Zwei Menschen geben sich die Hand zur Besiegelung einer Kreditbürgschaft

Die Kreditbürgschaft.

Voraussetzungen, Formen und Risiken einer Bürgschaft.

Wissenswertes zur Kreditbürgschaft.

Wer einen Kredit aufnimmt, muss diesen gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzahlen. In vielen Fällen verlangen die Kreditgeber Sicherheiten – so stellen sie sicher, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Eine Kreditbürgschaft kann als eine solche Sicherheit dienen. Dabei übernimmt eine dritte Person – der Bürge – die Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits, wenn der Hauptschuldner dazu nicht in der Lage sein sollte. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Formen, Voraussetzungen und Risiken einer Kreditbürgschaft.

Was ist eine Kreditbürgschaft?

Eine Kreditbürgschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Kreditnehmer und einem Dritten. Der Dritte fungiert als Bürge und verpflichtet sich, die Rückzahlung für den Kreditnehmer zu übernehmen, falls dieser seinen Kredit nicht zurückzahlen kann. Diese Bürgschaft kann der Kreditnehmer seiner Bank als Sicherheit anbieten, sollten Einkommen und Bonität nicht für die Bewilligung des Kredits ausreichen.

Was ist ein Bürge?

Ein Bürge ist eine Person, die für die Verpflichtungen eines anderen haftet. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Bürge die Ratenzahlungen eines Kredits übernimmt, wenn der ursprüngliche Schuldner die Zahlungen nicht mehr leisten kann. Entsprechend stellt ein Kreditbürge eine zusätzliche Sicherheit für die Bank dar – ähnlich wie eine Immobilie bei einer Baufinanzierung.

Wann brauche ich einen Kreditbürgen?

Wenn Sie keine optimalen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Kreditvertrags haben, kann ein Kreditbürge Ihnen helfen, das Darlehen dennoch gewährt zu bekommen. In folgenden Fällen kann eine Kreditbürgschaft nötig sein:

Wenn ein Kreditnehmer eine schlechte Bonität hat, vergeben Banken ungern Kredite. Denn hier ist das Risiko erhöht, dass der Kreditnehmer sein Darlehen nicht zurückzahlen kann. Bei schlechter Bonität geht es nicht nur um negative SCHUFA-Einträge, sondern auch um ein geregeltes Einkommen des potenziellen Kreditnehmers. 

Auch Kreditnehmer, die der Bank keine ausreichenden Sicherheiten wie Immobilien, Lebensversicherungen oder ein hohes Einkommen bieten können, haben mit einem Kreditbürgen bessere Aussichten auf eine höhere Kreditsumme.

Selbstständige, Freiberufler, Studenten oder Rentner haben es in der Regel grundsätzlich schwerer, einen Kredit zu bekommen. Diese Personengruppen verfügen oft über ein unregelmäßiges oder unzureichendes Einkommen, das dem Kreditgeber keine ausreichende Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehens bietet. Auch hier kann ein Kreditbürge helfen, einen Kredit bewilligt zu bekommen.

Arten der Kreditbürgschaft.

Es gibt verschiedene Arten der Kreditbürgschaft. Diese unterscheiden sich vorrangig darin, ab welchem Zeitpunkt der Kreditgeber den Bürgen bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners in die Pflicht nehmen kann.

Zeitbürgschaft.

Bei einer Zeitbürgschaft übernimmt ein Kreditbürge die Zahlungsverpflichtung bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners lediglich für eine gewisse Zeit, die nicht zwingend mit dem Zeitpunkt der vollständigen Tilgung des Kredits übereinstimmen muss. Wenn die vereinbarte Zeit abgelaufen ist, wird der Bürge von seinen Pflichten befreit, sofern die Bank keine sofortigen Forderungen mithilfe von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen stellt. Für den Kreditgeber bedeutet das, dass er dem Bürgen mit Ablauf der Zeitbürgschaft sofort mitteilen muss, wenn er seine Pflichten beanspruchen möchte. Geschieht dies nicht, kann die Bank im Nachgang keine Forderungen an den Bürgen mehr stellen.

Mitbürgschaft.

Bei einer Mitbürgschaft gibt es nicht nur einen, sondern mehrere Bürgen für denselben Kredit. Dabei können die Bürgen entweder gemeinschaftlich oder unabhängig voneinander einen Vertrag eingehen. In beiden Fällen haften die Bürgen aber für den Gesamtschuld des Kreditnehmers, wenn dieser zahlungsunfähig wird. Eine Mitbürgschaft ist bei Banken beliebt, da sie hier im Zweifelsfall auf mehrere Personen zurückgreifen können, um ihr Darlehen zurückzuerhalten.

Ausfallbürgschaft.

Bei der Ausfallbürgschaft kommt der Kreditgeber erst in letzter Instanz auf den Bürgen zu, wenn der Schuldner seine Zahlungen nicht begleicht. Der Bürge hat in diesem Fall das Recht auf Einrede der Vorausklage (§ 771 BGB) gegenüber dem Gläubiger. Das bedeutet, dass im Vorfeld eine Zwangsvollstreckung durchgeführt werden muss, bevor der Bürge haftet. Die Ausfallbürgschaft ist in der Regel eine gute Wahl für den Bürgen, da die Bank zunächst alle gescheiterten Versuche, das Geld vom Kreditnehmer zu bekommen, eindeutig nachweisen muss. 

Selbstschuldnerische Bürgschaft.

Banken verlangen häufig eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Denn bei dieser Form der Kreditbürgschaft muss die Bank nicht nachweisen, dass der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist – der Bürge verzichtet also auf sein Recht auf Einrede der Vorausklage. Das bedeutet, dass die Bank ausstehende Zahlungen direkt vom Bürgen beziehen kann, sobald es beim Kreditnehmer zum Zahlungsausfall kommt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern.

Bei einer Kreditbürgschaft auf erstes Anfordern kommt die Bank noch schneller an ihr Geld als bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft. Der Bürge muss hier sofort zahlen, sobald eine Rate vom Kreditnehmer nicht fristgerecht beglichen wurde. Der Gläubiger kann die Zahlung also umgehend vom Bürgen einfordern, auch wenn noch gar nicht belegt ist, dass die Forderung begründet ist. Wenn die Forderung im Nachhinein unbegründet bleibt, kann der Bürge sein Geld zurückfordern – aber eben erst nach der Zahlung. Entsprechend risikoreich ist eine Bürgschaft auf erstes Anfordern für den Bürgen.

Globalbürgschaft.

Bei einer Globalbürgschaft haftet der Bürge nicht nur für eine bestimme Kreditsumme, sondern auch für alle weiteren Kreditverträge, die der Kreditnehmer mit einem Kreditinstitut eingeht. Wenn ein Kreditnehmer also einen Rahmenkredit beglichen hat und im Anschluss beispielsweise einen Autokredit bei derselben Bank aufnimmt, übernimmt der Bürge die Haftung für beide Kredite und für jeden weiteren Kredit des Schuldners bei dieser Bank.

Für welche Summe haftet der Kreditbürge?

In der Regel haftet der Bürge für die gesamte Kreditsumme – entsprechend hängt die tatsächliche Summe, für die der Bürge im Zweifel aufkommen muss, von der Höhe des Kredits ab. Für den Bürgen wird ein gesonderter Vertrag aufgesetzt, in dem seine Haftung geregelt wird. Hier sollte drauf geachtet werden, dass immer ein konkreter Höchstbetrag genannt wird, für den der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners verantwortlich ist. In gewissem Maße kann der Bürge seine Haftung auch vertraglich einschränken. So sollte er beispielsweise darauf bestehen, dass er nur für die Kreditsumme und die Zinsen Verantwortung übernimmt – nicht für nachträglich entstehende Zusatzkosten. Zudem empfiehlt es sich, die Bürgschaft zeitlich zu begrenzen. Denn auch die finanzielle Situation des Bürgen kann sich unerwartet verschlechtern.

Wer kann Bürge werden?

Im Prinzip kann jeder Kreditbürge werden, der eine bessere Bonität vorweisen kann als der eigentliche Kreditnehmer. Der Bürge sollte also ein geregeltes Einkommen sowie einen positiven SCHUFA-Score haben. Oft fungieren Ehepartner, Familienmitglieder oder enge Freunde als Kreditbürgen. Wenn Sie eine Bürgschaft übernehmen möchten, sollten Sie dies aber nicht rein aus emotionaler Verbundenheit tun. Sie sollten die finanzielle Verantwortung auch wirklich tragen können und sich im Ernstfall damit nicht überschulden oder ruinieren – denn dann würde es sich in vielen Fällen um eine sittenwidrige Bürgschaft handeln.

Sittenwidrige Bürgschaft.

Wenn sich beispielsweise ein Ehepartner oder ein Familienmitglied aus emotionaler Verbundenheit zum Kreditnehmer als Bürge bereiterklären möchte, die finanzielle Belastung im Ernstfall aber gar nicht tragen könnte, handelt es sich meist um eine sittenwidrige Bürgschaft. Diese ist in der Regel unwirksam, es sei denn, der Bürge profitiert selbst von dem Kredit. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Ehepartner einen Kredit aufnimmt und der andere für diesen Kredit bürgt, um ein gemeinsames Haus zu kaufen. Die sittenwidrige Bürgschaft ist dann trotzdem gültig, weil Bürge und Kreditnehmer gleichermaßen von dem Kredit profitieren.

Wann eine Bürgschaft endet.

Im Regelfall erlischt eine Kreditbürgschaft, sobald der Kreditnehmer sein Darlehen vollständig zurückgezahlt hat. Es gibt jedoch auch noch andere Fälle, die eine Bürgschaft beenden: Bei Antritt der Bürgschaft hat der Bürge eine vertraglich vereinbarte Widerrufsfrist. Er kann die Bürgschaft beenden, indem er sie innerhalb der Frist kündigt. Zudem endet eine Kreditbürgschaft, wenn eine andere Person als der ursprüngliche Kreditnehmer die Hauptschuld übernimmt – zum Beispiel die Eltern oder Kinder des Kreditnehmers. Auch wenn der Hauptschuldner stirbt, erlischt eine Bürgschaft im Prinzip, allerdings auf ungünstige Art für den Bürgen: Er erbt in diesem Fall die Schulden und wird zum neuen Hauptschuldner des Kredits. Im besten Fall wird eine Kündigungsmöglichkeit des Bürgen bereits im Kreditvertrag vereinbart. So hat der Bürge beispielsweise die Möglichkeit, seine Bürgschaft aktiv zu beenden, wenn sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers deutlich verschlechtert.

Alternativen zur Kreditbürgschaft.

Bei hohen Darlehenssummen beziehungsweise monatlichen Raten kommen potenzielle Kreditnehmer oft nicht um das Stellen eines Bürgen herum, um der Bank ausreichend Sicherheiten auf vollständige Rückzahlung zu bieten. Da die Beantragung eines Kredits mit Bürgen jedoch aufwendiger und entsprechend langwieriger ist als ein Kreditantrag ohne Bürgen, können sich gegebenenfalls Alternativen lohnen. Eine Alternative besteht zum Beispiel darin, die monatlichen Rückzahlungsraten des Kredits so zu verringern, dass der Kreditnehmer sie problemlos begleichen kann – was das Risiko von Zahlungsausfällen für die Bank deutlich reduziert. Bei einem zweckungebundenen Ratenkredit können Sie beispielsweise hohe Laufzeiten mit niedrigen Monatsraten wählen. Beim Rahmenkredit ist die Laufzeit in der Regel unbegrenzt, sodass Sie Ihre Rückzahlungsraten1 individuell an Ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen können.

Fragen und Antworten zur Kreditbürgschaft.

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