Wann lohnt sich ein Firmenwagen?1
Die Frage, ob sich die Anschaffung oder das Leasing eines Firmenwagens lohnt, stellen sich nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber. Wie so oft gibt es hierfür keine pauschale Antwort – Arbeitnehmer und -geber müssen dementsprechend gemäß ihrer persönlichen Situation oder der des Unternehmens abwägen, ob ein Firmenwagen angeschafft wird oder nicht.
Um Ihnen eine Entscheidungshilfe mit auf den Weg zu geben, haben wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um den Firmenwagen im Folgenden zusammengefasst.
Aus Sicht des Arbeitnehmers.
Wer tagtäglich mit dem Auto zur Arbeit fährt oder häufiger Dienstreisen antritt, stellt sich meist früher oder später die Frage, ob sich ein Firmenwagen lohnen würde.
Ein großer Vorteil eines Firmenfahrzeugs ist, dass Sie als Arbeitnehmer nicht für die Anschaffung des Wagens aufkommen müssen. Zudem werden die laufenden Kosten in der Regel vom Arbeitgeber gezahlt – von der Kfz-Steuer bis hin zur Tankfüllung.
Möchten Sie den Wagen jedoch auch außerhalb Ihres Arbeitsalltags nutzen, müssen Sie dafür die Genehmigung Ihres Arbeitgebers vorweisen können. Zudem muss die private Nutzung eines Firmenwagens beim Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuer versteuert werden – denn durch die private Nutzung ergibt sich für Sie ein sogenannter geldwerter Vorteil. Solch ein geldwerter Vorteil bezeichnet Leistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt bereitgestellt werden – wie zum Beispiel ein Dienstwagen.
Um den geldwerten Vorteil und die dadurch entstehenden Kosten zu berechnen, haben Sie die Wahl zwischen der sogenannten 1-%-Regelung oder der Nutzung eines Fahrtenbuchs.
- 1-%-Regelung:
Entscheiden Sie sich für diese Methode der Besteuerung des geldwerten Vorteils, dient der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs als Grundlage zur Berechnung – hiervon müssen Sie monatlich 1 % versteuern. Bei einem Fahrzeug, das mit einem Listenpreis von 40.000 Euro geführt wird, ergibt sich somit monatlich ein geldwerter Vorteil von 400 Euro, auf den Sie im Rahmen Ihrer Lohnabrechnung Lohnsteuer und weitere Abschläge ans Finanzamt zahlen.
Bei Elektrofahrzeugen müssen lediglich 0,25 % versteuert werden, sofern der Bruttolistenpreis des Autos weniger als 60.000 Euro beträgt. Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis über 60.000 Euro werden vom Finanzamt – genau wie Hybridfahrzeuge – mit 0,5 % versteuert.
Neben dem geldwerten Vorteil des Fahrzeugs müssen Sie auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz versteuern. Als zusätzlich zu versteuernder Beitrag werden monatlich 0,03 % des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer fällig. - Fahrtenbuch:
Entscheiden Sie sich für die sogenannte Fahrtenbuchmethode, dann werden die Kosten der Privatnutzung des Firmenwagens anhand des tatsächlich vorliegenden Nutzungsanteils berechnet. Als Grundlage hierfür werden alle Fahrten, die Sie privat mit dem Firmenwagen vornehmen, ins sogenannte Fahrtenbuch eingetragen.
Wichtig dabei ist, dass Sie im Fahrtenbuch wirklich alle privaten Fahrten lückenlos notieren, damit das Finanzamt den korrekten Anteil besteuern kann. Während das Fahrtenbuch früher per Hand ausgefüllt wurde, gibt es heutzutage digitale Möglichkeiten, um die gefahrenen Kilometer festzuhalten.
Der Anteil Ihrer Nutzung berechnet sich wie folgt:
Privatanteil (in Prozent) = Kilometer der Privatnutzung : Gesamtfahrleistung x 100
Anschließend können Sie den Privatanteil der Gesamtkosten ermitteln. Der hierbei resultierende Betrag unterliegt der Umsatzsteuer und muss dementsprechend von Ihnen versteuert werden.
Ob sich die 1-%-Pauschale oder ein Fahrtenbuch in Ihrem Fall lohnt, hängt vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs sowie der geplanten privaten Nutzung des Fahrzeugs ab. Meist gilt: Die 1-%-Regelung eignet sich vor allem bei niedrigen Bruttolistenpreisen und häufiger privater Nutzung. Um jedoch sicherzugehen, welche Variante für Sie die günstigere ist, können Sie die voraussichtlichen Kosten mithilfe eines Dienstwagenrechners ermitteln.
Bevor Sie Ihren Arbeitgeber nach einem Dienstwagen fragen, sollten Sie aber auch die potenziellen Nachteile berücksichtigen. Zum Beispiel dürfen andere Mitglieder des Haushalts den Wagen ohne explizite Erlaubnis des Arbeitgebers nicht nutzen, da der Versicherungsschutz sonst gegebenenfalls eingeschränkt ist. Ehepartner und Kinder sind dann möglicherweise auf einen Zweitwagen angewiesen. Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel Firmenwagen: Wer darf fahren?.
Zudem kann der Arbeitgeber entscheiden, dass der Firmenwagen nicht für Urlaubsreisen ins Ausland genutzt werden darf – dementsprechend müssen Sie dann für private Reisen einen Mietwagen nutzen. Diese Punkte können Sie jedoch individuell mit Ihrem Arbeitgeber besprechen und die getroffenen Vereinbarungen anschließend schriftlich festhalten.
Aus Sicht des Arbeitgebers.
Einer Ihrer Mitarbeiter hat um einen Dienstwagen gebeten oder Sie spielen mit dem Gedanken, einen Fuhrpark für Ihr Unternehmen aufzubauen, und fragen sich nun, ob sich ein Firmenwagen auch für Sie als Arbeitgeber auszahlt?
Zunächst lohnt sich der Blick auf die finanziellen Angelegenheiten rund um den Dienstwagen: Bei der Anschaffung des Dienstwagens entstehen steuerliche Erleichterungen, wodurch ein Firmenwagen im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung meist günstiger für Sie ist. Steht also ohnehin eine Gehaltsverhandlung mit dem entsprechenden Mitarbeiter an, sollten Sie die Bereitstellung eines Firmenwagens in Erwägung ziehen und die jeweils entstehenden Kosten vergleichen.
Bei einem Kauf eines Neuwagens oder eines Gebrauchtwagens beim Händler wird Ihnen die Umsatzsteuer rückerstattet. Zudem können diverse Betriebsausgaben steuerlich abgeschrieben werden. Ähnliches gilt im Falle eines Leasings – hier können die Leasingraten ebenfalls als Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Dafür zahlen Sie als Arbeitgeber jedoch in der Regel die laufenden Ausgaben rund um das Fahrzeug – von der Kfz-Steuer über Wartungskosten bis hin zu Sprit- oder Ladekosten.
Das Fahrzeugleasing für Geschäftskunden.
Profitieren Sie vom breiten Leistungsspektrum der Volkswagen Leasing GmbH und leasen Sie einzelne Firmenwagen oder einen ganzen Fuhrpark für Ihr Unternehmen.
Zum Flottenleasing.Die Bereitstellung eines Firmenwagens kann sich positiv auf die Mitarbeiterbindung und -gewinnung auswirken, da Sie damit die Leistung Ihrer Mitarbeiter würdigen. Der Ausblick auf einen Firmenwagen kann dementsprechend auch eine Anregung zu noch besseren Leistungen im Betrieb sein – beachten Sie aber, dass die Mitarbeiter gleichberechtigt behandelt werden müssen. Es darf keine Ungleichberechtigung ohne sachlichen Grund vorliegen.
Die Etablierung von Elektrofahrzeugen als Firmenwagen kann darüber hinaus auch das Image Ihres Unternehmens verbessern. Weitere Informationen zum E-Auto als Firmenwagen erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema.
Alternativ bieten sich übrigens auch andere Mitarbeitervorteile an, um die Leistungen Ihrer Mitarbeiter zu würdigen – beispielsweise das Dienstfahrrad-Leasing.
Individuelle Absprachen sind das A und O.
Sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sind die individuellen Absprachen rund um den Firmenwagen besonders wichtig, damit es nicht zu Unklarheiten oder Unstimmigkeiten kommt. Vorab sollten deshalb folgende Fragen geklärt werden:
- Wer trägt die Sprit-/Ladekosten?
- Wie teuer darf der Firmenwagen maximal sein?
- Ist es möglich, ein Elektroauto als Dienstwagen zu erhalten?
- Ist die private Nutzung erlaubt?
- Dürfen Mitglieder des Haushalts den Wagen nutzen?
- Sind Urlaubsreisen ins Ausland in Ordnung?
Entscheiden Sie sich als Arbeitgeber für die Einführung von Firmenwagen, dann finden Sie bei Volkswagen Financial Services eine Vielzahl an Service- und Beratungsangeboten, die Sie auf Ihrem Weg zum Fuhrpark begleiten.