Das Geschäftskunden-Magazin der Volkswagen Leasing.
  • 08.01.2025
  • 5 Minuten

Firmenwagen zu Hause laden – So wird abgerechnet.

Insbesondere für Beschäftigte, die von ihrem Arbeitgeber einen Firmenwagen gestellt bekommen, kann der Wechsel auf E-Mobilität – vor allem kostentechnisch – Vorteile bieten. Im Vergleich zu Verbrennern, bei denen 1 Prozent des Listenpreises monatlich als geldwerter Vorteil dem Bruttoeinkommen hinzugerechnet wird, liegt der Prozentsatz bei Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis von unter 60.000 Euro bei gerade einmal bei 0,25 Prozent. Bei Elektroautos über 60.000 Euro greift eine Versteuerung von lediglich 0,5 Prozent. Viele Unternehmen haben den Trend bereits erkannt und steigen auf E-Mobilität um.

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern ein E-Auto als Dienstwagen zur Verfügung, ist es nicht nur vorteilhaft, eine Ladesäule auf dem Firmengelände zur Verfügung zu stellen, sondern auch eine Wallbox bei den Mitarbeitern zu Hause zu installieren. Gerade für Arbeitnehmer im Außendienst kann dies von Vorteil sein. Diese Ladesäule können Sie als Arbeitgeber bezuschussen oder in Gänze finanzieren. Mehr zum Laden des Firmenwagens erfahren Sie hier.

Wie kann man ein dienstliches E-Auto zu Hause laden?

Viele Arbeitgeber verfügen über eine firmeneigene Ladeinfrastruktur und bieten ihren Mitarbeitern kostenfreies Laden am Arbeitsplatz an. Insbesondere bei kleineren Betrieben kann es jedoch vorkommen, dass bei Ankunft alle Ladesäulen besetzt sind und im Laufe des Tages geprüft werden muss, ob eine freie Ladestation zur Verfügung steht. Im unglücklichsten Fall müsste auf dem Heimweg ein unplanmäßiger Zwischenstopp eingelegt werden, damit Ihre Angestellten nicht auf halber Strecke liegen bleiben.

Möchten Sie Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, den elektrischen Firmenwagen zu Hause ans Stromnetz anzuschließen und dort zu laden, dann ist eine eigene Ladestation oder eine Wallbox die beste Möglichkeit. Es ist davon abzuraten, das Auto über die Haushaltssteckdose zu laden, da es durch die hohe Beanspruchung zu Überhitzung und im schlimmsten Fall zu Kabelbränden kommen kann. Die Ladeleistung einer Wallbox beträgt in der Regel zwischen 11 und 22 Kilowattstunden. Demnach beträgt die Ladedauer meist zwischen zwei und sechs Stunden. Für ein häusliches Aufladen an einer Wallbox spricht ebenfalls, dass man nicht von den Strompreisen öffentlicher Ladepunkte abhängig ist.

Wer seinen Firmenwagen trotzdem weder zu Hause noch in der Firma aufladen möchte, kann auch auf öffentliche Ladesäulen und Schnellladestationen zurückgreifen. Für diese Ladepunkte stehen verschiedene Anbieter zur Verfügung, die sich in ihren Bezahlmodellen, der Ladeleistung und somit der Ladedauer unterscheiden. Für die Nutzung benötigen Ihre Mitarbeiter meist eine Ladekarte.

Die Wallbox – Anschaffung und Installation.

Für das Laden zu Hause kann die Anschaffung und Installation einer Ladestation entweder privat vorgenommen, durch den Arbeitgeber bezuschusst oder sogar vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden. In den meisten Fällen haben Arbeitnehmer ein Mitspracherecht bezüglich des Modells und der Ladeleistung der Wallbox. Als Arbeitgeber sind Sie zwar nicht dazu verpflichtet, die Kosten und die Installation zu übernehmen oder sich an der Anschaffung der Wallbox zu beteiligen. Die Übernahme der Kosten bringt jedoch steuerliche Vorteile mit sich.

Entscheiden Sie als Arbeitgeber, für die gesamte Vorrichtung aufzukommen, sind Sie Eigentümer der Ladesäule. Auf diese Weise können Sie die Ladesäule als Betriebsausgabe abrechnen. Die Ladevorrichtung samt Aufbau und Installation ist dann steuerfrei – nicht aber der Ladestrom. Diesen geldwerten Vorteil können Sie als Arbeitgeber mit 25 % versteuern. Auch Sozialversicherungsabgaben entfallen.

Nutzen Arbeitnehmer die Wallbox auch privat, um ihr eigenes E-Auto zu laden, kann es sinnvoll sein, sich als Arbeitnehmer eine eigene Wallbox anzuschaffen. Zusammen mit Ihren Arbeitnehmern können Sie Ladestationen für E-Autos auch leasen.

Voraussetzungen für die Wallbox zu Hause.

Als Erstes muss der richtige Standort für die Wallbox gefunden werden. Dafür eignet sich am besten ein geschützter Bereich, wie ein Carport oder eine Garage. So wird nicht nur die Ladestation vor Witterungseinflüssen geschützt, sondern auch der Dienstwagen.

Um eine Wallbox zu Hause installieren zu können, benötigen Arbeitnehmer den richtigen Hausanschluss. Es kann sein, dass dieser vom Netzbetreiber erweitert werden muss. Wurde beschlossen, die Stromkosten für das Dienst-E-Auto genau abzurechnen, benötigen Arbeitnehmer eine Wallbox mit einem Stromzähler. Dieser misst dann den Strom, der für das Laden des Autos genutzt wurde. Voraussetzung ist, dass der Stromzähler nach EU-Standard eichrechtskonform ist, damit eine Abrechnung kilowattstundengenau erfolgen kann.

Zudem ist für eine Wallbox zu Hause ein Zugangsschutz vorteilhaft, sobald E-Autos an der montierten Ladestation zum privaten Zweck geladen werden. So kann die Menge an Strom für den Dienstwagen von der Strommenge privater E-Autos getrennt werden. Meist gibt es dafür spezielle Ladekarten, mit denen der Arbeitnehmer den Ladevorgang seines E-Autos freigeben kann. Diese machen die Ladevorgänge für den Arbeitgeber zugänglich. Damit die Abrechnung einsehbar ist, muss die Wallbox jedoch internetfähig sein.

Ist die Wallbox installiert und einsatzbereit, können Arbeitnehmer den Firmenwagen komfortabel und unkompliziert zu Hause laden. So steigern Sie die Attraktivität des E-Dienstwagens bei ihren Arbeitnehmern. Dies ist nicht nur ein Gewinn für Ihren Arbeitnehmer, sondern auch für Ihr Unternehmen und nicht zuletzt die Umwelt.


Unkompliziert Laden dank der Charge&Fuel Card.

Damit Sie Ihren Dienstwagen unterwegs laden können, bietet die Charge&Fuel Card bargeldloses Laden an mehr als 300.000 Ladepunkten in zahlreichen Ländern.

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Stromkosten abrechnen.

Haben Sie Ihrem Arbeitnehmer eine Wallbox zur Verfügung gestellt, kann dieser das Auto nun zu Hause laden. Dabei können die anfallenden Stromkosten auf zwei unterschiedliche Weisen abgerechnet werden – entweder pauschal oder exakt.

Pauschale Abrechnung.

Die erste Möglichkeit ist eine pauschale Abrechnung der Stromkosten. Das bedeutet, dass Sie dem Arbeitnehmer monatlich eine Pauschale zahlen, die bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei ist. Bei einem E-Auto sind das 70 Euro im Monat, wenn am Arbeitsplatz keine Lademöglichkeit besteht. Zum Vergleich: Bei einem Hybrid-Auto liegt die Pauschale bei 35 Euro monatlich. Besteht die Möglichkeit, das Auto am Arbeitsplatz zu laden, dann verringert sich die Pauschale: Beim E-Auto sinkt die Pauschale auf nur noch 30 Euro und bei Hybrid-Modellen auf lediglich 15 Euro. Selbstständige können diese Pauschalen auch beim Finanzamt geltend machen.

Exakte Abrechnung.

Für eine genauere Abrechnung können Arbeitnehmer den für das E-Auto benötigten Strom zu Hause auch exakt mithilfe eines extra Stromzählers an der Wallbox berechnen. Damit ist es möglich, nur die exakte Strommenge zu erfassen, die während des Ladevorgangs auch tatsächlich genutzt wird. Für die Abrechnung benötigen Sie als Arbeitgeber die genauen Angaben über die Kilowattstunden und zum Stromtarif. Diese Methode ist vor allem dann sinnvoll, wenn die tatsächlichen Kosten für den Strom die Pauschale übersteigen. Andernfalls handelt es sich hierbei zwar um eine genauere, aber auch aufwendigere Abrechnung.

Der Home Charging Service von LOGPAY – so funktioniert’s.

Um die Abrechnung von dienstlichen Ladekosten zu erleichtern, können Sie als Unternehmen auf den Home Charging Service von LOGPAY zurückgreifen – eine hundertprozentige Tochter der Volkswagen Financial Services AG.

Um von den Services profitieren zu können, benötigen Sie lediglich eine Wallbox der Volkswagen Gruppe mit integriertem MID-Stromzähler. Die Installation übernimmt für Sie auf Wunsch die Volkswagentochter Elli. Mittels der Charge&Fuel Card, welche das System komplettiert, kann zu Hause geladen werden. Dank der Ladekarte werden die Ladedaten in einer harmonisierten CSV-Datei direkt an das Fuhrparkmanagement geleitet. Dadurch wird zukünftig auch kein Zwischenzähler mehr notwendig sein.

Als Unternehmen haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Varianten des Home Charging Services von LOGPAY zu wählen – Basic oder Comfort.

Das Basic-Paket beinhaltet die Überlieferung der Daten an Ihre Fuhrparkverwaltung. Die Fuhrparkverwaltung kann dann, auf Basis der Daten, die Kosten an den Nutzer erstatten. Das Comfort-Paket geht noch einen Schritt weiter. In diesem Fall geht LOGPAY für Sie in Vorleistung und überweist dem Dienstwagennutzer die angefallenen Stromkosten. Vor allem für mittlere bis große Flotten bringt dies eine erhebliche Arbeitsersparnis. Anstelle von unzähligen Einzelüberweisungen, welche zu tätigen wären, stellt Ihnen LOGPAY in regelmäßigen Abständen eine Sammelrechnung zu – eine detailgenaue, aufgeschlüsselte Auflistung der Ladedaten ist natürlich inbegriffen. In beiden Fällen können die Home Charging Transaktionen sowohl vom Fuhrparkmanagement in Form der übermittelten Daten als auch vom Dienstwagenfahrer direkt und digital in der Charge&Fuel App eingesehen werden.

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