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Sparen für die Altersvorsorge: früh beginnen kann sich lohnen.
Die Altersvorsorge umfasst alle Maßnahmen, die jemand ergreift, um im Ruhestand für seinen Lebensunterhalt aufkommen zu können – und das möglichst ohne Einschränkungen des bisherigen Lebensstandards. Üblicherweise basiert die Altersvorsorge auf 3-Säulen: der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge. Welche Arten der Altersvorsorge für Sie infrage kommen, hängt unter anderem von Ihrem Beruf, Ihrem Einkommen und Ihrer Lebenssituation ab. Wie Sie fürs Alter vorsorgen können, erfahren Sie im Folgenden.
Überblick: So können Sie fürs Alter sparen.
Die gesetzliche Rentenversicherung.
Das Prinzip der deutschen Rentenversicherung basiert auf einem Umlageverfahren: Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer oder Auszubildende zahlen einen Teil ihres Lohns in die Rentenversicherung ein. Arbeitnehmer und -geber zahlen dabei jeweils die Hälfte. Das Geld wird aber nicht für die Einzahlenden zurückgelegt und an sie ausbezahlt, sobald sie in Rente gehen. Stattdessen wird es an die aktuellen Rentner ausbezahlt. Die Rente der jetzt jungen Menschen wird dementsprechend also von den nachfolgenden Generationen bezahlt. Das ist das Prinzip der so genannten Solidargemeinschaft. Dieses Prinzip nennt sich „Generationenvertrag“.
Nicht nur Festangestellte, sondern auch Selbstständige wie zum Beispiel Handwerker können verpflichtet sein, in die Rentenversicherung einzuzahlen. Alle anderen können freiwillig Beiträge zahlen, tragen dann aber den ganzen Beitrag selbst. Wer wie genau berechtigt oder verpflichtet ist, erfahren Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.
Die Höhe der Rente basiert auf verschiedenen Faktoren. Zum Beispiel darauf, wie lange Sie gearbeitet haben und wie viel Gehalt Sie bekommen haben. Und auch Dinge außerhalb eines klassischen Arbeitsverhältnisses – wie zum Beispiel die Pflege von Angehörigen – können angerechnet werden. Die Höhe der Rente ist also ganz individuell vom eigenen Lebenslauf abhängig. Wie sich die Rente genau berechnet, erfahren Sie ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie auch Ihre Rentenhöhe online berechnen.
Die betriebliche Altersvorsorge.
Mit der betrieblichen Altersvorsorge können grundsätzlich alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten von einer Entgeltumwandlung profitieren. Dabei zieht der Arbeitgeber einen vereinbarten Geldbetrag automatisch bei der Lohnabrechnung ab und überweist diesen auf einen Vertrag zur Altersvorsorge. Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge gibt es staatliche Förderung in Form von Steuervorteilen: Nach § 3 EstG sind die Beiträge bis zu einer Beitragshöchstgrenze von 604 Euro monatlich beziehungsweise 7.248 Euro jährlich in 2024 steuerfrei, bis zur Höchstgrenze von 302 Euro monatlich beziehungsweise 3.624 Euro jährlich in 2024 sozialversicherungsfrei. Übrigens erfolgt die Förderung direkt bei der Lohnabrechnung und nicht erst im Nachhinein über die Steuererklärung. Im Alter wird Ihnen dann zusätzlich zur gesetzlichen Rente eine weitere, lebenslange Rente ausgezahlt.
Die Riester-Rente.
Bei der Riester-Rente profitieren Angestellte und Beamte von staatlichen Zulagen. Dazu können eine jährliche Grundzulage von 175 Euro, 300 Euro Kinderzulage für jedes ab dem 01.01.2018 geborenen Kinder sowie ein einmaliger Bonus für junge Sparer bis 25 Jahre von 200 Euro gehören. Voraussetzung ist, dass Sie einen Eigenbetrag von mindestens 60 Euro pro Jahr und maximal 4 Prozent Ihres Vorjahresbruttoeinkommens abzüglich Zulagen anlegen.
Am Ende erhalten Sie ab dem Eintritt ins Rentenalter eine lebenslange monatliche Rentenauszahlung über die Riester-Rente. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, 30 Prozent des Gesamtkapitals als Einmalzahlung schon zu Rentenbeginn ausgezahlt zu bekommen.
Ein schöner Nebeneffekt bei der Riester-Rente: Es ist möglich, Ihren Riesterbeitrag bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Die Rürup-Rente.
Die Rürup-Rente eignet sich vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener, denn sie bietet Steuervorteile bei der Beitragszahlung. Jedes Jahr können Sie einen höheren Anteil der Beiträge bei der Steuererklärung absetzen – ab 2025 sogar den gesamten Beitrag, solange er nicht den Höchstbeitrag übersteigt. Und auch dieser wird regelmäßig angehoben. Auch bei der Rürup-Rente bekommen die Versicherten eine monatliche Rentenauszahlung.
Die private Rentenversicherung.
Alternativ können Sie auch eine private Rentenversicherung abschließen. Auch hier zahlen Sie während Ihrer Erwerbstätigkeit monatlich Beträge zur Altersvorsorge ein. Davon erhalten Sie – je nach Vereinbarung – im besten Fall einen Teil im Alter zurück. Der Rest ist die Gewinnrente, die vom Versicherer abhängig vom Geschäftserfolg ausgeschüttet wird. Dabei können Sie in der Regel zwischen Kapitalauszahlung, lebenslanger Rente oder einer Kombination aus beidem wählen. Während die Beiträge der anderen Altersvorsorgestrategien in der Ansparphase steuerlich geltend gemacht werden können, können Sie bei einer privaten Rentenversicherung Steuern sparen, indem Sie beispielsweise die Beiträge als Sonderausgabenabzug bei der Steuererklärung geltend machen.
Private Rentenversicherungen werden auch als fondsgebundene Policen angeboten. In diesem Fall zahlen Sie Ihre Beiträge in einen oder mehrere gewählte Fonds ein. Die Höhe Ihrer Rentenzahlungen ist dann abhängig vom erwirtschafteten Gewinn des Fonds, auch Verluste sind dabei möglich.
Sparprodukte für das Alter.
Daneben können Sie natürlich auch mit Sparprodukten für das Alter sparen, die nicht ausschließlich auf die Altersvorsorge ausgerichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel Bank- und Wertpapiersparpläne. Der Vorteil ist, dass Sie nicht bis zur Rente warten müssen, bevor Sie auf Ihr Vermögen zugreifen können. Denn Sie können im Notfall einen Teil Ihres Ersparten schon früher ausgeben.
Altersvorsorge im Detail: die 3 Säulen des deutschen Rentensystems.
Säule 1: Die gesetzliche Rente.
Darüber hinaus gibt es Besonderheiten für bestimmte Berufsgruppen: Ärzte und Rechtsanwälte können sich beispielsweise über ihre berufsständigen Versorgungswerke versichern. Beamte, Richter und Soldaten beziehen in der Regel eine Pension und werden dadurch vom Staat alimentiert.
Das Geld aus der Rentenversicherung wird direkt an die Menschen ausgezahlt, die aktuell Rente beziehen. Das Problem: Die Zahl der Rentner steigt im Verhältnis zur Zahl der Einzahler. Damit könnte das bewährte Prinzip des Generationenvertrags, nach dem Arbeitnehmer durch ihre Beiträge die Renten der Senioren finanzieren, perspektivisch ins Wanken geraten. Diese Tendenz zeigt sich auch durch die Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Es kann also passieren, dass das Prinzip des Generationenvertrags sich langfristig nicht mehr trägt. Jeder sollte daher zusätzlich selbst für sein Alter vorsorgen. Damit werden die anderen beiden Säulen der Altersvorsoge – die betriebliche und private – immer wichtiger:
Säule 2: Die betriebliche Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Zusatzversorgung zur gesetzlichen. Die Säule 2 wird bedient, wenn der Betrieb beziehungsweise das Unternehmen, bei dem Sie arbeiten, etwas für Ihre Rente tut.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Formen der betrieblichen Altersvorsorge: Zum einen kann es sein, dass das Unternehmen, bei dem Sie angestellt sind, einen Beitrag zu Ihrer Rente leistet. Dies kann zum Beispiel über Direktzusagen geschehen. Dabei handelt es sich um eine Art Versprechen des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer im Vorsorgefall einmalige oder fortlaufende Vorsorgeleistungen in vertraglich geregelter Höhe zukommen zu lassen. Dazu wird in der Regel ein Teil des Gehalts zurückgelegt.
Alternativ kann der Arbeitgeber das Geld extern anlegen: So kann er beispielsweise einen bestimmten Betrag für den Arbeitnehmer in die Rentenkasse einzahlen oder in Pensionsfonds anlegen. Bedenken Sie bei Letzterem aber, dass Kapitalanlagen an der Börse immer mit Verlustrisiken behaftet sind.
Es kann außerdem sein, dass Sie selbst einen Teil Ihres Gehalts in die Rentenkasse einzahlen und dafür steuerbegünstigt sind.
Auch bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der öffentliche Dienst eine Ausnahme. Dort gibt es mit der Versorgungsanstalt des Bunds und der Länder (VBL) eine Instanz für die klare Regelung der betrieblichen Altersvorsorge.
Säule 3: Die private Altersvorsorge.
Die übrige Zusatzversorgung über Geldanlagen, wie beispielsweise eine Lebensversicherung, ETFs oder Immobilien, ist die private Altersvorsorge und bildet die 3. Säule.
Kurz gesagt: Säule 3 umfasst das, was Sie selbst tun, um in Ihrer Altersvorsorge Lücken zu verkleinern. Bei der Riesterrente zum Beispiel soll die Differenz zwischen gesetzlicher Rente und dem früheren Gehalt verringert werden.
Welche Altersvorsorge ist die richtige für mich?
Welche Anlagestrategie die richtige für Sie ist, hängt von mehreren Faktoren ab, zum Beispiel von Ihrer Risikobereitschaft. Sind Sie bereit, zum Beispiel mit wertpapierbasierten Anlageprodukten wie Aktien mögliche Verluste in Kauf zu nehmen, wenn Ihnen dafür eine höhere Rendite winkt? Oder setzen Sie lieber auf garantierte Rente, auch wenn sie dadurch möglicherweise niedriger ausfällt?
Ob sich eine risikoreiche Anlagestrategie lohnt, ist sehr individuell. Als junger Sparer zum Beispiel haben Sie noch viel Zeit, um eventuelle Kurstiefs auszusitzen. Wer kurz vor dem Ruhestand erst beginnt anzulegen, kann bei Verlusten eventuell kein neues Kapital mehr erwirtschaften.
Und auch Ihr Beruf, Ihr Einkommen und Ihre Lebenssituation bestimmen, welche Rentenprodukte überhaupt in Frage kommen. So richtet sich die Rürup-Rente in erster Linie an Selbstständige und Gutverdiener, während die Riester-Rente wegen der Zulagen besonders für Familien interessant ist.
Wie Sie Ihre persönliche Altersvorsorge gestalten, entscheiden Sie am Ende selbst. Möglichst früh mit der Altersvorsorge zu beginnen, ist in jedem Fall eine gute Idee.