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FAQ.
Wie hoch ist die gesetzliche Einlagensicherung?
Der Gesetzgeber schreibt pro Kunde eine Grundabsicherung im Gegenwert von maximal 100.000 Euro vor. Dieser Betrag wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) abgedeckt. In den Fällen des § 8 Absätze 2 bis 4 des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) sind Einlagen über 100.000 Euro hinaus gesichert.
Wo erhalte ich Informationen zur Einlagensicherung?
Jeder Kontoauszug eines relevanten Einlageprodukts (unabhängig von der Höhe der Einlage) erhält einen Hinweis auf die gesetzliche Einlagensicherung und den "Informationsbogen für Einleger". Aktivprodukte, wie z. B. der ComfortCredit, sind hiervon ausgeschlossen. Einmal jährlich erhalten alle Kunden eines entsprechenden Einlageprodukts den "Informationsbogen für Einleger" im Online-Postfach oder per Post zugestellt.
Weitere Informationen zur Einlagensicherung finden Sie außerdem hier.
Wie sind die Einlagen auf Gemeinschaftskonten abgesichert?
Bei Gemeinschaftskonten, z. B. von Ehegatten, gilt folgende Regelung:
Der Entschädigungsanspruch ist der Höhe nach begrenzt auf Einlagen mit dem Gegenwert von 100.000 Euro pro Kunde. Gemäß § 7 Abs. 4 EinSiG ist bei Gemeinschaftskonten für die Obergrenze der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers maßgeblich. Fehlen besondere Bestimmungen, so werden die Einlagen zu gleichen Anteilen den Kontoinhabern zugerechnet. Bei der Berechnung des Einlagenschutzes sind eventuell vorhandene Einzelkonten der Ehegatten zu berücksichtigen.
Beispiel: Ehepaar Müller hat ein Gemeinschaftskonto mit 180.000 Euro Guthaben. Fehlen besondere Bestimmungen, so wird die Einlage den Kontoinhabern jeweils zu gleichen Anteilen zugerechnet. Im Fall des Ausfalls des Kreditinstituts würden dann sowohl Herr als auch Frau Müller jeweils mit 90.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung entschädigt werden.
Mehr Infos: www.edb-banken.de
Wie sind Wertpapiere in meinem Depot abgesichert?
Fondsanlagen oder Wertpapiere, die Kunden im Depot bei Banken verwahren lassen, werden durch die Einlagensicherung nicht erfasst, weil es sich dabei nicht um Einlagen bei der Bank handelt, sondern die Bank diese nur im Kundenauftrag verwahrt. Sie bleiben im Eigentum des Kunden. Daher ist eine Sicherung nicht erforderlich. Im etwaigen Insolvenzfall kann der Kunde die Wertpapiere bei seiner Bank herausverlangen oder sein Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen.
Was ist die freiwillige Einlagensicherung?
Zusätzlich zu der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Volkswagen Bank GmbH auch dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen. Dieser Fonds sichert Einlagen bei der Volkswagen Bank GmbH für natürliche Personen, eine GbR oder eine rechtsfähige Stiftung handelt („private Kunden“) bis zu 5 Millionen Euro (Stand: 01. Januar 2023) und sofern es sich bei dem Kunden um nichtfinanzielle Unternehmen, Institutionelle die qua Gesetz Einlagenschutz benötigen, karitative Organisationen, Verbände oder Kammern (gewerbliche Kunden) handelt bis zu 50 Millionen Euro (Stand 01.01.2023).
Welche Guthaben werden von der Einlagensicherung abgedeckt?
Die Absicherung gilt für Guthaben auf folgenden Konten:
- Kreditkartenkonto
- Girokonto
- Plus Konto/Plus Konto TopZins/Plus Konto Business
- Festgelder/Festgelder Business
- Sparpläne und Sparbriefe/Sparbriefe Business
- Sparkonto
- Kapitalkonto Business