Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 05.07.2022
  • 4 Minuten

1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch – welche Variante ist die bessere?

Ein Firmenwagen bedeutet eine nützliche Unterstützung im Arbeitsleben. Noch angenehmer ist es, wenn der Chef dem Arbeitnehmer auch Privatfahrten mit dem Auto erlaubt. Weil der Arbeitgeber die Kosten für Anschaffung, Versicherung und Unterhalt übernimmt und der Arbeitnehmer daraus einen privaten Nutzen zieht, betrachtet das Finanzamt die Situation als einen Einkommensvorteil. Was genau das für Sie bedeutet, erfahren Sie hier.

Was ist der geldwerte Vorteil bei einem Firmenwagen?

Auf den sogenannten "geldwerten Vorteil" muss der Fahrer nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Einkommenssteuer zahlen. Für diese Besteuerung hält der Fiskus zwei Methoden zur Auswahl vor: die 1-Prozent-Regelung oder das Führen eines Fahrtenbuchs. Während die 1-Prozent-Regelung oder auch Listenpreis-Methode den Listenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung pauschal als Berechnungsgrundlage nimmt, ermittelt das Fahrtenbuch die tatsächlichen Kosten aller Dienst- und Privatfahrten anhand von Kilometerangaben und allen für das Fahrzeug anfallenden Kosten, also den tatsächlichen geldwerten Vorteil.

Wie funktioniert die 1-Prozent-Regelung?

Bei der 1-Prozent-Regelung handelt es sich um eine pauschale Bestimmung des privaten Nutzwertes. Wenn Sie sich für diese Regelung entscheiden, müssen Sie monatlich eine Steuer abführen, die auf den Bruttolistenpreis + Sonderausstattung anfällt. Das eine Prozent wird bei der Berechnung der Einkommenssteuer zum monatlichen Gehalt hinzugerechnet und anschließend von dem Nettobezug wieder abgezogen.

Die Anwendung der 1-Prozent-Regelung bzw. der pauschalen Nutzungswertmethode ist in § 8 Abs. 2, 3 und 5 EStG sowie R 8.1 Abs. 9 Nummer 1 LStR geregelt.

Wie wird ein geldwerter Vorteil versteuert?

Veranschaulichen wir uns das Ganze an einem Beispiel:
Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 23.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die von Ihnen gewünschte Sonderausstattung des Fahrzeuges kostet 2.500 Euro. In Summe schlägt der Wagen also mit einem Gesamtwert von 25.500 Euro zu Buche. Nach der 1-Prozent-Regelung müssen Sie entsprechend pauschal 255 Euro pro Monat versteuern. Sie fahren nun täglich 20 Kilometer zur Arbeit. Diese Fahrten werden mit 0,03 Prozent des Gesamtwertes pro Kilometer und Monat veranschlagt – in Ihrem Fall sind das 153 Euro. Die monatlich zu versteuernde Summe beläuft sich also auf 408 Euro. Auf diesen Betrag müssen Sie Einkommenssteuer, Solidaritätszuschlag, eventuell Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Gibt es auch Ausnahmen? 

Ja, die gibt es. Wenn Sie an maximal 14 Tagen pro Monat mit dem Dienstwagen zur Arbeit fahren, rechnen Sie nur mit 0,002 Prozent pro Kilometer. Wichtig ist hier, dass Sie dem Finanzamt Ihre tatsächlichen Arbeitstage pro Monat nachweisen.

Die Steuern fallen also umso geringer aus, je kürzer Ihr Weg zur Arbeit ist und je weniger Ihr Firmenwagen beim Kauf gekostet hat. Es ist dabei übrigens unerheblich, ob es sich um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen gehandelt hat.

Wie funktioniert ein Fahrtenbuch?

In einem Fahrtenbuch dokumentieren Sie all Ihre Fahrten mit Ihrem Firmenwagen. Wichtig ist dabei, dass Sie sehr genau vorgehen und die folgenden Angaben nicht vergessen:

  • Bei geschäftlichen Fahrten: Datum, Kilometerstand zu Beginn und Ende der Fahrt, Reiseziel, Fahrtroute, Grund der Fahrt, Name des besuchten Geschäftspartners
  • Bei privaten Fahrten: Kilometerzahl

Veranschaulichen wir uns das Ganze wieder an dem Beispiel von vorhin: Wie viel Steuern würden Sie zahlen, wenn Sie statt der 1-Prozent-Regelung das Fahrtenbuch nutzen?

Wie wird ein Dienstwagen versteuert?

Grundsätzlich gilt es im ersten Schritt herauszufinden, wie hoch Ihr Privatnutzungsanteil des Dienstwagens ist, denn dieser Anteil bildet die Berechnungsgrundlage für den geldwerten Vorteil. Nehmen wir an, Sie fahren mit dem Dienstwagen 10.000 Kilometer pro Jahr. Haben Sie davon 1.000 Kilometer privat verfahren, entspricht Ihr Privatnutzungsanteil 10 Prozent.

Diesen Anteil müssen Sie auf die Gesamtkosten des Dienstwagens anrechnen, um herauszufinden, wie hoch Ihr zu versteuernder geldwerter Vorteil ist. Und die Gesamtkosten ermitteln Sie so: In unserem Beispiel hatte Ihr Firmenwagen einen ursprünglichen Bruttolistenpreis von 23.000 Euro, Ihr Arbeitgeber hat ihn aber als Jahreswagen für 19.000 Euro gekauft. Im Gegensatz zu der 1-Prozent-Regelung spielt dieser Wert bei der Fahrtenbuchmethode eine wichtige Rolle, denn einen Teil der Gesamtkosten stellt der jährliche Abschreibungsbetrag des Fahrzeuges dar. In der Regel werden Dienstwagen über sechs Jahre abgeschrieben – das entspricht 16,67 Prozent per anno. In unserem Beispiel müssten Sie also 3.167 Euro als Abschreibungsbetrag ansetzen.

Um nun die jährlichen Gesamtkosten zu ermitteln, müssen Sie noch weitere Posten wie zum Beispiel laufende Betriebs- und Fixkosten (z. B. Kfz-Steuer, Versicherungen usw.) für das Fahrzeug hinzurechnen. Wie hoch diese konkret im Einzelfall sind, müssen Sie als Firmenwagenfahrer für sich selbst ermitteln. Nehmen wir für unser Beispiel aber an, sie belaufen sich auf 5.433 Euro. Damit hätten Sie anzusetzende Gesamtkosten von 8.600 Euro pro Jahr. Und genau auf diese Gesamtkosten rechnen Sie Ihren Privatnutzungsanteil an und erhalten so Ihren steuerpflichtigen geldwerten Vorteil. In diesem Beispiel also 860 Euro per anno.


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Kann man vom Fahrtenbuch auf die 1-Prozent-Regelung wechseln?

Ein Wechsel zwischen den beiden Methoden kann laut Urteil (Az.: VI R 35/12) des Bundesfinanzhofs in München immer nur zum Jahresbeginn erfolgen. Es sei denn, Sie bekommen als Arbeitnehmer in einem laufenden Jahr ein neues Fahrzeug. Übrigens: Bei Angestellten legt der Arbeitgeber zu Beginn eines jeden Jahres fest, nach welcher Methode versteuert wird. Wer, obwohl der Arbeitgeber die 1-Prozent-Regelung beim Finanzamt angegeben hat, ein Fahrtenbuch führt und so zu viel gezahlte Beträge nachweisen kann, bekommt diese dann über den Lohnsteuerjahresausgleich zurück.

Die richtige Variante für sich finden.

Bei der Entscheidung für die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch kommt es auf das individuelle Fahrverhalten an. Hier spielen vor allem die folgenden Faktoren eine Rolle:

  • Anzahl der gefahrenen Kilometer
  • Abschreibungsdauer in Jahren
  • Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz
  • Veranschlagter Lohnsteuersatz
  • Gesamtkosten für Benzin, Versicherung und Wartung

Fazit: Wann lohnt sich die 1-Prozent-Regelung?

In den meisten Fällen gilt: Je mehr der Dienstwagen auch privat genutzt wird oder je niedriger der Wert des Autos ist, desto eher lohnt sich die 1-Prozent-Methode. Andersherum sollten Sie sich eher für die Fahrtenbuch-Variante entscheiden, wenn der Wagen vorwiegend beruflich genutzt wird beziehungsweise einen hohen Wert hat.

Letztlich hängt es von vielen individuellen Faktoren ab, welche Methode für Sie am geeignetsten ist. Nutzen Sie zur genauen Berechnung am besten einen Dienstwagenrechner

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