Verpflichtender Umtausch alter Führerscheine – alles, was Sie wissen sollten.
Millionen Führerscheine in Deutschland müssen ausgetauscht werden, um künftig dem einheitlichen EU-Standard zu entsprechen. Damit dieser Umtausch geregelt und ohne behördliche Überlastungen vonstattengeht, gibt es ein Etappensystem mit verschiedenen Fristen für die Erneuerung des Führerscheins.
Wir haben für Sie zusammengefasst, welche Führerscheine vom Umtausch betroffen sind, welche Fristen gelten und wie Fuhrparkmanager den Überblick über die Fristen behalten können.
Warum muss der Führerschein getauscht werden?
Gemäß der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments sollen die Führerscheine in der EU bis zum 19.01.2033 vollständig vereinheitlicht werden. Das bedeutet, dass alle Führerscheine, die nicht dem aktuellen Standard des Kartenführerscheins entsprechen, gegen einen neuen Führerschein eingetauscht werden müssen. Bis zum Stichtag dürfen innerhalb der EU keine alten Führerscheine mehr im Umlauf sein. Vom Umtausch betroffen sind daher alle deutschen Fahrerlaubnisse, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden.
Die neuen Führerscheine im Scheckkartenformat sind fälschungssicherer als ihre Vorgänger und besitzen eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Zudem werden alle EU-Führerscheine künftig mit einem aktuellen Bild des Fahrerlaubnisinhabers versehen und in einer zentralen Datenbank erfasst – dies soll den Missbrauch der Dokumente verhindern.
Fristen für Führerschein-Umtausch.
Um die Behörden zu entlasten, läuft der Umtausch der alten Führerscheine in Etappen ab. Entscheidend dafür, welche Frist für Ihre Fahrerlaubnis gilt, ist – je nach Art Ihres Führerscheins – Ihr Geburtsjahr oder das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins.
Unterschieden wird zwischen den alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, und Führerscheinen im Scheckkartenformat mit Ausstellungsdatum bis zum 18. Januar 2013.
Der allerletzte Stichtag des Umtauschs ist der 19. Januar 2023. Ob und inwiefern Sie von der Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle auf die für Sie gültige, bevorstehende Frist hingewiesen werden, hängt von der jeweiligen Behörde ab.
Papierführerschein (Ausstellung bis 31. Dezember 1998).
Sind Sie Besitzer eines alten Papierführerscheins, hängt die für Sie geltende Umtauschfrist von Ihrem Geburtsjahr ab.
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
Vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1969 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Sollte die Frist für Sie bereits verstrichen sein, bemühen Sie sich bestenfalls schnellstmöglich um den Umtausch.
Scheckkartenführerschein (Ausstellung bis 18. Januar 2013).
Besitzen Sie bereits einen Kartenführerschein, der jedoch noch nicht der aktuellen EU-Vorgabe bezüglich der Fälschungssicherheit entspricht, müssen Sie diesen ebenfalls umtauschen. Hier ist die Frist abhängig vom Ausstellungsjahr der Fahrerlaubnis.
Ausstellungsjahr | Umtausch bis |
---|---|
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
Für Personen, die im Jahr 1953 oder früher geboren sind, gilt weiterhin der 19. Januar 2033 als Stichtag – das Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins ist bei dieser Gruppe nicht relevant.
So läuft der Umtausch des Pkw-Führerscheins ab.
Der Umtausch der Fahrerlaubnis zielt lediglich auf die Vereinheitlichung der EU-Führerscheine ab – zur Beantragung des neuen Motorrad- oder Pkw-Führerscheins müssen Sie keine erneute Fahrprüfung oder sonstige Eignungstests absolvieren. Außerdem bleibt Ihre Fahrerlaubnis in vollem Umfang erhalten – auch wenn Sie Ihren Führerschein vor der Neukategorisierung der Fahrerlaubnis-Klassen, also vor 1999, erworben haben. Einzige Ausnahme: Führerscheine der Klasse CE 79, die zum Führen von Gespannen über 12,5 Tonnen berechtigen. Mehr zu dieser Ausnahmeregelung lesen Sie im nächsten Abschnitt.
Doch nun zum eigentlichen Ablauf des Umtausches. Möchten Sie Ihren Führerschein gegen den neuen wechseln, wenden Sie sich rechtzeitig an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde, Führerscheinstelle oder das Bürgeramt – idealerweise rund zwei Monate vor Ablauf der Frist.
Wie genau der Umtausch abläuft, hängt dann von der gewählten Vorgehensweise der Behörde ab. So bleibt es den zuständigen Führerscheinstellen überlassen, ob der Antrag persönlich eingereicht werden muss oder online gestellt werden kann. Für den Umtausch wird eine Gebühr von rund 25 Euro fällig. Informieren Sie sich vorab über den genauen Ablauf, die Terminvergabe und die anfallenden Kosten bei Ihrer örtlichen Behörde.
In der Regel benötigen Sie für den Führerscheinumtausch folgende Unterlagen:
- Alter Führerschein im Original
- Personalausweis, Pass oder sonstiges Ausweisdokument
- Biometrisches Lichtbild des Fahrerlaubnisinhabers
- Ggf. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat
Die Karteikartenabschrift benötigen Sie, wenn Sie den Umtausch des Führerscheins bei einer Behörde vornehmen wollen, die Ihren ursprünglichen Führerschein nicht ausgestellt hat. Eine solche Abschrift können Sie online, telefonisch oder postalisch beantragen und an die nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde schicken lassen.
Übrigens: Die Führerscheinstellen händigen den Papierführerschein nach der Entwertung auf Wunsch wieder aus – so können Sie diesen als Andenken behalten.
Sonderfall: Führerschein der Klasse CE79.
Im Jahr 1999 wurden neue Fahrerlaubnis-Klassen eingeführt. Dies führt dazu, dass ältere Führerscheine heutzutage zum Fahren zahlreicher Fahrzeugklassen berechtigen – beispielsweise der Lkw-Klasse CE79. Diese erlaubt das Fahren von Fahrzeuggespannen mit einem Gesamtgewicht von über 12,5 Tonnen.
Anders als die Lkw-Klassen C1 und C1E ist die Klasse CE79 in ihrer Gültigkeit befristet. Nach dem 50. Lebensjahr erlischt die Fahrerlaubnis, sofern Sie nicht von Ihnen verlängert wird – das gilt auch beim Umtausch des Führerscheins. Möchten Sie die Klasse CE79 trotz Überschreiten der Altersgrenze nach dem Umtausch für weitere fünf Jahre beibehalten, geben Sie dies im entsprechenden Antrag an und reichen Sie die notwendigen Nachweise ein.
Für eine Verlängerung benötigen Sie neben einem Sehtest die Bescheinigung einer ärztlichen Untersuchung zur körperlichen und geistigen Eignung.
Sollten Sie sich dagegen entscheiden, die Klasse CE79 zu verlängern, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Berechtigung zum Fahren der anderen Fahrzeugklassen – Ihr Führerschein bleibt mit Ausnahme der Klasse CE79 weiterhin gültig.
Umtauschfrist verpasst – was nun?
Haben Sie die Umtauschfrist verpasst, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro geahndet wird. Das ist darauf zurückzuführen, dass lediglich das Dokument, das Ihre Fahrerlaubnis bescheinigt, abgelaufen ist und keineswegs Ihre Fahrerlaubnis an sich – sie werden also nicht für das Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Rechenschaft gezogen.
Anders kann es sich jedoch außerhalb Deutschlands verhalten – dort kann es unter Umständen zu höheren Strafen kommen. Achten Sie also vor einer Fahrt ins Ausland genau darauf, ob Ihr Führerschein noch gültig ist.
So behalten Fuhrparkmanager den Überblick.
Die regelmäßige Kontrolle der Führerscheine und deren Gültigkeit ist eine der essenziellen Aufgaben eines Fuhrparkverantwortlichen. Bei Missachtung der Kontrollpflicht können Geschäftsführer oder Fuhrparkmanager Rahmen der Halterhaftung haftbar gemacht werden, sollte beispielsweise ein Fahrer auf dem Weg zur Arbeit ohne gültigen Führerschein in eine Kontrolle geraten.
Je mehr Fuhrparkfahrer, desto schwieriger ist es, den Überblick über die Gültigkeit und potenzielle Fristen zum Austausch der Führerscheine zu behalten. Programme zur digitalen Führerscheinkontrolle können hier Abhilfe beim effizienten Arbeiten schaffen und den Überblick erleichtern.
Elektronische Führerscheinkontrolle.
Lassen Sie sich bei der Prüfung der Fahrerlaubnisse Ihrer Mitarbeiter durch unsere elektronische Führerscheinkontrolle unterstützen – per Siegel oder per App.1
Mehr zur elektronischen FührerscheinkontrolleGrundlegend sollten die Führerscheine der Fuhrparkfahrer etwa zweimal im Jahr auf ihre Gültigkeit geprüft werden. Diese Prüfung sollte gut dokumentiert werden. Im Rahmen der elektronischen Führerscheinkontrolle können Führerscheindaten mittels RFID-Siegel oder entsprechender App an die Datenbank übermittelt werden. Der Fuhrparkmanager kann diese Daten anschließend im System aufrufen und dort kontrollieren, welche Führerscheine zu welchem Stichtag in neue Kartenführerscheine umgetauscht werden müssen, und die entsprechenden Mitarbeiter auf den bevorstehenden Umtausch aufmerksam machen.
Zudem sollten die Mitarbeiter, die in ihrem Alltag schwere Fahrzeuggespanne des Fuhrparks bewegen, auf die womöglich notwendige Verlängerung der Fahrzeugklasse CE79 und die dafür erforderlichen Unterlagen hingewiesen werden. Denn ohne eine rechtmäßige Verlängerung dürfen diese Mitarbeiter keine Fahrzeuge über 12,5 Tonnen mehr führen – bei Kontrollen oder Unfällen kann dies schwerwiegende Auswirkungen für das Unternehmen haben. Durch die regelmäßige Kontrolle und das proaktive Hinweisen auf bevorstehende Umtausch- und Ablauffristen können solche Situationen im Firmenfuhrpark vermieden werden.