- Leasing, Finanzierung und Miete
- Fuhrpark-Services
- Versicherungen und mehr
-
Online-Systeme für Fuhrparkmanager
- Übersicht
- Fuhrparkmanagement-Portal
- Elektronische Führerscheinkontrolle
- Dienstwagenrechner
- WebQuotation
- Zahlungssystem – EURO CASH
- Tagesgeld und Geldanlage
- Sonderzielgruppen
- Absatzfinanzierung
- Geschäftskunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
Unsere Angebote für Sonderfahrzeuge.
Ob Fahrschulen, Taxen und Mietwagen oder Fahrzeuge mit Fahrhilfen für Menschen mit Handicap: Entdecken Sie hier unsere passenden Mobilitätsdienstleistungen rund um Sonderfahrzeuge für vielseitige Einsatzzwecke.
Fahrschulen.
Mit Fahrspaß zum Führerschein! Das Fahrschulfahrzeug ist das Aushängeschild Ihrer Fahrschule, bei dessen Einsatz sowohl das Fahrerlebnis als auch die Fahrzeugsicherheit im Vordergrund stehen.
Volkswagen Financial Services unterstützt Sie mit attraktiven Leasing- und Finanzierungsangeboten und dazugehörigen Dienstleistungen für Ihre Sonderfahrzeug-Flotte.
Erfahren Sie unter www.autovermietung.vwfs.de wie und wo Sie von uns – zu guten Konditionen – einen als Schulungsfahrzeug umgerüsteten Ersatzwagen erhalten.
So kann Ihr Fahrschulbetrieb im Falle einer Reparatur ohne Einschränkungen weiterlaufen!
Rahmenbedingungen.
Gern stehen Ihnen unsere Händlerpartner zur Erstellung eines Angebotes zur Verfügung, wenn die folgenden Voraussetzungen Ihrer Kategorie auf Sie zutreffen:
Fahrschulen
- Sie sind Inhaber einer Fahrschule oder als Geschäftsführer in einer Fahrschul-GmbH angestellt.
- Ihre Fahrschule ist im Handelsregister eingetragen, bzw. als Gewerbe angemeldet.
- Ihr neuer Fahrschulwagen wird mindestens sechs Monate lang für aktive Schulungszwecke eingesetzt.
Fahrlehrer
- Sie sind als Fahrlehrer in einer Fahrschule angestellt, die im Handelsregister eingetragen, bzw. als Gewerbe angemeldet ist.
- Ihr neuer Fahrschulwagen wird in dieser Fahrschule sechs Monate lang für mindestens 25 aktive Fahrstunden pro Woche eingesetzt.
Aushilfsweise angestellte Fahrlehrer
- Sie sind als Fahrlehrer in einer Fahrschule angestellt, die im Handelsregister eingetragen, bzw. als Gewerbe angemeldet ist.
- Ihr Beschäftigungsverhältnis in Aushilfe ist auf Ihrem Fahrlehrer-Führerschein vermerkt.
- Ihr neuer Fahrschulwagen wird in dieser Fahrschule ein Jahr lang für aktive Schulungszwecke eingesetzt.
Taxen und Mietwagen.
Neue Fahrzeuge mit neuer Technologie bringen Sie schnell und sicher zum Ziel.
Wir haben die Möglichkeit Ihnen attraktive Leasing- und Finanzierungsangebote und die dazugehörigen Dienstleistungen für den Einsatz von Taxen und Mietwagen anzubieten.
Fuhrpark-Services.
Entdecken Sie unsere vielfältigen Fuhrpark-Services und sichern Sie sich Mobilität für die gesamte Vertragslaufzeit.
Rahmenbedingungen.
Gern stehen Ihnen unsere Händlerpartner zur Erstellung eines Angebotes zur Verfügung, wenn folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- Amtliche Zulassung des Fahrzeugs als Taxi/Mietwagen gemäß §§ 47/48/49 PbefG oder § 13 FZV
- Einsatz dieses Fahrzeugs als Taxi/Mietwagen für mindestens sechs Monate ab Tag der Zulassung
Menschen mit Handicap.
Mehr Mobilität, mehr Lebensqualität für Menschen mit Handicap. Sonderfahrzeuge mit vom Fahrzeughersteller ab Werk ausgestatteten Bedienungs- und Fahrhilfen im und am Fahrzeug vereinfachen für Menschen mit Handicap das mobile Alltagsleben, denn Mobilität bedeutet Unabhängigkeit.
Wir bieten Ihnen die passenden Mobilitätsdienstleistungen zu Ihrem Leasingvertrag und den Sonderfahrzeugen mit Fahrhilfen für Menschen mit Handicap.
Fuhrpark-Services.
Gestalten Sie Ihren Alltag noch komfortabler und profitieren Sie von unseren Fuhrpark-Services. So sichern Sie sich für die gesamte Vertragslaufzeit Mobilität zu einem attraktiven Preis-Leistungs-Verhältnis.
Rahmenbedingungen.
Gern stehen Ihnen unsere Händlerpartner zur Erstellung eines Angebotes zur Verfügung, wenn folgende Voraussetzungen auf Sie zutreffen:
- Personen mit einem Schwerbehindertenausweis, der einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent ausweist
- Personen mit dem Nachweis einer erforderlichen Fahrhilfe im Führerschein
- Personen mit Nachweis einer Conterganschädigung