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Wissenswertes zur Kreditbürgschaft.
Wer einen Kredit aufnimmt, muss diesen gemäß den vereinbarten Bedingungen zurückzahlen. In vielen Fällen verlangen die Kreditgeber Sicherheiten – so stellen sie sicher, dass der Kreditnehmer in der Lage ist, den Kredit zurückzuzahlen. Eine Kreditbürgschaft kann als eine solche Sicherheit dienen. Dabei übernimmt eine dritte Person – der Bürge – die Verantwortung für die Rückzahlung des Kredits, wenn der Hauptschuldner dazu nicht in der Lage sein sollte. Im Folgenden erfahren Sie mehr über die Formen, Voraussetzungen und Risiken einer Kreditbürgschaft.
Was ist eine Kreditbürgschaft?
Eine Kreditbürgschaft ist eine Vereinbarung zwischen einem Kreditnehmer und einem Dritten. Der Dritte fungiert als Bürge und verpflichtet sich, die Rückzahlung für den Kreditnehmer zu übernehmen, falls dieser seinen Kredit nicht zurückzahlen kann. Diese Bürgschaft kann der Kreditnehmer seiner Bank als Sicherheit anbieten, sollten Einkommen und Bonität nicht für die Bewilligung des Kredits ausreichen.
Was ist ein Bürge?
Ein Bürge ist eine Person, die für die Verpflichtungen eines anderen haftet. Das bedeutet zum Beispiel, dass ein Bürge die Ratenzahlungen eines Kredits übernimmt, wenn der ursprüngliche Schuldner die Zahlungen nicht mehr leisten kann. Entsprechend stellt ein Kreditbürge eine zusätzliche Sicherheit für die Bank dar – ähnlich wie eine Immobilie bei einer Baufinanzierung.
Wann brauche ich einen Kreditbürgen?
Wenn Sie keine optimalen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Kreditvertrags haben, kann ein Kreditbürge Ihnen helfen, das Darlehen dennoch gewährt zu bekommen. In folgenden Fällen kann eine Kreditbürgschaft nötig sein:
Arten der Kreditbürgschaft.
Es gibt verschiedene Arten der Kreditbürgschaft. Diese unterscheiden sich vorrangig darin, ab welchem Zeitpunkt der Kreditgeber den Bürgen bei Zahlungsausfall des Hauptschuldners in die Pflicht nehmen kann.
Für welche Summe haftet der Kreditbürge?
In der Regel haftet der Bürge für die gesamte Kreditsumme – entsprechend hängt die tatsächliche Summe, für die der Bürge im Zweifel aufkommen muss, von der Höhe des Kredits ab. Für den Bürgen wird ein gesonderter Vertrag aufgesetzt, in dem seine Haftung geregelt wird. Hier sollte drauf geachtet werden, dass immer ein konkreter Höchstbetrag genannt wird, für den der Bürge im Falle eines Zahlungsausfalls des Hauptschuldners verantwortlich ist. In gewissem Maße kann der Bürge seine Haftung auch vertraglich einschränken. So sollte er beispielsweise darauf bestehen, dass er nur für die Kreditsumme und die Zinsen Verantwortung übernimmt – nicht für nachträglich entstehende Zusatzkosten. Zudem empfiehlt es sich, die Bürgschaft zeitlich zu begrenzen. Denn auch die finanzielle Situation des Bürgen kann sich unerwartet verschlechtern.
Wer kann Bürge werden?
Im Prinzip kann jeder Kreditbürge werden, der eine bessere Bonität vorweisen kann als der eigentliche Kreditnehmer. Der Bürge sollte also ein geregeltes Einkommen sowie einen positiven SCHUFA-Score haben. Oft fungieren Ehepartner, Familienmitglieder oder enge Freunde als Kreditbürgen. Wenn Sie eine Bürgschaft übernehmen möchten, sollten Sie dies aber nicht rein aus emotionaler Verbundenheit tun. Sie sollten die finanzielle Verantwortung auch wirklich tragen können und sich im Ernstfall damit nicht überschulden oder ruinieren – denn dann würde es sich in vielen Fällen um eine sittenwidrige Bürgschaft handeln.
Sittenwidrige Bürgschaft.
Wenn sich beispielsweise ein Ehepartner oder ein Familienmitglied aus emotionaler Verbundenheit zum Kreditnehmer als Bürge bereiterklären möchte, die finanzielle Belastung im Ernstfall aber gar nicht tragen könnte, handelt es sich meist um eine sittenwidrige Bürgschaft. Diese ist in der Regel unwirksam, es sei denn, der Bürge profitiert selbst von dem Kredit. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Ehepartner einen Kredit aufnimmt und der andere für diesen Kredit bürgt, um ein gemeinsames Haus zu kaufen. Die sittenwidrige Bürgschaft ist dann trotzdem gültig, weil Bürge und Kreditnehmer gleichermaßen von dem Kredit profitieren.
Wann eine Bürgschaft endet.
Im Regelfall erlischt eine Kreditbürgschaft, sobald der Kreditnehmer sein Darlehen vollständig zurückgezahlt hat. Es gibt jedoch auch noch andere Fälle, die eine Bürgschaft beenden: Bei Antritt der Bürgschaft hat der Bürge eine vertraglich vereinbarte Widerrufsfrist. Er kann die Bürgschaft beenden, indem er sie innerhalb der Frist kündigt. Zudem endet eine Kreditbürgschaft, wenn eine andere Person als der ursprüngliche Kreditnehmer die Hauptschuld übernimmt – zum Beispiel die Eltern oder Kinder des Kreditnehmers. Auch wenn der Hauptschuldner stirbt, erlischt eine Bürgschaft im Prinzip, allerdings auf ungünstige Art für den Bürgen: Er erbt in diesem Fall die Schulden und wird zum neuen Hauptschuldner des Kredits. Im besten Fall wird eine Kündigungsmöglichkeit des Bürgen bereits im Kreditvertrag vereinbart. So hat der Bürge beispielsweise die Möglichkeit, seine Bürgschaft aktiv zu beenden, wenn sich die finanzielle Situation des Kreditnehmers deutlich verschlechtert.
Alternativen zur Kreditbürgschaft.
Bei hohen Darlehenssummen beziehungsweise monatlichen Raten kommen potenzielle Kreditnehmer oft nicht um das Stellen eines Bürgen herum, um der Bank ausreichend Sicherheiten auf vollständige Rückzahlung zu bieten. Da die Beantragung eines Kredits mit Bürgen jedoch aufwendiger und entsprechend langwieriger ist als ein Kreditantrag ohne Bürgen, können sich gegebenenfalls Alternativen lohnen. Eine Alternative besteht zum Beispiel darin, die monatlichen Rückzahlungsraten des Kredits so zu verringern, dass der Kreditnehmer sie problemlos begleichen kann – was das Risiko von Zahlungsausfällen für die Bank deutlich reduziert. Bei einem zweckungebundenen Ratenkredit können Sie beispielsweise hohe Laufzeiten mit niedrigen Monatsraten wählen. Beim Rahmenkredit ist die Laufzeit in der Regel unbegrenzt, sodass Sie Ihre Rückzahlungsraten1 individuell an Ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen können.
Fragen und Antworten zur Kreditbürgschaft.
Was ist eine Kreditbürgschaft?
Wenn jemand einen Kredit aufnehmen möchte, fordert das Kreditinstitut Sicherheiten, um das Risiko von Zahlungsfällen zu minimieren. Je nach Kreditsumme können eine gute Bonität sowie ein geregeltes Einkommen ausreichen, um einen Kredit zu erhalten. Bei schlechter Bonität, zu geringem Einkommen oder besonders hohen Kreditsummen kann die Bank aber zusätzliche Sicherheiten fordern, bevor sie einen Kredit bewilligt. Eine Kreditbürgschaft kann eine solche Sicherheit sein: Ein Bürge geht vertraglich für die Zahlungspflichten des Kreditnehmers in Haftung – er übernimmt also die Kreditraten, falls der Hauptschuldner zahlungsunfähig wird.
Welche Voraussetzungen muss ich als Kreditbürge erfüllen?
Damit Sie als Kreditbürge fungieren können, müssen Sie vor allem eine ausreichende Bonität und ein geregeltes Einkommen nachweisen können. Darüber hinaus müssen Sie volljährig sein, vom Kreditinstitut als Bürge akzeptiert werden und einen Vertrag unterschreiben, der Sie als Bürge auszeichnet und Ihre Rechte sowie Pflichten schriftlich festhält.
Welche Risiken habe ich als Bürge?
Eine Kreditbürgschaft ist mit einigen Risiken verbunden und sollte nicht unüberlegt übernommen werden. Als Bürge tragen Sie finanzielle Verantwortung – sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden, müssen Sie finanziell einspringen und haften dafür je nach Vereinbarung mit Ihrem gesamten Vermögen. Zudem erhalten Sie keine Gegenleistung für das Risiko, das Sie eingehen.
Wie hafte ich als Bürge?
Je nach Vereinbarung im Bürgschaftsvertrag haften Sie mit Ihrem Privatvermögen für die volle Höhe der Hauptschuld, sollte der Kreditnehmer zahlungsunfähig werden. Sie sollten bereits vor Vertragsabschluss eindeutig schriftlich festhalten, in welchen Fällen Sie in welchem Umfang haften müssen. Im Idealfall haften Sie nur für die Kreditsumme und die Zinsen, nicht aber für darüber hinaus entstehende Zusatzkosten.
Was passiert, wenn ich als Bürge nicht zahlen kann?
Wenn ein Bürge im Bürgschaftsfall nicht zahlen kann, haftet er mit seinem gesamten Privatvermögen. Das bedeutet auch, dass Besitztümer, Versicherungen und Anlagen wie eine private Altersvorsorge gepfändet werden können, sofern dies nicht vertraglich anders vereinbart wurde.
Kann eine Kreditbürgschaft gekündigt werden?
Eine Kreditbürgschaft kann im Regelfall nur dann gekündigt werden, wenn eine Kündigungsklausel im Bürgschaftsvertrag vermerkt ist. Dies ist aber nicht standardmäßig vorgesehen, sondern muss bei Vertragsabschluss explizit vereinbart werden. Gegenüber dem Hauptschuldner hat der Kreditbürge das Recht zu kündigen, wenn sich dessen finanzielle Situation drastisch verschlechtert hat. Zudem lassen sich Kreditbürgschaften mitunter anfechten, beispielsweise wenn sie sittenwidrig sind. Sittenwidrig sind Kreditbürgschaften in der Regel dann, wenn der Bürge die finanzielle Belastung nicht tragen kann und die Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit zum Kreditnehmer eingegangen ist. Teilweise kann es auch als sittenwidrig gelten, wenn ein Kreditnehmer die Unerfahrenheit einer anderen Person ausnutzt, um so an einen Bürgen zu kommen.
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