Sie haben ein Inserat für einen schicken Gebrauchtwagen im Internet gefunden und schreiben den Verkäufer an. Dieser teilt Ihnen mit, dass der Wagen momentan bei Verwandten im Ausland stehe und bittet Sie für den Transport um eine Anzahlung auf ein Treuhandkonto – eine typische Masche. An der Stelle sollten Sie misstrauisch werden, denn in Vorkasse zu gehen, ist generell risikoreich – vor allem, wenn man den Verkäufer noch nicht getroffen und die Ware noch nicht gesehen hat. Es kann dann leicht passieren, dass der „Verkäufer“ nach der vermeintlichen Anzahlung nicht mehr erreichbar ist.
Die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ hat verschiedene möglichen Szenarien zu diesem Thema zusammengestellt, um potenzielle Autokäufer zu sensibilisieren und Handlungsmuster aufzuzeigen.
Auch wenn das ein vermutlich eher seltenes Szenario ist, so gilt generell bei Zahlung größerer Summen: Kaufen Sie möglichst nicht von jemandem, den Sie nie getroffen haben. Eine Zahlung sollte also immer nur direkt gegen Ware erfolgen.
Denken Sie auch bei der Geldübergabe daran, gewisse Vorkehrungen zu treffen. Sollten Sie das Geld zum Beispiel bar bezahlen – was bei privaten Autoverkäufen durchaus verbreitet ist – dann vermeiden Sie es, weite Strecken mit dem Geld zurückzulegen oder sich an unbelebten Orten mit dem Verkäufer zu treffen. Eine praktische Möglichkeit ist zum Beispiel die Übergabe des Geldes auf dem Parkplatz einer Bank – denn erstens sind da oft auch andere Menschen unterwegs und Sie müssen zweitens das Geld nicht lange durch die Gegend tragen. Empfehlenswert ist es außerdem, eine vertraute Person als Zeugen zum Gebrauchtwagenkauf mitzunehmen – dann haben Sie eine gewisse Absicherung, falls doch mal etwas schief geht.
Wenn Sie als Käufer das Geld überweisen, nachdem Sie den Wagen schon bekommen haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie es aber schon im Vorfeld angewiesen haben und dann merken, dass Sie betrogen worden sind, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Bank in Verbindung, um die Überweisung im besten Fall noch rückgängig zu machen.
Übrigens: Sollten Sie das Geld über einen Onlinebezahldienst transferieren wollen, bedenken Sie, dass der Käuferschutz zuweilen nicht für den Kauf von motorisierten Fahrzeugen gilt.