, je nach Vertrag, einen festgelegten Centbetrag nach. Unterschreiten Sie die Kilometer, bekommen Sie für jeden Minderkilometer Geld zurück. Sowohl nach oben als auch nach unten gibt es dabei eine Toleranzgrenze.

Mit Blick auf mögliche Minderkilometer eine besonders hohe Kilometerleistung innerhalb des Leasingvertrages festzulegen, lohnt sich allerdings in der Regel eher nicht. Denn der Minderkilometersatz ist für gewöhnlich niedriger als der für Mehrkilometer – und eine hohe vereinbarte Fahrleistung lässt die monatliche Leasingrate steigen. Am besten schätzen Sie Ihre Fahrleistung so realistisch wie möglich ein.

Sollten Sie sich dabei mal verschätzt haben oder ändern sich – zum Beispiel aufgrund eines Arbeitgeber- oder Wohnortwechsels – Ihre Fahrgewohnheiten, können Sie in der Regel auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung der Fahrleistung bei Ihrem Leasinggeber beantragen. 

Das Auto-Leasing.

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Das sollten Sie vor der Rückgabe des Leasingfahrzeugs beachten.

Ganz gleich, welches Leasingmodell Ihnen besser gefällt, der Zustand Ihres Leasingfahrzeugs fällt bei der Leasingrückgabe ins Gewicht. Denken Sie deshalb an die regelmäßige Fahrzeugpflege, halten Sie Inspektionstermine ein, lassen Sie Verschleißteile rechtzeitig austauschen und alles entsprechend im Serviceheft dokumentieren. Sie können vor der Rückgabe auch einen Gutachter Ihrer Wahl auf das Auto schauen lassen, um selbst gut vorbereitet zu sein. Wenn hier bereits größere Schäden festgestellt werden, ist eine entsprechende Aufbereitung des Kfz vor der Leasingrückgabe empfehlenswert.

Auch wenn Sie beim Thema Rückgabe vielleicht zunächst erst mal etwas unsicher sein sollten, können wir Sie beruhigen: In den wenigsten Fällen kommt es zu Uneinigkeiten und Sie können den Wagen unbeschwert zurückgeben und – wenn Sie mögen – direkt ein neues Fahrzeug leasen.

Damit Sie sich vor der Fahrzeugrückgabe sicherer fühlen, haben wir Ihnen hier eine Checkliste zusammengestellt.

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Checkliste vor der Leasingrückgabe.

Vor dem Rückgabetermin Ihres Leasingfahrzeugs können Sie bestimmte Dinge beachten, damit die Rückgabe so reibungslos wie möglich verläuft:

1. Vertrag.

Schauen Sie noch einmal in aller Ruhe in Ihren Leasingvertrag. Dort finden Sie Hinweise auf die Rückgabebedingungen und eventuelle Kosten, die beispielsweise für Mehrkilometer anfallen. Außerdem entnehmen Sie dem Vertrag, ob der Leasinggeber selbst den Gutachter für das Rückgabeprotokoll bestimmt und wer die Kosten für das Gutachten übernimmt.
 

2. Fahrzeugzustand.

Untersuchen Sie das Auto auf mögliche äußere Schäden wie Dellen, Kratzer und Lackschäden. Handelt es sich um leichte Kratzer oder Abrieb durch regulären Gebrauch, wird dies durch den Leasinggeber in der Regel nicht beanstandet. Größere Schäden sollten Sie vor der Abgabe reparieren lassen, um Zusatzkosten zu vermeiden.

 

3. Technischer Zustand.

Kontrollieren Sie, ob alle technischen Funktionen in Ordnung sind, beispielsweise Beleuchtung, Klimaanlage oder Audio-System. Prüfen Sie außerdem den Ölstand, die Reifenprofiltiefe und den Reifendruck, die Kühl- und Bremsflüssigkeit sowie die Scheibenwischer.

 

4. Kilometerstand.

Prüfen Sie, ob Kilometerabweichungen vorliegen. Im Vertrag finden Sie die vereinbarte Laufleistung. Ist diese überschritten, fällt ein Centbetrag pro Mehrkilometer an. Dieser ist im Leasingvertrag festgelegt.
 

5. Sauberkeit.

Reinigen Sie das Fahrzeug gründlich von innen und von außen. Im Zweifelsfall können Sie eine professionelle Reinigung durchführen lassen.


6. Dokumente und Zubehör.

Stellen Sie sicher, dass Sie alle Originaldokumente vorliegen haben. Dazu zählen Fahrzeugpapiere, Bedienungsanleitung sowie die Wartungs- und Inspektionsdokumentationen. Sammeln Sie sämtliche Schlüssel sowie eventuell mitgeleastest Zubehör.

Die Fahrzeugrückgabe im Detail.

Endet Ihr Leasingvertrag, steht die Fahrzeugrückgabe an, bei der das Leasingfahrzeug mit Blick auf seinen Gesamtzustand begutachtet wird. Ist das Fahrzeug in einem guten, altersgemäßen Zustand, wird es in der Regel ohne Beanstandungen zurückgenommen. Weist das Kfz größere Schäden auf, müssen Sie eine entsprechende Nachzahlung leisten. In bestimmten Situationen können Sie sogar Geld zurückbekommen. So läuft sie Leasingrückgabe im Detail ab:

1. Fahrzeugbegutachtung.

Ihr Autohändler vereinbart in der Regel kurz vor Ende der Leasing-Vertragslaufzeit einen Termin mit Ihnen zur Fahrzeugprüfung. Dabei begutachten Sie gemeinsam mit dem Händler das Leasingauto und halten den Zustand in einem Rückgabeprotokoll fest.

Häufig wird die Begutachtung auch durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt. Bringen Sie zu diesem Termin alle Fahrzeugdokumente sowie Nachweise über Inspektionen und Untersuchungen mit, die Sie während der Nutzungszeit haben durchführen lassen. Dazu gehören das (digitale) Inspektionsheft, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Belege von der Hauptuntersuchung.

2. Zustandsermittlung.

Ihr Leasingfahrzeug hat leichte Gebrauchsspuren? Keine Sorge. Ein über mehrere Jahre genutztes Auto weist eben kleinere Schäden auf. Gebrauchsspuren, die den optischen Gesamteindruck des Fahrzeuges nicht negativ beeinflussen, werden in der Regel durch den Leasinggeber akzeptiert. So werden zum Beispiel leichte, polierbare Kratzer an der Lackoberfläche, ein Steinschlag ohne Rissbildung oder auch ein leichter Abrieb an Stoßleisten für gewöhnlich nicht beanstandet. Größere Schäden, die der Gutachter oder der Leasinggeber nicht als alltägliche Abnutzung beziehungsweise Gebrauchsspur einstuft, müssen Sie hingegen bezahlen. Wichtig hierbei: Die Leasinggesellschaft berechnet nicht die anfallenden Reparaturkosten, sondern den Betrag, um den der Wert des Fahrzeugs durch den Schaden gemindert wird.

Grundlage für die Begutachtung sollte ein Schadenkatalog sein, in dem klare Leitlinien für den akzeptierten Rückgabezustand des Fahrzeugs definiert sind. Informieren Sie sich also bei Ihrem Leasinggeber, ob ein solcher Katalog vorhanden ist und wie Sie ihn einsehen können. Um einen Eindruck zu bekommen, wie ein solcher Schadenkatalog aussehen kann, werfen Sie für doch mal einen Blick in den interaktiven VW FS-Schadenkatalog.

3. Rückgabeprotokoll.

Mit dem Unterzeichnen des Rückgabeprotokolls schaffen Sie eine gegenseitig akzeptierte Abrechnungsbasis. In diesem Protokoll halten Leasingnehmer und Leasinggeber den Zustand des Kfz, mögliche Schäden sowie die Höhe der gegebenenfalls anfallenden Nachzahlung fest.

Im Falle des Restwertleasings wird auch der ermittelte Restwert des Autos vermerkt. Lesen Sie das Dokument genau durch, prüfen Sie alle Daten und holen Sie bei Unklarheiten ruhig eine zweite Meinung ein, bevor Sie es unterschreiben.

Anders als beim Restwertleasing werden beim Kilometerleasing nach der Zustandsermittlung auch noch die vereinbarten und die tatsächlich zurückgelegten Kilometer verglichen. Haben Sie die vereinbarte Gesamtfahrleistung sowie die häufig eingeräumte Toleranzgrenze überschritten, müssen Sie pro Mehrkilometer einen zuvor festgelegten Centbetrag nachzahlen. Liegt die Anzahl Ihrer zurückgelegten Kilometer unter der vereinbarten Leistung und der Toleranzgrenze, erhalten Sie eine Rückzahlung der Minderkilometer.  

4. Finanzielle Absicherung.

Damit Sie sich um eine potenzielle Nachzahlung keine Gedanken machen müssen, können Sie die Leasingrückgabe bei einzelnen Leasinggebern mit einer so genannten Rückgabeschadenversicherung absichern. Das hat den Vorteil, dass größere Schäden im vereinbarten Rahmen vom Anbieter Ihrer Versicherung übernommen werden oder Ihnen bei den Kosten entgegengekommen wird. Wenden Sie sich bei Interesse an einer solchen Versicherung oder Schadenpauschale am besten direkt an Ihren Leasinggeber.

Fragen & Antworten rund um die Leasingrückgabe.

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