Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 15.07.2024
  • 6 Minuten

Firmenwagen oder Gehaltserhöhung: Was lohnt sich mehr?

Ein Firmenwagen ist für viele Arbeitnehmer ein attraktiver Benefit. Schließlich verspricht er nicht nur Flexibilität und Komfort, sondern gilt als Statussymbol und Signal der Wertschätzung durch den Arbeitgeber. Mitunter bieten Unternehmen Ihren Mitarbeitern deshalb einen Firmenwagen als Alternative zur Gehaltserhöhung an. Doch ist ein Dienstwagen wirklich so attraktiv, dass Sie ihm zugunsten auf eine Gehaltserhöhung verzichten möchten? In diesem Artikel gehen wir der Frage nach, was sich mehr lohnt: ein Firmenwagen oder eine Gehaltserhöhung? Wir stellen die Vor- und Nachteile beider Optionen für Arbeitnehmer gegenüber und informieren Sie über steuerliche Aspekte, Kosten und die Auswirkungen auf das Nettoeinkommen.

Gehaltsverzicht für Firmenwagen.

Ein Gehaltsverzicht zugunsten eines Firmenwagens stellt in Unternehmen eine gängige Praxis dar. Die Anschaffung und der Unterhalt des Dienstwagens gehen schließlich mit einigen Kosten für den Arbeitgeber einher. Durch einen Gehaltsverzicht können Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber finanziell entgegenkommen und die Anschaffung des Firmenwagens ermöglichen. Dieses Konzept wird auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehalts und bekommt im Gegenzug einen Firmenwagen gestellt. Können Sie ohne Probleme auf einen Teil Ihres monatlichen Gehalts verzichten und wünschen sich einen Firmenwagen, stellt die Gehaltsumwandlung ein attraktives Modell dar.

Der Verzicht auf eine Gehaltserhöhung ist ein Sonderfall der Gehaltsumwandlung: Im Zuge der Gehaltsverhandlungen können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie nicht mehr Geld, sondern stattdessen einen Firmenwagen erhalten – bei gleichbleibendem Bruttogehalt. Die Bereitstellung des Dienstwagens entspricht dann einer indirekten Gehaltserhöhung in Form einer Sachleistung. Sind Ihrem Arbeitgeber gerade finanziell die Hände gebunden oder widerstrebt ihm die Auszahlung von mehr Gehalt aus anderen Gründen, stellt ein Firmenwagen eine interessante Alternative dar. Denn die bei einer Gehaltserhöhung anfallenden höheren Lohnnebenkosten entfallen. Gleichzeitig kann das Unternehmen die Kosten für Anschaffung, Leasing und Betrieb des Firmenwagens als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.

Bei aller Freude über den Dienstwagen müssen Arbeitnehmer beachten, dass sie die Privatnutzung des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Bei der Versteuerung wird der geldwerte Vorteil dem Einkommen hinzugerechnet, was sich somit auf die Höhe des Nettoeinkommens auswirkt.

Der Firmenwagen und die Steuer.

Um die Versteuerung Ihres Firmenwagens vorzunehmen, wird in der Regel die pauschale 1-Prozent-Regelung auf Grundlage des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs genutzt. Der geldwerte Vorteil beträgt dann monatlich 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs inklusive etwaiger Sonderausstattungen. Der Bruttolistenpreis wird unabhängig vom tatsächlichen Kaufpreis und eventuell gewährten Rabatten herangezogen und bezeichnet den Listenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Für Hybrid- und Elektroautos gilt eine vergünstigte 0,25- oder 0,5-Prozent-Regelung. Zusätzlich zu den 1 Prozent vom Bruttolistenpreis muss auch der Fahrtweg zur Arbeitsstätte steuerlich als geldwerter Vorteil berücksichtigt werden. Dazu müssen Sie die genaue Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte kennen und die einfache Wegstrecke mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer und Monat versteuern – vorausgesetzt, Sie legen Ihren Arbeitsweg im Schnitt an 15 Arbeitstagen pro Monat zurück. Fahren Sie weniger oft zur Arbeitsstätte und können dies nachweisen, können Sie zur Versteuerung die 0,002 %-Tagespauschale anwenden. Vorteilhaft ist dies zum Beispiel bei der Nutzung des Firmenwagens im Homeoffice.

Beispiel: Hat Ihr Dienstwagen einen Listenpreis von 40.000 Euro, müssen Sie monatlich 400 Euro versteuern. Fahren Sie von Ihrer Wohnung zur Arbeitsstätte täglich 15 Kilometer, kommen 180 Euro hinzu. Der geldwerte Vorteil beträgt somit insgesamt 580 Euro, die zu Ihrem Bruttoeinkommen hinzugerechnet und versteuert werden.

Beläuft sich die Privatnutzung Ihres Dienstwagens auf ein Minimum oder schlägt das Fahrzeugmodell mit einem eher geringen Listenpreis zu Buche, kann sich als Alternative zur 1-Prozent-Regelung das Führen eines Fahrtenbuchs lohnen. Im Fahrtenbuch dokumentieren Sie alle geschäftlichen und privaten Fahrten genau. Am Ende eines Jahres können Sie anhand des Fahrtenbuchs genau feststellen, welchen Anteil die Privatnutzung ausmachte, diese zu den Gesamtkosten des Dienstwagens ins Verhältnis setzen und den geldwerten Vorteil berechnen.

Gehaltserhöhung oder Firmenwagen: Rechner.

Ob sich eine Gehaltserhöhung oder ein Firmenwagen mehr lohnt, hängt unter anderem von den steuerlichen und finanziellen Auswirkungen auf Ihr Nettogehalt ab. Um einen Eindruck zu bekommen, wie sich die Anschaffung eines Firmenwagens in Ihrem Fall auswirkt, können Sie einen Online-Rechner heranziehen. Mit dem Dienstwagenrechner von VW FS bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten herauszufinden, wie sich ein Dienstwagen steuerlich auswirkt und ob sich die 1-Prozent-Regelung oder ein Fahrtenbuch mehr lohnt.

Beispiel-Rechnung.

In folgendem Beispiel gehen wir davon aus, dass entweder ein Firmenwagen mit Bruttolistenpreis von 45.000 Euro angeschafft wird oder der Arbeitnehmer eine Gehaltserhöhung von 500 Euro auf 4.500 Euro pro Monat erhält.

 

Mit Firmenwagen

Ohne Firmenwagen

Ohne Firmenwagen mit Gehaltserhöhung

Bruttolistenpreis

45.000 €

-

-

Bruttolohn / Monat

4.000 €

4.000 €

4.500 €

Entfernung Wohnung – Arbeitsstätte

10 km

10 km

10 km

Sozialabgaben etc. Arbeitgeber

992,06 €

842,00 €

947,25 €

Sozialabgaben und Steuer Arbeitnehmer

1.737,04 €

1.447,59 €

1.694,36 €

Nettolohn

2.262,96 €

2.552,41

2.805,64 €

Durchschnittliche monatliche Kosten eigener Mittelklassewagen

-

613 €

613 €

Verfügbares Einkommen

2.262,96 €

1.939,41 €

2.192,64 €

Zahlen auf Basis des Dienstwagenrechners von VW FS, Arbeitstage jährlich 230, Steuerklasse 1, keine Kirchensteuer, Niedersachsen, gesetzlich versichert, 14,6 % Kassensatz, 1,7 % Zusatzbeitragssatz, Rentenversicherungspflicht (West), keine Kinder.1

Wie diese Beispiel-Rechnung zeigt, lohnt sich in diesem Fall die Wahl des Firmenwagens gegenüber der Gehaltserhöhung mehr, wenn man davon ausgeht, dass der Arbeitnehmer ohne Firmenwagen monatlich circa 613 Euro für ein eigenes Fahrzeug ausgeben würde.

Würde der Arbeitsweg in diesem Beispiel jedoch deutlich höher ausfallen, wäre der Dienstwagen aufgrund der Versteuerung des höheren geldwerten Vorteils wiederum weniger attraktiv. Ein einfacher Arbeitsweg von 100 km würde den Nettolohn in diesem Beispiel mit Firmenwagen von 2.262,96 Euro bei 10 km auf 1.667,30 Euro sinken lassen. Darüber hinaus sind die Ergebnisse selbstverständlich davon abhängig, welche Gehaltserhöhung der Arbeitgeber Ihnen als Alternative zum Firmenwagen in Aussicht stellt, welcher Steuerklasse Sie angehören, welchen Listenpreis der Firmenwagen hat und mehr.


Der Dienstwagenrechner. 

Finden Sie in wenigen Schritten heraus, welche steuerlichen Auswirkungen ein Dienstwagen für Sie haben kann und wie Sie am meisten von Ihrem Dienstwagen profitieren können.

Zum Dienstwagenrechner

Vorteile und Nachteile von Firmenwagen und Gehaltserhöhung im Überblick.

 

Vorteile

Nachteile

Firmenwagen

  • Flexibilität und Komfort
  • Prestige und Statussymbol
  • Keine Anschaffungs- und in der Regel keine Unterhaltskosten
  • Steuerliche Mehrbelastung durch geldwerten Vorteil
  • Privatnutzung an vereinbarte Nutzungsbedingungen geknüpft
  • Oft kein Mitspracherecht bei Fahrzeugmodell

Gehaltserhöhung

  • Höheres Nettoeinkommen
  • Geld zur freien Verfügung
  • Verbesserte Altersvorsorge durch steigenden Rentenbeitrag
  • Ggf. höherer Steuersatz und höhere Sozialabgaben, sodass Nettoeinkommen im Verhältnis zur Bruttoerhöhung weniger steigt

Firmenwagen oder Gehaltserhöhung: Was ist besser?

Ob Sie in der nächsten Gehaltsverhandlung lieber auf eine Gehaltserhöhung pochen oder als Alternative einen eigenen Firmenwagen ins Spiel bringen, ist selbstverständlich Ihnen überlassen. Welche Alternative besser ist, hängt von Ihren individuellen Präferenzen, Bedürfnissen und Umständen ab. Überlegen Sie sich vorher genau, ob Sie die Gehaltserhöhung zur flexiblen Nutzung und als Investition in den nächsten Urlaub, das Sparkonto oder gestiegene Mietkosten benötigen oder ob ein Firmenwagen Ihnen mehr Vorteile bietet. Wenn Sie bereits ein privates Auto besitzen, ist ein eigener Dienstwagen womöglich nicht so dringend. Anschaffungskosten bzw. Leasingrate sowie in der Regel die Kosten für Benzin, Wartungen, Reparaturen, Versicherung, Reifen, Hauptuntersuchung und vieles mehr werden jedoch vom Arbeitgeber übernommen. Gleichzeitig müssen Sie bedenken, ob ein Firmenwagen, dessen Modell meist vom Unternehmen vorgeschrieben wird, Ihre Bedürfnisse der Privatnutzung – etwa als Familienauto – erfüllen kann. Hier gilt es auch die Frage zu klären: Wer darf den Firmenwagen fahren? Sollte die Nutzung nur Ihnen und nicht anderen Familienmitgliedern erlaubt sein, fällt ein großer Vorteil weg.

Auch steuerliche und finanzielle Aspekte gilt es, zu berücksichtigen: Nutzen Sie einen Rechner, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie hoch der geldwerte Vorteil ausfällt, den Sie mit Dienstwagen versteuern müssen und ob es sich im Vergleich eher lohnt, die monatlichen und jährlichen Kosten für ein eigenes Auto zu tragen. Dazu noch ein Tipp: Sie können den geldwerten Vorteil und damit Ihre Belastung durch Steuer und Sozialabgaben senken, indem Sie ein Nutzungsentgelt an Ihren Arbeitgeber zahlen. Hier können Sie für ganz unterschiedliche Posten die Kosten übernehmen – beispielsweise für die Leasingrate, eine Kilometerpauschale oder eine Monatspauschale. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen und vom geldwerten Vorteil abziehen. Es lohnt sich daher, alle Varianten und Möglichkeiten mit einem Dienstwagenrechner durchzuspielen.

Auch eine Gehaltserhöhung hält nicht immer, was Sie verspricht. Durch höhere Steuern sowie gegebenenfalls höhere Sozialabgaben kann die Bruttoerhöhung sich in Ihrem Nettogehalt nicht erwartungsgemäß niederschlagen. In diesem Fall kann ein Firmenwagen als Sachleistung eine vorteilhaftere und attraktivere Alternative sein.

Fazit: Firmenwagen kann eine interessante Alternative zur Gehaltserhöhung sein.

Wie Sie sehen, ist die Entscheidung zwischen einem Firmenwagen und einer Gehaltserhöhung auf den ersten Blick komplex und hängt stark von Ihren individuellen Lebensumständen und Wünschen ab. Arbeitnehmer, die flexibel über ihr Einkommen verfügen möchten und ihr Gehalt langfristig steigern möchten, ziehen womöglich die Gehaltserhöhung vor. Legen Sie hingegen Wert auf Flexibilität und Komfort und können mit einem Firmenwagen Ihre privaten Mobilitätsbedürfnisse decken, kann ein Firmenwagen äußerst attraktiv sein.

Wichtig ist, dass Sie beide Optionen genau durchrechnen und sämtliche steuerliche Auswirkungen berücksichtigen. Gehen Sie in die offene und transparente Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber, um die für beide Seiten bestmögliche Entscheidung zu treffen. So kann bei der Wahl zwischen Gehaltserhöhung und Firmenwagen eine individuell abgestimmte Lösung die Zufriedenheit beider Parteien steigern und die Bindung des Mitarbeiters an das Unternehmen stärken.

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