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Ist Ihr Haustier krank oder verletzt, möchten Sie es in den besten Händen wissen und die bestmögliche Behandlung für Ihren Liebling erhalten. Damit hierbei keine finanziellen Engpässe entstehen, schließen Sie die Tierkrankenversicherung ab und profitieren von den umfangreichen Kostenübernahmen.
Ambulante und stationäre Behandlungen.
In der Tiermedizin gibt es wie auch in der Humanmedizin ambulante und stationäre Behandlungen. Bei einer stationären Behandlung bleibt Ihr Haustier über Nacht in einer Tierklinik oder Tierarztpraxis. Bei einer ambulanten Behandlung nehmen Sie Ihren Vierbeiner am Behandlungstag wieder mit nach Hause. Ihre Tierkrankenversicherung deckt die Kosten sowohl für Veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlugen wie ambulante Behandlungen, als auch Operationen und stationäre Behandlungen ab, dazu gehören z. B. auch eine medizinisch notwendige Unterbringung inkl. medizinischer Betreuung über Nacht. Diese sind je nach Tarifvariante bis zu 100 % abgedeckt.
Operationen nach Unfall oder bei Krankheit.
Muss Ihr Hund operiert werden – beispielsweise nach unfallbedingten Brüchen, bei inneren Verletzungen oder Tumorerkrankungen – kann das schnell teuer werden. Mit der Tierkrankenversicherung müssen Sie nicht abwägen, ob Sie sich die teure Operation leisten können. Denn die Versicherung übernimmt bis zu 100 % der OP-Kosten inklusive der Kosten für notwendige Nachbehandlungen. Versicherungsfall ist die veterinärmedizinisch notwendige Heilbehandlung wegen einer nach Abschluss des Vertrages eingetretenen Gesundheitsschädigung aufgrund von Krankheit oder Unfall des versicherten Tieres.
Notfallversorgung.
Ebenso wie der Mensch wird auch Ihr Tier nicht unbedingt zu Praxisöffnungszeiten krank. Manchmal passiert es stattdessen am Wochenende oder in der Nacht. Für solche Fälle gibt es einen Notfall-Tierarzt, der Ihren Hund schnell behandeln kann. Kommt es zu einer Notfall-Behandlung, rechnet der behandelnde Tierarzt meist den dreifachen oder vierfachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab. Mit der Tierkrankenversicherung sind Sie auch hier finanziell auf der sicheren Seite: Die Versicherung erstattet Ihnen die Kosten für einen Notfallversorgung bis zum vierfachen Satz der GOT.
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Ihr Haustier bereitet Ihnen sicherlich viel Freude, es kostet aber auch Geld. Teuer wird es vor allem, wenn das Tier krank wird oder sich verletzt. Routineuntersuchungen und kleinere Behandlungen gehen oft noch nicht so sehr ins Geld, aber längerfristige Therapien und Untersuchungen können schnell mehrere Tausend Euro kosten. Auch wenn Ihr Tier älter wird, steigt das Risiko einer Behandlungsbedürftigkeit. Mit Ihrer Hundekrankenversicherung sind Sie finanziell abgesichert, wenn Ihr Tier ärztlich behandelt werden muss. Je nach Tarif übernimmt die Versicherung die Behandlungskosten bis zu 100 %. So erhalten Sie volle Leistungen und Ihre Lieblinge genießen optimalen Schutz.
Achten Sie vor allem genau darauf, welchen Schutz die Versicherung für Ihr Tier bietet. Gehen Sie sicher, dass Operationen und andere notwendige Behandlungen abgedeckt sind und dass die Versicherung nicht nur für unfallbedingte Operationen aufkommt. Mit einem Rundum-Schutz und hundertprozentiger Kostenübernahme sind Sie vollständig abgesichert. Informieren Sie sich vor Abschluss der Tierkrankenversicherung auch über die Gesundheitsprüfung, eventuell anfallende Wartezeiten und die Vertragslaufzeit.
Beim DFV-TierkrankenSchutz profitieren Sie von einer einfachen Gesundheitsprüfung ohne Wartezeit und mit täglichem Kündigungsrecht.
Ihr Hund muss bei Antragstellung mindestens 8 Wochen und maximal 9 Jahre alt sein.
Wie viel Ihre Hundekrankenversicherung monatlich kostet, hängt von der Rasse, dem Alter sowie vom gewählten Tarif ab. Sie können Ihre Beitragskosten hier im Kostenrechner berechnen.
Die Tierkrankenversicherung zahlt unter anderem, wenn:
Die Tierkrankenversicherung zahlt unter anderem nicht, wenn:
Auch wenn Ihr Haustier Vorerkrankungen hat, können Sie die Tierkrankenversicherung abschließen. Bei Vertragsabschluss muss Ihr Hund allerdings gesund sein – bereits begonnene Behandlungen oder tierärztlich angeratene Behandlungen werden nicht übernommen.
Die Volkwagen Bank GmbH vermittelt die Tierkrankenversicherung2 und berät Sie dazu gerne. Bei Fragen und Anliegen profitieren Sie darüber hinaus von unserem starken und kompetenten Produktpartner, der DFV Deutsche Familienversicherung AG3.
Bitte beachten Sie, dass die hier beschriebenen Leistungen nur einen Auszug darstellen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG3, aus denen sich der vollständige Umfang der Leistungen ergibt.
Annahme erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch den Versicherer. Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht.
Dies ist ein Vermittlungsangebot der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig. Versicherer der Tierkrankenversicherung ist die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG.
Versicherer der Tierkrankenversicherung ist die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main.