E-Auto-Versicherung: Wissenswerte Infos.
Der Einsatz von Elektro-Firmenwagen im Fuhrpark bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile: Neben Umweltfreundlichkeit und möglichen Kostenvorteilen bleiben Sie dank Elektromobilität wettbewerbsfähig und können Ihr Image als Unternehmen und Arbeitgeber verbessern. Der Umstieg auf Elektromobilität bringt aufgrund der Unterschiede zu Benzin- und Dieselfahrzeugen einige Besonderheiten mit sich, die es im Fuhrparkmanagement zu berücksichtigen gilt.
Das betrifft unter anderem die E-Auto-Versicherung: Können elektrische Fahrzeuge genauso versichert werden wie Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor? Greift der Versicherungsschutz auch im Falle von Schäden am Akku? Erfahren Sie hier, welche Leistungen eine E-Auto-Versicherung üblicherweise umfasst und worauf Sie beim Abschluss der Versicherung achten sollten.
So funktioniert die Versicherung von Elektroautos.
Auf den ersten Blick unterscheidet sich die Versicherung von E-Autos kaum von der Versicherung für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren. Unabhängig von der Antriebsart müssen Sie für jedes Fahrzeug eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen und haben darüber hinaus die Möglichkeit, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung hinzuzufügen.
- Kfz-Haftpflichtversicherung:
Jedes in Deutschland zugelassene Fahrzeug benötigt eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an Dritten abdeckt – das gilt auch für Dienstwagen und E-Firmenwagen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Schäden ab, die die Fahrer Ihrer Flottenfahrzeuge anderen Fahrzeugen, Objekten und Personen zufügen. Die Antriebsart des eigenen Fahrzeugs spielt daher bei dieser Art der Versicherung keine Rolle. - Teilkaskoversicherung:
Die Teilkaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die für Schäden haftet, die durch äußere Einflüsse am Dienstfahrzeug entstehen. Dazu zählen zum Beispiel Schäden aufgrund von Wetterereignissen wie Sturm, Überschwemmungen, Hagel oder Blitzeinschlag, Wildunfällen sowie Diebstahl. - Vollkaskoversicherung:
Die Vollkaskoversicherung schließt in der Regel alle Leistungen der Teilkasko ein und übernimmt des Weiteren selbst verschuldete Schäden sowie Schäden durch Vandalismus. Wenn Sie Ihren Fuhrpark leasen oder finanzieren, ist vom Leasinggeber bzw. Geldgeber in den meisten Fällen eine Vollkasko vorgeschrieben. Bei neueren Autos fallen die Reparaturen von (selbstverursachten) Beschädigungen am Fahrzeug finanziell stärker ins Gewicht, weshalb sich die umfassende Absicherung und Übernahme der Kosten durch eine Vollkasko durchaus lohnen kann. Da es sich bei Elektrofahrzeugen meist um Neuwagen oder junge Gebrauchte handelt, ist demnach eine Vollkasko empfehlenswert.
Welche Leistungen sollten Sie in der Kaskoversicherung absichern?
Neben den herkömmlichen Risiken, die durch eine Kaskoversicherung abgedeckt sind, sollten Sie darauf achten, dass spezielle Risiken von Elektroautos und Ladestationen in der Versicherung berücksichtigt werden.
- Akku: Als Kernkomponente des E-Autos sollten Schäden sowie Folgeschäden am Akku immer mitversichert sein. Denn der Austausch oder die Reparatur – zum Beispiel nach einem Kurzschluss – können hohe Kosten verursachen. Achten Sie dabei darauf, ob im Falle eines beschädigten Akkus der Neupreis oder nur der Zeitwert entschädigt wird. Viele Versicherer bieten beim Akku eine sogenannte Allgefahrendeckung als Zusatzbaustein an. Hier sollten Sie vergleichen, welche Punkte womöglich bereits in der Vollkaskoversicherung inklusive sind oder nur durch den Zusatzbaustein abgedeckt werden.
- Zustandsdiagnostik: Eine Zustandsdiagnostik des Akkus wird vorgenommen, um zu prüfen, ob und wo ein Fehler vorliegt und ob eine Reparatur möglich ist. Diese wichtige Prüfung sollte daher bei E-Autos auf jeden Fall mitversichert werden.
- Brand: Zwar kommen Brände bei Elektroautos nicht häufiger vor als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor und den leicht entzündlichen Treibstoffen Benzin oder Diesel. Kommt es jedoch zu einem Brand und einer Entzündung des Akkus, kann es teuer werden. Um Akkubrände zu löschen, werden Elektroautos beispielsweise für einen längeren Zeitraum in einem Wassercontainer und/oder weit entfernt von anderen Fahrzeugen gelagert. Damit Sie nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben, sollte der Versicherungsschutz dies abdecken.
- Unwetter: Neben der üblichen Absicherung gegen Wetterereignisse und Naturkatastrophen wie beispielsweise Hagel, Sturm, Überschwemmungen oder Lawinen sollten E-Autos insbesondere auch gegen Blitzschlag und Überspannungsschäden bei Gewitter versichert werden.
- Tierbisse: Tiere wie Marder machen auch vor Elektroautos nicht Halt und können zum Beispiel die Kabel der Batterie durchbeißen oder beschädigen. Das kann zu einem Kurzschluss und einer Beschädigung des Akkus führen. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Versicherung auch Tierbisse ohne Ausschluss bestimmter Tierarten sowie damit verbundene Folgeschäden mitversichert.
- Fehlerhafte Bedienung: In der Vollkasko sollten auch Schäden aufgrund von fehlerhafter Bedienung eingeschlossen sein. Bei Elektroautos könnte dies zum Beispiel die Tiefentladung des Akkus sein. Um eine Tiefentladung zu verhindern, sollten Sie lange Standzeiten der Elektroautos in Ihrem Fuhrpark vermeiden und die Fahrzeuge spätestens ab einem Akkustand von 20 % aufladen. Sollte es doch einmal zur Tiefentladung kommen, schützt Sie diese Klausel in den Versicherungsbedingungen.
- Ladekabel und Ladestation: Beschädigungen am Ladekabel oder der eigenen Ladestation sind nicht immer mitversichert, können jedoch hohe Kosten mit sich bringen – insbesondere, wenn Sie auf Ihrem Firmengelände über eigene Wallboxen oder Ladesäulen verfügen. Achten Sie daher darauf, dass diese ebenfalls mitversichert sind.
- Schutzbrief für Abschleppkosten: Der zusätzliche Abschluss eines Schutzbriefes kann sich lohnen. Denn anders als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor wird über die Antriebsachse von Elektroautos Strom erzeugt. Das erschwert bei einer Panne das Abschleppen. Manche Hersteller raten sogar gänzlich vom Abschleppen ab, sodass zum Erhalt der Herstellergarantie nur der Abtransport auf der Ladefläche eines Lkw oder per Anhänger möglich ist. Zum einen können die Abschleppkosten für E-Autos dadurch deutlich höher ausfallen, zum anderen kann es durch Fehler beim Abschleppen zu Kurzschlüssen kommen. Aus diesem Grund sollten Sie die Abschleppkosten Ihrer E-Firmenwagen in den Versicherungsschutz aufnehmen. Bei vielen Versicherungen ist das nur durch den zusätzlichen Abschluss eines Schutzbriefes möglich. Mit einem Schutzbrief erhalten Sie zudem bei Pannen direkte Hilfe vor Ort.
Weitere sinnvolle Bestandteile einer Kfz-Versicherung für Ihren elektrischen Firmenwagen sind darüber hinaus die Abdeckung von Überspannungsschäden an elektrischen Fahrzeugbauteilen, Fahrzeugabstellungskosten nach einem Unfall und Schäden durch Hackerangriffe. Informieren Sie sich bestenfalls vorab bei Ihrem Versicherer, in welchen Tarifen die genannten Bestandteile von Elektroautos inbegriffen sind.
Hinweis: Einige Schadensereignisse werden in der Versicherung meist ausgeschlossen. Dazu zählen beispielsweise typischer Verschleiß, der grundsätzlich nicht versicherbar ist, chemische Reaktionen, Konstruktionsfehler oder ein Rückgang der Akkukapazität. Bei Letzterem können Sie jedoch prüfen, ob die Verkäufergewährleistung noch gültig ist oder ob der Hersteller Garantie leistet.
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Mehr zur Kfz-VersicherungWeitere Tipps für die E-Auto-Versicherung.
Für die Versicherung von Firmenwagen und Fuhrpark kommen Sie als Arbeitgeber auf. Damit Sie bei der Autoversicherung Ihrer E-Firmenwagen auf zuverlässigen Versicherungsschutz zurückgreifen können, haben wir weitere Tipps für Sie:
- Auf die Deckungssummen achten: Schauen Sie in den Versicherungsbedingungen genau nach, bis zu welcher Deckungssumme die Autoversicherung leistet. Je nach Modell und Hersteller kann die Anschaffung eines Akkus beispielsweise bis zu 20.000 Euro oder mehr beanspruchen. Leistet die Versicherung nur bis zu einer geringeren Deckungssumme, bleiben Sie im Schadenfall auf hohen Kosten sitzen.
- Folgeschäden mitversichern: Ob Akkuschaden, Blitzeinschlag oder Tierbiss – die Versicherung sollte in den meisten Fällen auch Folgeschäden einschließen, da solche Schäden große Konsequenzen für das gesamte E-Fahrzeug nach sich ziehen können.
- Ausschluss des Einwands der groben Fahrlässigkeit: Verursacht einer Ihrer Fahrer grob fahrlässig einen Unfall, leisten viele Versicherer nicht. Dies können Sie verhindern, indem Sie eine Klausel zum Ausschluss des Einwands der groben Fahrlässigkeit in den Versicherungsvertrag aufnehmen.
- Private Nutzung des E-Firmenwagens: Genehmigen Sie Ihrem Arbeitnehmer im Rahmen der Überlassungsvereinbarung des Wagens, dass auch seine Familienangehörigen den Wagen nutzen dürfen, so müssen diese ebenfalls in der klassischen Haftplicht- und Vollkaskoversicherung berücksichtigt werden. Ähnliches gilt, sofern Sie Urlaubsreisen mit dem Dienstwagen gestatten. Auch hier muss eine entsprechende Deckung der Versicherung vorliegen, um potenzielle Schäden, die auf inländischen oder ausländischen Urlaubsreisen entstehen, ausreichend zu versichern.
- GAP-Deckung: Insbesondere als Unternehmen mit großem Fuhrpark sollten Sie im Falle von Leasing oder Finanzierung Ihrer E-Fahrzeuge nicht auf die GAP-Deckung verzichten. Bei einem Totalschaden zahlt die Versicherung Ihnen meist nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Da sich dadurch die Gesamtkosten kaum decken lassen, müssen Sie für ein bereits verlorenes Fahrzeug womöglich fortlaufend Leasing- oder Finanzierungsraten zahlen. Diese Lücke schließt eine GAP-Deckung und sorgt dafür, dass Sie auch bei Totalschäden Ihrer Firmenfahrzeuge finanziell abgesichert sind.
- Fahrerschutzversicherung: Zum Schutz Ihrer Fahrer lohnt es sich darüber hinaus, eine Fahrerschutzversicherung abzuschließen. Diese greift den Fahrern bei Personenschäden mit Zuschüssen zu Haushaltshilfen, Reha-Aufenthalten und bei Verdienstausfällen unter die Arme. Zudem demonstrieren Sie Ihren Fahrern dadurch Ihre Zuverlässigkeit und Fürsorge als Arbeitgeber.
Was kostet eine E-Auto-Versicherung?
Eine E-Auto-Versicherung kostet in den meisten Fällen nicht mehr als eine herkömmliche Autoversicherung. In vielen Fällen schneiden Elektroautos bei der Versicherung sogar günstiger ab als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Das liegt unter anderem an der Typklasse der E-Autos. Die Typklasse gibt an, wie anfällig ein bestimmtes Kfz-Modell für Schäden und Unfälle ist. Aufgrund dessen berechnen Versicherer die individuellen Risiken und Versicherungsbeiträge. Elektroautos sind in der Regel weniger pannenanfällig als Verbrenner und verfügen über weniger Verschleißteile, was Ihnen auch bei den Kosten der Autoversicherung je nach E-Auto-Modell zugutekommen kann. Übrigens: Ihre bisherige Schadenfreiheitsklasse können Sie oder Ihre Fahrer beim Wechsel von einer Verbrenner- auf eine E-Flotte problemlos mitnehmen und sich damit Ihren persönlichen Rabatt erhalten.