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Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Das Gemeinschaftskonto ist ein Girokonto mit mindestens zwei gleichberechtigten Kontoinhabern. Wird ein Gemeinschaftskonto als Girokonto eröffnet, dient es der Teilnahme am Zahlungsverkehr. Überweisungen und Lastschriften sind dann ebenso möglich wie Kartenzahlungen und Barverfügungen. Das Konto lautet auf den Namen beider Inhaber.
Hinweis: Die Volkswagen Bank bietet keine Gemeinschaftskonten an.
Das „Und-Konto“ und das „Oder“-Konto.
Gemeinschaftskonten lassen sich in zwei Varianten unterteilen. Die erste Möglichkeit ist das Und-Konto, bei dem beide Kontoinhaber ausschließlich zusammen verfügungsberechtigt sind. Folglich dürfen nur beide Inhaber des gemeinsamen Girokontos gemeinsam Überweisungen durchführen, Daueraufträge vornehmen, Abhebungen veranlassen oder anderweitig über Guthaben und Kreditlinien verfügen.
Verfügungen müssen in diesem Fall durch beide Kontoinhaber autorisiert werden. Auf Überweisungsträgern müssen die Unterschriften beider (bzw. aller) Kontoinhaber zu sehen sein. Und-Konten sind deshalb mit einigen Einschränkungen verbunden. So kann die Bank bei Barabhebungen am Geldautomaten nicht überprüfen, ob alle Kontoinhaber mit der Auszahlung einverstanden sind. Girokarten oder Kreditkarten werden für diesen Typ von Gemeinschaftskonto deshalb nicht ausgestellt. Die Eröffnung und Schließung solcher Konten bedarf ebenfalls der Zustimmung aller Inhaber. Und-Konten sind auch deshalb relativ selten.
Die zweite Variante sind Oder-Konten. Hier können beide Inhaber ohne ausdrückliche Zustimmung des jeweils anderen Kontoinhabers Verfügungen vornehmen. Oder-Konten können online eröffnet und mit Zahlungskarten ausgestattet werden. Dieser Typ von Gemeinschaftskonto ist deshalb deutlich häufiger anzutreffen.
Beiden Kontoinhabern können separate Giro- und Kreditkarten sowie separate Zugänge zum Online- und Telefon-Banking ausgestellt werden. Dadurch ist für beide Inhaber stets ersichtlich, durch welchen Kontoinhaber welche Umsätze getätigt wurden.
Wünscht ein Kontoinhaber die Auflösung des Gemeinschaftskontos, kann bei einigen Kreditinstituten eine Umwandlung in ein Einzelkonto vollzogen werden. Die Volkswagen Bank bietet diese Umwandlung nicht an – das Konto muss komplett aufgelöst werden.
Warum werden Gemeinschaftskonten eröffnet?
Gemeinschaftskonten werden häufig von Eheleuten oder Partnern eröffnet und dienen als Haushaltskasse. Die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos bedingt nicht die Aufgabe bestehender Einzelkonten. Beide Kontoinhaber können sich z. B. darauf einigen, einen Teil ihres Einkommens auf das Gemeinschaftskonto einzuzahlen.
Gemeinschaftskonten eignen sich zur Entgegennahme gemeinsamer Einkünfte wie etwa Kindergeld. Ebenso können gemeinschaftliche Ausgaben wie z. B. Miete, Telefon- oder Stromrechnung, Versicherungsbeiträge etc. darüber abgewickelt werden.
Haftung bei einer Kontoüberziehung des Gemeinschaftskontos.
Beide Kontoinhaber haften gegenüber der Bank. Wird ein Gemeinschaftskonto überzogen, kann die Bank von beiden Kontoinhabern den Ausgleich verlangen. Dabei spielt es keine Rolle, wer die Überziehung vorgenommen hat.
Im Außenverhältnis gegenüber der Bank sind beide Inhaber Gesamtschuldner gemäß § 421 BGB. Die Bank kann somit selbst bestimmen, welchen Anteil einer bestehenden Forderung sie von welchem Kontoinhaber einfordert. Im Innenverhältnis sind sich die Kontoinhaber dagegen meist zu einem gegenseitigen Ausgleich verpflichtet.
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Footnote 1
Bei mindestens 1.000 Euro bargeldlosem Zahlungseingang pro Monat in einer Summe oder für Kontoinhaber im Alter bis einschließlich 27 Jahre. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen wird eine monatliche Kontoführungsgebühr von 4,50 Euro fällig.