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(E-)Bike-Leasing: Fahrräder und E-Bikes für Mitarbeiter.
Sie möchten Ihren Mitarbeitern eine moderne, attraktive Zusatzleistung anbieten? Mit dem Dienstfahrrad-Leasing über unseren Kooperationspartner Lease a Bike1 ist das möglich. Wenn Sie als Arbeitgeber Interesse daran haben, nachhaltige Mobilitätslösungen in Ihrem Unternehmen anzubieten und etwas für Ihr Image zu tun, ist Dienstfahrrad-Leasing eine interessante Option für Sie. Die Finanzbehörden der Länder haben das Dienstfahrrad steuerlich mit dem Dienstwagen gleichgestellt.
Die Vorteile für Ihre Mitarbeiter.
Wie werden die Kosten des Bike-Leasings verrechnet?
Leasen Sie als Arbeitgeber ein Fahrrad für Ihre Arbeitnehmer, ist das für Sie kostenneutral, denn der übliche Weg des Fahrrad-Leasings führt über eine Gehaltsumwandlung. Das bedeutet: Die monatliche Leasingrate wird mit dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers verrechnet. Nutzt ein Mitarbeiter ein Dienstfahrrad auch privat, addiert sich ein kleiner Bruchteil des Listenpreises auf das Bruttogehalt. Dadurch ist der geldwerte Vorteil pauschal abgegolten. Dadurch, dass die Reduktion des zu versteuernden Bruttoeinkommens im Rahmen der Gehaltsumwandlung höher ist als die Versteuerung des geldwerten Vorteils, sinken Einkommensteuer und Sozialabgaben. Gegenüber einem Barkauf beträgt der Vorteil beim Dienstfahrrad-Leasing bis zu 40 Prozent. Zudem kann der Arbeitnehmer das Fahrrad-Leasing in Anspruch nehmen, wenn Sie ihm das Dienstrad zusätzlich zum Bruttolohn gewähren.
Steuerliche Begünstigung von Dienstfahrrädern.
Wie das geleaste Dienstfahrrad zu versteuern ist, kommt darauf an, wie schnell es fährt und ob es steuerrechtlich als Fahrrad oder als Kraftfahrzeug einzuordnen ist. Ist das betriebliche Fahrrad ein Elektrofahrrad mit einer Geschwindigkeit von weniger als 25 km/h und wird verkehrsrechtlich als Fahrrad eingeordnet, muss sowohl die berufliche als auch die private Nutzung nicht versteuert werden. Dies gilt allerdings nur, wenn das Dienstrad zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also nicht beim Modell der Gehaltsumwandlung. Allerdings gibt es auch bei letzterem Modell Vergünstigungen. Überlässt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter ein Fahrrad zur privaten Nutzung, gelten grundsätzlich folgende lohnsteuerliche Bewertungsregeln: Wenn die Fahrradüberlassung ab Januar 2020 oder später erfolgt ist, ist als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung ein Prozent eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung festgesetzt. Der Ansatz gilt jeweils für alle privaten Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (und gegebenenfalls Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung). Anders als beim Auto gibt es hier also keine 0,03-Prozent-Regelung.
Bei S-Pedelecs, die mehr als 25 km/h fahren und verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug eingeordnet werden, sind für die Bewertung des geldwerten Vorteils die allgemeinen Regeln zur Pkw-Besteuerung anzuwenden. Bei einer erstmaligen Überlassung dieser E-Bikes vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2030 erfolgt ebenfalls seit 2020 ein Ansatz mit einem Viertel des Listenpreises. Diese Versteuerung von 0,25 Prozent des Listenpreises gilt auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, die in diesen Fällen gesondert mit 0,03 Prozent je Entfernungskilometer anzusetzen sind.
Rechenbeispiel (E-)Bike-Leasing.
Privatkauf | Lease a Bike 1 Dienstrad inkl. Rundumschutz | |
---|---|---|
Bruttogehalt | 3.500,00 € | 3.500,00 € |
+ Geldwerter Vorteil (1%-Regelung) 3 | 0,00 € | 8,00 € |
- Leasingrate (Gehaltsumwandlung) | - 91,79 € | |
- Rundum-Schutz (Versicherung) | - 8,25 € | |
- Rundum-Schutz (Service Paket) | - 6,90 € | |
Neues Bruttogehalt | 3.500,00 € | 3.401,06 € |
- Abgaben 2 ( RV, AV, KV, PV) | - 736,75 € | - 715,92 € |
- Steuern 2 (SolZ, LSt, Ki) | - 471,70 € | - 446,08 € |
- Geldwerter Vorteil (1%-Regelung) 3 | - 8,00 € | |
Nettogehalt | 2.291,55 € | 2.231,05 € |
Differenz zwischen Nettogehalt ohne Rad und mit Rad | 0,00 € | 60,50 € |
Zugrundeliegende Daten:
Bruttopreis E-Bike: 3.300 €, gewähltes Rundum-Schutz-Paket: Basis, Laufzeit Leasing: 36 Monate, Arbeitnehmer: Steuerklasse 1, keine Kinder, Bundesland: Niedersachsen
Leasing-Rechner.
Mit dem Leasing-Rechner für Dienstfahrräder finden Sie als Arbeitnehmer einfach und schnell heraus, wie viel Sie beim (E-)Bike-Leasing sparen können.
Das Leasing-Angebot.
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Ihre Mitarbeiter können Fahrräder und Pedelecs leasen.
-
Es besteht freie Markenwahl.
-
Zubehör wie Schlösser, Beleuchtung, zweiter Akku und Klingel können Teil des Leasings sein.
Alle Leistungen zum Download.
In dieser Broschüre haben wir noch einmal alle Leistungen des (E-)Bike-Leasings für Sie zusammengefasst.
Fragen & Antworten zum (E-)Bike-Leasing.
Kann eine Übernahme durch den Nutzer am Vertragsende erfolgen oder erfolgt die Rückgabe an den Händler?
Acht Wochen vor Ende des Leasingvertrages erhält die Mitarbeiterin/der Mitarbeiter per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lässt Lease a Bike das Fahrrad bequem beim Nutzer oder auch beim Unternehmen abholen.
Zu welchen Konditionen kann der Fahrradnutzer das Fahrrad am Laufzeitende übernehmen (Versteuerung Geldwerter Vorteil) ?
Der erwartete Verkaufspreis am Vertragsende beträgt derzeit 18 % der UVP. Der Betrag ist per Überweisung / Lastschrift bezahlbar.
Der Mitarbeiter / Nutzer erhält nach Annahme des Kaufangebots eine Rechnung, auf welcher die Versteuerung des anfallenden geldwerten Vorteils aus dem Kauf nach EStG §37b Abs. 1 mit Übernahme durch Lease a Bike (Pauschalversteuerung durch Dritte) bestätigt wird.
Das Partnerunternehmen erhält die Rechnung ebenfalls in Kopie als Nachweis für die Übernahme des geldwerten Vorteils nach EStG §37b Abs. 1 durch Lease a Bike.
Was passiert mit den Raten oder mit dem Bike bei längerer Krankheit oder bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
1. Abgesichert durch den Ratenausfallschutz
Der Ratenausfallschutz greift, wenn der Arbeitnehmer aus der Lohnfortzahlung fällt. Dies geschieht beispielsweise, wenn Angestellte länger als 42 Tage krank sind und Krankengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Durch den Ratenausfallschutz übernimmt Lease a Bike für einen Zeitraum von maximal 12 Monaten die Leasingraten.
2. Vorzeitiges Auflösen des Leasingvertrages
Die vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Leasingvertrages kann durch den Arbeitgeber beantragt werden. Lease a Bike unterstützt den Arbeitgeber bei der Abwicklung. Eine kostenneutrale Rückgabe nach Ablauf der ersten 6 Monate bei Beendigung der Lohnfortzahlung (Kündigung, Langzeiterkrankung, Todesfall) wird gewährleistet.
3. Umschreibung auf den neuen Arbeitgeber
Der Leasingvertrag wird, vorbehaltlich einer Bonitätsprüfung, auf den neuen Arbeitgeber überschrieben. Der neue Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit, den bestehenden Leasingvertrag in die Gehaltsumwandlung zu führen und dem Arbeitnehmer das Leasingobjekt weiterhin als Dienstrad zu überlassen.
4. Interner Nutzerwechsel
Der Arbeitgeber nimmt alle im Innenverhältnis erforderlichen Maßnahmen vor (z. B. Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag, Übergabe des Dienstrades etc.) und sorgt für die Registrierung des neuen Nutzers im Lease a Bike-Portal. Lease a Bike sorgt für die Namensumschreibung.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter vor Ende der Leasinglaufzeit ausscheidet?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Vertragsumschreibungen,
- Kauf durch den Mitarbeiter,
- Nutzerwechsel intern,
- kostenneutrale Rückgabe nach 6 Monaten Mindestlaufzeit
Gibt es verschiedene Leasinglaufzeiten?
Nein, es gibt eine feste Laufzeit von 36 Monaten.
Wo finde ich die angeschlossenen Fahrradhändler?
Unter folgendem Link sind alle angeschlossenen Fahrradhändler zu finden:
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Jetzt Kontakt aufnehmen:
Footnote 1
Ein Angebot von Lease a Bike, eine Marke der Bike Mobility Services GmbH, Mühlenstraße 28, 49661 Cloppenburg.
Footnote 2
Die hier abgebildeten Werte sind unverbindlich und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch den persönlichen Steuerberater.
Footnote 3
Gemäß „gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9. Januar 2020“ sind für Fahrräder und E-Bikes ab 2020 0,25% auf die UVP anzuwenden.