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Was sind Kontoführungsgebühren?
Kontoführungsgebühren sind monatliche Kosten, die Banken für die Verwaltung eines Girokontos erheben. Diese Gebühren können je nach Bank und Kontomodell variieren und liegen typischerweise zwischen 0 und 10 Euro pro Monat. Einige Banken bieten auch kostenlose Konten an, oft unter bestimmten Bedingungen wie einem monatlichen Mindestgeldeingang. Zusätzliche Kosten können für bestimmte Dienstleistungen wie Überweisungen, Bargeldabhebungen oder Kontoauszüge anfallen.
Die Berechnung von Kontoführungsgebühren.
Die Kontoführungsgebühr ist in der Regel eine feste Grundgebühr, die eine Bank dem Kunden gegenüber geltend macht. Anders als bei Zinsen werden diese Gebühren nicht in Abhängigkeit von der Höhe des regelmäßigen Geldeingangs auf dem Girokonto oder der Inanspruchnahme eines Dispositionskredites berechnet. Ihre Kontoführungsgebühren legen Kreditinstitute selbst individuell fest.
Generell sind Banken dazu berechtigt, all ihren Kunden Kontoführungsgebühren zu berechnen. Mit dieser Gebühr gehen neben der Bereitstellung eines Girokontos häufig zahlreiche weitere Dienstleistungen unentgeltlich einher: Überweisungen, Kontoauszüge, Daueraufträge, Geld abheben oder die Ausstellung einer Girocard für den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Kontoführungsgebühren werden für gewöhnlich automatisch von dem Girokonto des jeweiligen Bankkunden zu einem festen Stichtag abgebucht.
Werden Kontoführungsgebühren bei jedem Girokonto fällig?
Nicht immer sind Kontoführungsgebühren zu zahlen. Manche Kreditinstitute verzichten unter bestimmten Umständen darauf und bieten gebührenfreie Girokonten an. Vor allem bei Direktbanken finden sich Konten mit kostenloser Kontoführung. Häufig sind gebührenfreie Konten jedoch an bestimmte Bedingungen für den Kunden geknüpft – beispielsweise einen monatlichen Mindestgeldeingang. Manche Banken fordern auch die Verpflichtung des Kontoinhabers, dieses Girokonto als Gehaltskonto bei seinem Arbeitgeber anzugeben, um regelmäßig Geldeingänge aus Sicht der Bank gewährleisten zu können. Eine andere Prämisse kann sein, dass eine bestimmte Mindestanzahl an Transaktionen pro Monat durchgeführt werden muss. Schüler, Auszubildende und Studenten erhalten häufig ein kostenloses Girokonto ohne solche Voraussetzungen.
In jedem Fall sollten Sie immer genau prüfen, ob ein gebührenfreies Girokonto bezüglich der gebotenen Leistungen und der geforderten Voraussetzungen für Sie sinnvoll ist. Eine geringe Grundgebühr kann manchmal vorteilhaft sein, zumal Sie einen Teil der Kosten von der Steuer absetzen können.
Wie hoch dürfen Kontoführungsgebühren sein?
Erhebt eine Bank Kontoführungsgebühren, so sollten diese im Verhältnis zu den der Bank entstehenden Aufwänden stehen. Diese Aufwände lassen sich für Kunden jedoch kaum nachvollziehen. Eine gesetzliche Regelung für die maximale Höhe der Kontoführungsgebühren gibt es nicht.
Ein Bankkunde, der die Kosten bei seiner bisherigen Bank als zu hoch empfindet, kann jederzeit einen Kontowechsel vornehmen. Bei einem geplanten Wechsel sollten Kontoinhaber jedoch nicht nur die Höhe der Kontoführungsgebühren beachten. Auch die Höhe des Dispo-Zinssatzes sollten Bankkunden vorab vergleichen, wenn sie regelmäßig den Dispokredit in Anspruch nehmen. Wer flexibel über Bargeld verfügen möchte, für den ist die Anzahl der verfügbaren Geldautomaten mit kostenloser Bargeldausgabe ein wichtiges Kriterium.
Auch andere Faktoren können bei einem Vergleich ausschlaggebend sein. So gibt es Kreditinstitute, die zwar ein gebührenfreies Girokonto anbieten, ihren Kunden aber Kosten für Überweisungen, Kontoauszüge, die Girocard, die Kreditkarte oder andere Aufwände berechnen.
Kann man Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?
Die Kontoführungsgebühren können Steuerzahler als Werbungskosten beim Finanzamt geltend machen. Jeder Verbraucher darf dabei in der Steuererklärung einen gewissen Pauschbetrag Kontoführungsgebühren pro Jahr als Werbungskosten ansetzen.