Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 17.01.2025
  • 7 Minuten

Elektroauto: Kosten im Überblick.

Die Umstellung auf einen Elektro-Fuhrpark bietet für Unternehmen viele Vorteile: Auf der einen Seite ermöglichen E-Autos mehr Nachhaltigkeit durch geringere lokale Emissionen und können so das Image des Unternehmens aufwerten. Auf der anderen Seite können Unternehmen durch den Umstieg auf E-Mobilität Kosten einsparen und bleiben als nachhaltiges Unternehmen für die Zukunft wettbewerbsfähig. Doch welche Kosten entstehen bei der Elektrifizierung des Fuhrparks und was sind regelmäßige Kostentreiber?

 

Anschaffungskosten bei Elektroautos.

Der größte Kostenfaktor bei der Elektrifizierung eines Fuhrparks besteht je nach Bezugsmodell entweder in der Anschaffung von Elektroautos oder in den Leasing- oder Finanzierungsraten. Obwohl die Neuwagenpreise sinken, sind E-Fahrzeuge in der Regel immer noch teurer als vergleichbare Modelle mit Verbrennungsmotor. Das liegt vorrangig daran, dass die im Elektroauto verbauten Lithium-Ionen-Akkus einen hohen Preis haben. Denn die benötigten Rohstoffe Lithium und Kobalt sind nur begrenzt verfügbar, was den Abbau und die Verwendung umso kostenintensiver macht. Dies wird sich vermutlich erst ändern, wenn Akkus mit günstigeren oder leichter verfügbareren Rohstoffen massentauglich werden – oder wenn sich die Recycling-Möglichkeiten für E-Auto-Batterien deutlich verbessern.

Die Anschaffungskosten für Elektroautos variieren je nach Hersteller, Fahrzeugklasse, Größe des Akkus und Fahrzeugausstattung. Derzeit (Stand Januar 2025) liegen die Anschaffungskosten für ein E-Auto in Deutschland oft zwischen 30.000 und 50.000 Euro – in höheren Preisklassen sind es eher 80.000 bis 100.000 Euro.

Kosten für die Ladeinfrastruktur.

Neben dem Kaufpreis oder den Leasing- beziehungsweise Finanzierungsraten zählt auch der Aufbau einer passenden Ladeinfrastruktur zu den Anschaffungskosten – denn erst wenn ausreichend Lademöglichkeiten vorhanden sind, kann ein elektrischer Fuhrpark sinnvoll genutzt werden.

Um diesen Kostenfaktor möglichst überschaubar zu halten, empfiehlt es sich, die Ladeinfrastruktur im Vorfeld gut zu durchdenken und genau auszuloten, wo Ladestationen notwendig und sinnvoll sind. Wie viele Ladestationen ein E-Fuhrpark benötigt, hängt zum einen von der Leistungsstärke der Ladesäulen ab. Zum anderen spielt die Anzahl der Elektroautos sowie deren Reichweite eine große Rolle. Bei ein bis zwei E-Autos reicht je nach Nutzungsumfang bereits eine einzelne Wallbox aus, an der jeweils ein Fahrzeug regelmäßig und gegebenenfalls auch über Nacht geladen werden kann. Bei größeren Flotten ist es sinnvoll, ein genaues Ladekonzept zu erstellen, um eine gut funktionierende Ladeinfrastruktur bei möglichst geringen Anschaffungskosten auszubauen. Zudem bieten sich gegebenenfalls Schnellladesäulen an: Diese können die Gesamtzahl der benötigten Ladepunkte reduzieren, weil die E-Autos schneller geladen und einzelne Säulen entsprechend früher wieder frei werden.

Wenn Ihre Mitarbeiter ihre Dienstwagen auch privat nutzen dürfen, können Wallboxen in den privaten Haushalten eine gute Wahl sein – auch diese müssen in die Anschaffungskosten der Ladeinfrastruktur einkalkuliert werden.

Insgesamt müssen Sie beim Aufbau der Ladeinfrastruktur Kosten für die Anschaffung der Ladestationen, für deren Installation und die regelmäßige Wartung einplanen. Eine gängige Ladesäule mit Wechselstrom (AC) kostet in der Anschaffung und Installation in Deutschland derzeit (Stand Juni 2024) im Schnitt zwischen 1.000 und 5.000 Euro.

Unterhaltskosten bei Elektroautos.

Der Unterhalt eines elektrischen Fuhrparks verursacht laufende Kosten. Zu den Unterhaltskosten zählen unter anderem Ladekosten, Versicherungskosten sowie Kosten für Wartungen und Reparaturen.

Ladekosten bei E-Autos.

Ein großer Faktor bei den Unterhaltskosten von Elektroautos sind die Ladekosten. Die Stromkosten sind vergleichsweise deutlich niedriger als die Kosten für Benzin oder Diesel, machen sich aber dennoch bemerkbar – vor allem bei Fuhrparks, in denen viele Ladevorgänge stattfinden.

Um die Ladekosten der E-Autos möglichst gering zu halten, sollten Sie die Fahrzeuge überwiegend an eigenen Ladestationen oder heimischen Wallboxen aufladen. Denn an öffentlichen Ladesäulen sind die Strompreise in der Regel höher als am heimischen Netz oder dem Stromnetz der Firma, wo Sie immer den vertraglich vereinbarten Tarif zahlen:

  • An heimischen beziehungsweise firmeneigenen Ladestationen liegen die Stromkosten in Deutschland derzeit je nach Tarif bei etwa 35 Cent pro Kilowattstunde.*
  • An gewöhnlichen öffentlichen Ladestationen liegt der Preis in Deutschland je nach Ladeleistung bei etwa 50 Cent (AC) bis 60 Cent (DC) pro Kilowattstunde.*

*Stand: Januar 2025

Wartungskosten bei Elektrofahrzeugen.

Die Wartungskosten für Elektroautos fallen im Schnitt deutlich geringer aus als die für Autos mit Verbrennungsmotor. Grund dafür ist, dass E-Autos deutlich weniger Verschleißteile besitzen, die beim Verbrenner regelmäßig gewartet und bei Bedarf ausgetauscht werden müssen. Dennoch müssen auch bei E-Fahrzeugen regelmäßig die Batterie, die gesamte Elektronik, die Bremsen und die Reifen inspiziert und gewartet werden. Entsprechend sollten Sie bei der Elektrifizierung Ihres Fuhrparks auch regelmäßige Kosten für Inspektionen einkalkulieren und auch damit rechnen, dass hin und wieder Reparaturen anfallen können.

Versicherungskosten für die E-Flotte.

Jedes Fahrzeug, das in Deutschland zugelassen ist, benötigt eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus können Sie für jedes Auto im Fuhrpark eine freiwillige Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Wenn Sie Ihre E-Autos leasen oder finanzieren, wird eine Vollkaskoversicherung in der Regel vorgeschrieben. Die Kosten dafür fallen je nach Anbieter und Leistungsumfang sehr unterschiedlich aus. Je nach gewähltem Zahlungsmodell – zum Beispiel quartalsweise oder jährlich – müssen Sie in regelmäßigen Abständen Kosten für die Versicherung Ihrer E-Flotte einplanen.

Steuern für den Elektro-Fuhrpark.

Elektroautos, die bis zum 31.12.2025 zugelassen werden, sind bis zum 31.12.2030 komplett von der Kfz-Steuer befreit. Wenn Sie Ihren Fuhrpark beizeiten auf Elektromobilität umstellen, können Sie diesen Kostenfaktor vorerst vermeiden. Die Regel gilt allerdings nur für reine Elektrofahrzeuge – Plug-in-Hybride erhalten keine Steuerbefreiung.

 


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Anschaffungs- und Betriebskosten: Elektroauto und Verbrenner im Vergleich.

Um zu ermitteln, ob sich eine Umstellung auf E-Mobilität aktuell lohnt, hilft ein Kostenvergleich zwischen E-Autos und Verbrennern:

  • Anschaffungskosten: Die Kaufpreise für Elektroautos liegen derzeit über denen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Jedoch werden für E-Fahrzeuge Förderungen angeboten, mit denen sich der Anschaffungspreis reduzieren lässt.
  • Verbrauchskosten: Obwohl nicht nur die Preise für Benzin und Diesel mit einigen Schwankungen, sondern auch die Strompreise insgesamt gestiegen sind, sind E-Autos in puncto Verbrauch in der Regel günstiger als Verbrenner. Je nach Modell, Batteriekapazität, Reichweite und Ladeverhalten können die Stromkosten für die Aufladung der E-Autos allerdings sehr unterschiedlich ausfallen.
  • Wartungskosten: Bei Verbrennern machen Wartungen und Inspektionen einen großen Teil der Betriebskosten aus, denn hier müssen beispielsweise regelmäßig Ölwechsel durchgeführt und Verschleißteile wie Zündkerzen ausgetauscht werden. Da Elektroautos viele dieser Verschleißteile gar nicht besitzen, fallen die Wartungskosten in der Regel niedriger aus.
  • Versicherungskosten: Bei den Versicherungskosten gibt es aktuell geringe Unterschiede zwischen E-Autos und Verbrennern. Einige Versicherer verlangen für Elektroautos höhere Beiträge als für Verbrenner, weil beispielsweise der Akku als teuerstes Bauteil zusätzlich versichert werden muss. Andere Versicherer bieten spezielle Umwelt-Tarife an, bei denen sie günstige Konditionen für E-Fahrzeuge bereithalten. Hier lohnt sich ein individueller Kostenvergleich.
  • Kfz-Steuer: Da Elektroautos bis Ende 2030 von der Kfz-Steuer befreit sind, fällt dieser Kostenfaktor komplett zugunsten des E-Fahrzeugs aus. Zu beachten ist aber, dass die Steuerbefreiung nicht für Plug-in-Hybride gilt.
  • Dienstwagenbesteuerung: Wenn Sie Ihren Arbeitnehmern Elektroautos als Dienstwagen auch zur privaten Nutzung überlassen, profitieren Ihre Mitarbeiter von steuerlichen Vorteilen: Während Verbrenner je nach Steuermodell pauschal mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden müssen, gilt für Elektrofahrzeuge ein vergünstigter Steuersatz von lediglich 0,25 Prozent.
  • Wertverlust: Jeder Neuwagen verliert ab Zulassung an Wert – das gilt für Benziner und Diesel ebenso wie für E-Autos. Aktuell ist die Tendenz, dass Elektroautos einen höheren Wertverlust erleiden als Benziner oder Diesel.  Da die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen laut aktuellen Prognosen aber steigen wird, könnte sich ein gefragter Gebrauchtwagenmarkt entwickeln, was sich wiederum positiv auf den Restwert gebrauchter E-Autos auswirken kann.

Staatliche Förderungen für Elektroautos.

Um Unternehmen Anreize zur Umstellung auf Elektroautos zu bieten, wurde vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) der sogenannte Umweltbonus eingeführt. Dieser Bonus bestand aus einer finanziellen Unterstützung bei der Anschaffung von Elektroautos und Plug-in-Hybridfahrzeugen, die sowohl vom Bund als auch von den Herstellern bereitgestellt wurde.

Ab dem 1. September 2023 ist der Umweltbonus für Unternehmen auf Beschluss der Bundesregierung nicht mehr verfügbar, sodass aktuell nur noch Privatpersonen von dieser Prämie profitieren können. Dennoch stehen Unternehmen weiterhin verschiedene Möglichkeiten zur Förderung und Finanzierung von Elektroautos sowie der Ladeinfrastruktur zur Verfügung.

Förderungen für die Ladeinfrastruktur.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Unternehmen bei der Installation nicht-öffentlicher Schnellladestationen. Wenn Sie also die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks planen, können Sie von diesem Förderprogramm profitieren. Im Rahmen dieser Förderung können kleine und mittlere Unternehmen bis zu 40 % der Kosten und maximal 30.000 Euro pro Ladepunkt geltend machen. Für große Unternehmen bietet das Programm eine Förderung von 20 % der Kosten und maximal 15.000 Euro pro Ladepunkt. Die Kosten umfassen dabei nicht nur die Ausgaben für die Schnellladestationen selbst, sondern auch die Aufwendungen für den erforderlichen Netzanschluss und die Installation der Leitungen. Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung ist, dass Ihre Schnellladesäulen neu sind, eine Mindestladeleistung von 50 kW bieten und auf nicht-öffentlichem, betrieblich genutztem Gelände montiert werden.

Förderungen durch Länder und Kommunen.

Je nachdem, in welchem Bundesland Ihr Unternehmen seinen Hauptsitz hat, kommen gegebenenfalls weitere Fördermöglichkeiten zum Ausbau Ihrer E-Flotte in Betracht. Hier lohnt es sich, in der Förderdatenbank von The Mobility House zu recherchieren, welches Förderprogramm für Sie infrage kommt.

Geld sparen dank THG-Quote.

Ein elektrischer Fuhrpark bringt zwar einige Kosten mit sich, bietet aber auch Sparpotenziale. Halter von E-Fahrzeugen können die CO2-Einsparungen in Form von THG-Quoten verkaufen. THG ist die Abkürzung für Treibhausgasminderung. Mithilfe der THG-Quote möchte der Staat den Ausstoß von Treibhausgasemissionen reduzieren, indem Mineralölkonzerne eine gewisse Quote an Einsparungen vorweisen müssen. Erreicht ein Unternehmen die Einsparungsquote nicht, muss es als Ausgleich THG-Zertifikate kaufen. Hier können Sie als E-Fuhrpark-Besitzer ins Spiel kommen und die Emissionen eines Mineralölunternehmens ausgleichen – dafür erhalten Sie Geld, das Sie beispielsweise zur Finanzierung der Unterhaltskosten Ihrer E-Flotte nutzen können.

Fazit: Die Gesamtkosten eines Elektroautos.

Wie viel die Elektrifizierung Ihres Fuhrparks im Endeffekt kosten wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Da die Anschaffungskosten bei E-Autos stark ins Gewicht fallen, hängen Ihre Gesamtkosten maßgeblich von der Anzahl der anzuschaffenden E-Autos sowie deren Preisklasse ab. Sind die E-Autos aber erst einmal angeschafft und die Ladeinfrastruktur installiert, können Sie bei den Ladekosten und der Dienstwagenbesteuerung gegenüber Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einiges an Geld sparen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

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