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FAQ.
Was ist der Jungfahrer-Schutz?
Sie möchten Ihr Auto kurzzeitig einem Freund oder Verwandten leihen, haben aber mit Ihrem Kfz-Versicherer lediglich einen eingeschränkten Nutzerkreis (z. B. nur Sie selbst oder Sie und Ihr Ehepartner) vereinbart? Dann ist es sinnvoll, den Jungfahrer-Schutz abzuschließen. Denn dieser ersetzt Ihnen finanzielle Verluste, die dadurch entstehen, dass der zusätzliche junge Fahrer mit Ihrem Auto einen Schaden verursacht.
Was genau ist versichert?
Sie können zwischen zwei Varianten wählen:
Der Jungfahrer-Schutz Basis zahlt Ihnen den finanziellen Verlust durch eine Beitragsnachforderung und ggf. eine Vertragsstrafe, die Ihnen Ihr Kfz-Versicherer aufgrund eines unberechtigten Fahrers in Rechnung stellt. Haben Sie mit Ihrem Kfz-Versicherer für den Schadensfall eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese ebenfalls übernommen.
In der Premium-Variante wird Ihnen zusätzlich zu den Basis-Leistungen bis zu einer bestimmten Höhe auch der "Rückstufungsschaden" (Schadenfreiheitsrabattverlust) in der Kfz-Haftpflicht- und in der Kaskoversicherung für bis zu drei Jahre erstattet. (Nähere Informationen dazu finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter A-1.2.)
Für beide Varianten gilt eine maximale Entschädigungsleistung von insgesamt 5.000 EUR.
Wer kann sich durch den Jungfahrer-Schutz versichern lassen?
Versichert werden kann jeder, der mindestens 17 Jahre (und maximal 20 Jahre) alt ist und der nicht zu dem Nutzerkreis an Fahrern gehört, die bereits mit Ihrem Kfz-Versicherer vereinbart wurden. Ab dem 21. Lebensjahr ist der Abschluss des Drittfahrer-Schutzes möglich.
Wie lange gilt der Versicherungsschutz?
Sie möchten Ihr Auto für eine einzelne Fahrt oder einen längeren Zeitraum verleihen? Sie können flexibel entscheiden, wie lange der Versicherungsschutz bestehen soll. Der Jungfahrer-Schutz gilt mindestens für 24 Stunden und kann bis zu einem Zeitraum von 30 Tagen abgeschlossen werden.
Wo besteht Versicherungsschutz?
Versichert sind Fahrten in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Das genutzte Fahrzeug muss allerdings in Deutschland zugelassen sein.
Bei wem bin ich versichert?
Ihr Risiko wird durch die ELEMENT Insurance AG getragen.
Was ist nicht abgesichert?
Nicht versichert sind z. B.
- Schäden am gegnerischen oder am eigenen Fahrzeug (hierfür leistet die eigentliche Kfz-Versicherung)
- Schäden durch Trunkenheitsfahrten
- Fahrten, die ohne Ihr Einverständnis unternommen werden
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
Aus unserer Themenwelt:
Vom Kaufpreisschutz bis zur Garantieverlängerung:
Entdecken Sie unsere umfassenden Versicherungsangebote rund ums Auto.
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Kontakt Jungfahrer-Schutz.
Footnote 1
Vermittelt durch die Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Versicherungsleistungen durch die ELEMENT Insurance AG, Hardenbergstraße 32, 10623 Berlin.