Firmenwagen gestohlen: Wie Sie richtig reagieren und zukünftige Diebstähle verhindern.
Sie haben Ihren Firmenwagen auf dem Firmenparkplatz, bei einem Kunden oder vor Ihrem Zuhause abgestellt, kommen zurück und das Fahrzeug ist verschwunden? Der Diebstahl eines Firmenwagens gehört vermutlich zu den Albtraumszenarien eines jeden Dienstwagenfahrers und Fuhrparkmanagers. Wurde Ihr Firmenwagen gestohlen, geht es nicht nur um Ihren fahrbaren Untersatz für geschäftliche und gegebenenfalls private Fahrten, sondern auch um finanzielle Schäden für den Fuhrpark, negative Folgen für Ihre Kunden sowie administrativen Aufwand mit Polizei und Versicherung. Ist das Fahrzeug einmal weg, gilt es, schnell die nötigen Schritte zur Aufklärung und Abwicklung des Diebstahls in die Wege zu leiten. Gleichzeitig sollten Sie in Ihrem Fuhrpark auch Maßnahmen zur Prävention von Diebstählen ergreifen, damit der Verlust der Fahrzeuge möglichst gar nicht erst eintritt. Erfahren Sie hier, wie Sie sich im Falle eines gestohlenen Firmenwagens verhalten sollten und wie Sie Ihren Fuhrpark vor Dieben schützen können.
Diebstahl des Firmenwagens: Was tun?
Kommen Sie nach einiger Zeit zum Parkplatz Ihres Firmenwagens zurück und dieser ist nicht mehr dort, ist der Schock zunächst vermutlich groß. Wichtig ist, dass Sie in einer solchen Situation die Ruhe bewahren und systematisch die nötigen Schritte einleiten, um den Fall aufzuklären und Schlimmeres zu verhindern.
- Alternative Szenarien ausschließen: Als Erstes sollten Sie sicherstellen, dass tatsächlich ein Diebstahl vorliegt. Sind Sie absolut sicher, dass Sie Ihr Fahrzeug an dieser Stelle und nicht ausnahmsweise in einer anderen Parkbucht oder der Parallelstraße abgestellt haben? Ist ausgeschlossen, dass ein Kollege oder ein berechtigtes Familienmitglied den Firmenwagen bewegt hat? Ist es möglich, dass Ihr Dienstwagen abgeschleppt wurde – etwa, weil er im Halteverbot stand? Um Letzteres auszuschließen, können Sie sich bei der örtlichen Polizeidienststelle erkundigen, ob das Fahrzeug abgeschleppt wurde.
- Anzeige erstatten: Wurde Ihr Firmenwagen definitiv gestohlen, sollten Sie umgehend die Polizei einschalten, das Fahrzeug als gestohlen melden und eine Anzeige erstatten. Verfügt das Fahrzeug über einen GPS-Sender mit Ortungsfunktion, sollten Sie der Polizei die Daten zum Wiederauffinden des Fahrzeugs zur Verfügung stellen. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, die Diebe auf eigene Faust zu verfolgen, da Sie sich damit in unnötige Gefahr begeben und die Arbeit der Polizei erschweren.
- Arbeitgeber und Versicherung informieren: Nach der Polizei sollten Sie auch Ihren Arbeitgeber als wahrscheinlichen Halter des Firmenwagens sowie die Versicherung informieren. Besteht neben der Kaskoversicherung noch weiterer Versicherungsschutz, zum Beispiel eine Autoinhaltsversicherung für lose Objekte im Inneren des Fahrzeugs, sollten Sie auch diese betreffenden Versicherungsunternehmen über den Diebstahl in Kenntnis setzen.
- Leasinggeber oder Finanzierungsgeber informieren: Häufig handelt es sich bei Firmenwagen um geleaste oder finanzierte Fahrzeuge. In diesem Fall muss auch der Leasinggeber bzw. die finanzierende Bank über den Diebstahl informiert werden.
- Handy, Kreditkarten & Co. sperren lassen: Befanden sich im gestohlenen Firmenwagen zum Zeitpunkt des Diebstahls Wertsachen wie Firmenhandy, Kreditkarten oder weitere Karten, sollten Sie diese umgehend sperren lassen. Für Kredit- und Debitkarten gilt in Deutschland der Sperr-Notruf 116 116.
- Fahrzeug abmelden: Spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl sollte der Firmenwagen beim Straßenverkehrsamt abgemeldet werden. So können Sie verhindern, in Zukunft für das gestohlene Fahrzeug weiter Kfz-Steuern und Versicherungsprämien zahlen zu müssen. Für die Abmeldung benötigt der Fahrzeughalter eine Kopie der polizeilichen Anzeige sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II.
Diebstahl aus Firmenwagen.
Wurde Ihr Firmenwagen nicht gestohlen, aber im Rahmen eines Einbruchs wurden Dinge aus dem Fahrzeug entwendet, sollten Sie ähnlich vorgehen wie oben beschrieben. Informieren Sie umgehend die Polizei und stellen Sie sicher, dass Einbruchsspuren am Fahrzeug ausreichend dokumentiert werden. Lassen sich am Fahrzeug nämlich keine Einbruchsspuren feststellen und/oder haben Sie fahrlässig gehandelt, indem Sie das Fahrzeug unverschlossen oder mit geöffnetem Fenster stehen gelassen haben, verlieren Sie womöglich Ihren Versicherungsschutz. Wurden Wertsachen wie Mobiltelefon und Bankkarten gestohlen, sollten diese selbstverständlich umgehend gesperrt werden.
Werkzeug aus Firmenwagen gestohlen.
Besonders ärgerlich für Unternehmen ist es, wenn mit oder aus dem Firmenwagen wichtige Werkzeuge oder andere Arbeitsgeräte gestohlen werden. Dies kommt sehr häufig vor und kann für Diebe sogar einen Anreiz darstellen, gerade Firmenwagen als Diebesgut ins Visier zu nehmen. Für Unternehmen wird der Verlust der Arbeitsgeräte schnell teuer und kann zudem dazu führen, dass Aufträge für Kunden nicht oder erst mit Verzögerung ausgeführt werden können.
Ähnlich folgenschwer ist der Diebstahl von Waren, die mit dem Firmenwagen an Kunden ausgeliefert werden sollten. Auslieferungsware, Werkzeuge und weitere Arbeitsgeräte sind in den meisten Fällen nicht von der Kaskoversicherung abgedeckt. Diese schließt in der Regel nur fest verbaute Objekte wie Navigationsgeräte oder Radios mit ein. Fuhrparkmanager sollten daher Ihre Versicherungsbedingungen genau prüfen und in Erwägung ziehen, eine zusätzliche Versicherung für solche Fälle abzuschließen. Infrage kommt zum Beispiel eine Autoinhaltsversicherung. Der Diebstahl privater Dinge aus dem Auto, wie Handy oder Geldbeutel, kann meist mit einer Hausratversicherung und darin eingeschlossener Außenversicherung abgedeckt werden. Generell gilt jedoch, dass Wertsachen nicht unbeaufsichtigt und vor allem nicht von außen sichtbar im Auto zurückgelassen werden sollten, sonst könnte der Versicherungsschutz erlöschen.
Was passiert nach dem Diebstahl des Firmenwagens?
Wird der gestohlene Firmenwagen innerhalb eines gewissen Zeitraums wieder aufgefunden, kann es sein, dass Sie diesen zurücknehmen müssen und keine Entschädigungszahlung von der Kaskoversicherung erhalten oder diese wieder rückabwickeln müssen. Ob und innerhalb welchen Zeitraums Sie den wiederaufgefundenen Dienstwagen zurücknehmen müssen, ist abhängig von Ihren Versicherungsbedingungen. Einen permanenten Ersatzwagen sollten Sie daher möglichst erst besorgen, wenn ausgeschlossen ist, dass das Fahrzeug wieder auftaucht und dass Sie es zurücknehmen müssen. Ist mit Ihrer Versicherung auch der Rücktransport des Fahrzeugs abgesichert, wird Ihnen meist auch die Anreise per Bahn zum Fundort des Fahrzeugs bis zu einer Entfernung von 1.500 Kilometern erstattet. Wenn der wiedergefundene Firmenwagen beschädigt ist, übernimmt die Versicherung in den meisten Fällen die Reparaturkosten. Liegt ein Totalschaden vor, erhalten Sie in der Regel den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs ausgezahlt. Wird das gestohlene Fahrzeug nicht gefunden, erstattet Ihnen die Versicherung je nach Bedingungen ebenfalls den Wiederbeschaffungswert oder sogar den Neupreis des Autos.
Ein besonderes finanzielles Risiko ergibt sich daraus für Fuhrparks mit geleasten oder finanzierten Fahrzeugen. Zahlt die Versicherung nach dem Diebstahl den Wiederbeschaffungswert aus, stehen Sie möglicherweise dennoch vor einem finanziellen Problem. Denn übersteigt der Ablösewert des Leasing- oder Finanzierungsvertrags den Wiederbeschaffungswert, müssen Sie für die Differenz aufkommen. Und das, obwohl das betreffende Fahrzeug ein Totalschaden ist oder für immer verschollen bleibt. Vorbeugen können Sie hier mit einer GAP-Versicherung. Schließen Sie nebst Ihrer Kaskoversicherung auch eine GAP-Deckung ab, kommt diese für die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert auf und schützt Sie vor einer großen finanziellen Belastung.
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Zur FlottenversicherungDiebstahl von Firmenwagen verhindern.
Wie Sie sehen, zieht der Diebstahl eines Firmenwagens eine lange Reihe unangenehmer Konsequenzen nach sich. Besondere Bedeutung kommt daher der Prävention von Diebstählen zu. Aufgebrochene Fahrzeuge, eingeschlagene Scheiben und entwendete Werkzeuge lassen sich zwar nicht gänzlich verhindern. Doch Sie können trotzdem einiges tun, um Dieben das Handwerk zu erschweren und Ihre Firmenwagen weniger attraktiv für Diebstähle erscheinen zu lassen. Zahlreiche mechanische und elektronische Sicherheitssysteme können Ihre Fahrzeuge schützen, zum Beispiel:
- Alarmanlage: Eine Alarmanlage am Auto ist ein sinnvolles Instrument, um Diebe abzuschrecken. Werden Türen aufgebrochen oder Fenster eingeschlagen, reagiert das Fahrzeug mit akustischen und optischen Warnsignalen, beispielsweise einer lauten Sirene und blinkenden Lichtern. Einige Fahrzeuge verfügen bereits ab Werk über eine integrierte Alarmanlage. Bei anderen können Sie eine Alarmanlage von Profis nachrüsten lassen.
- Lenkradschloss: Das klassische Lenkradschloss ist bei neueren Fahrzeugen werkseitig bereits integriert. Zur Aktivierung des Lenkradschlosses müssen Sie beim Abziehen des Fahrzeugschlüssels das Lenkrad ein wenig nach rechts oder links drehen. Dann rastet das Lenkradschloss ein und Ihr Firmenwagen kann nur noch im Kreis gefahren werden.
- Lenkradkralle: Sichtbaren Schutz vor Diebstahl bietet darüber hinaus eine Lenkradkralle. Diese befestigen Sie am Lenkrad und je nach Modell auch an einem Pedal, um diese für Diebe zu blockieren.
- Parkkralle: Mithilfe einer Parkkralle können Sie einen Reifen Ihres Dienstwagens blockieren und so das Wegfahren des Fahrzeugs verhindern. Ähnlich wie die Lenkradkralle hat auch die Parkkralle eine abschreckende Wirkung auf Diebe. Sie eignet sich vor allem, wenn der Firmenwagen länger ungenutzt an einem Ort verbleibt oder Ihre Firmenfahrzeuge zum Beispiel über Nacht an einem abgelegenen und unüberwachten Platz stehen.
- Gangschaltungssperre: Eine Gangschaltungssperre blockiert im Fahrzeug von außen sichtbar den Schalthebel des Fahrzeugs.
- OBD-Saver: Das Kürzel OBD steht für die Onboard-Diagnose-Buchse des Firmenwagens. Ein OBD-Saver ist ein Deckel mit Schloss, den Sie über der Buchse montieren. So können Sie verhindern, dass Diebe über die Buchse auf die Software des Firmenwagens zugreifen und beispielsweise die elektronische Wegfahrsperre deaktivieren können.
- GPS-Ortung: Eine im Firmenwagen integrierte GPS-Ortung kann zwar einen Diebstahl nicht verhindern, aber dafür sorgen, dass die Polizei das gestohlene Fahrzeug leichter wieder aufspüren und die Diebe womöglich festnehmen kann.
Darüber hinaus können Sie auch als Fahrer mit Ihrem Verhalten entscheidend dazu beitragen, dass Ihr Firmenwagen nicht gestohlen wird. Die folgenden Tipps helfen Ihnen dabei:
- Sicheren Parkplatz wählen: Zum Abstellen Ihres Firmenwagens sollten Sie einen möglichst sicheren Platz wählen. Am besten geschützt ist der Dienstwagen in der privaten oder firmeneigenen, abschließbaren Garage. Parken Sie im öffentlichen Raum, kommen am besten belebte und gut beleuchtete Straßen infrage.
- Sicherheit prüfen: Nach dem Abstellen sollten Sie die Sicherheit Ihres Dienstwagens stets noch einmal überprüfen. Dazu sollten Sie darauf achten, dass alle Fenster geschlossen und die Türen tatsächlich verriegelt sind. Am besten prüfen Sie die Türverriegelung noch einmal händisch und verlassen sich nicht blind auf Ihren Funkschlüssel. Dessen Funksignal könnte von Dieben in der Nähe abgefangen und blockiert worden sein.
- Wertsachen nicht im Auto aufbewahren: Achten Sie darauf, keine Wertsachen wie Handy, Portemonnaie, Laptop oder auch hochwertige Werkzeuge unbeaufsichtigt im Firmenwagen zu lassen. Falls es sich nicht vermeiden lässt, sollten Gegenstände von Wert von außen zumindest nicht einsehbar sein und im Kofferraum oder unter dem Sitz verborgen werden. Mitunter reichen bereits einige sichtbare Münzen Kleingeld aus, um eingeschlagene Fenster nach sich zu ziehen.
- Autoschlüssel sicher aufbewahren: Sorgen Sie dafür, dass Sie Ihren Autoschlüssel immer bei sich tragen und nicht unbeaufsichtigt in der Akten- oder Jackentasche zurücklassen. Auch zu Hause oder im Unternehmen sollten Sie die Schlüssel nicht allzu leicht auffindbar aufbewahren, da potenzielle Einbrecher ansonsten leichtes Spiel haben und neben Wertgegenständen aus der Wohnung oder dem Büro auch noch einen oder mehrere Firmenwagen entwenden könnten. Nutzen Sie einen Schlüssel mit Keyless-Go-System, der das Fahrzeug entriegeln und den Motor per Funk starten kann, wenn er sich nur in der Nähe befindet, sollten Sie den Schlüssel nicht in Angrenzung zu Fenstern oder Türen aufbewahren oder das Funksignal zu Hause blockieren. Anderenfalls könnte es passieren, dass gewiefte Diebe das Signal des Funkschlüssels vor dem Haus auffangen und verstärken, um Ihren Firmenwagen zu stehlen. Besonders tückisch dabei ist, dass das Fahrzeug in diesem Fall nicht einmal aufgebrochen werden muss und so auch keine Einbruchsspuren entstehen, die Ihrer Versicherung als Beweis für den Diebstahl dienen können.
- Auf verdächtige Personen achten: Um Diebstählen vorzubeugen, sollten Sie auch die Umgebung Ihres Firmenwagens im Blick behalten und verdächtige Personen wahrnehmen. Scheint jemand Ihr Fahrzeug zu beobachten, auffällig nah am Auto zu warten, während Sie abschließen, oder sogar Fotos vom Dienstwagen zu machen, sollten Sie misstrauisch werden und Ihren Firmenwagen noch besser schützen.
Fazit: Prävention ist gut, Versicherung noch besser.
Wird der Firmenwagen gestohlen, bedeutet dies sowohl für den Fahrer als auch das Unternehmen einigen Ärger. Der Diebstahl muss der Polizei gemeldet und mit der Versicherung abgewickelt werden. Darüber hinaus müssen etwaige Liefer- oder Arbeitsausfälle kompensiert und unzufriedene Kunden besänftigt werden. Hinzu kommt die anfängliche Ungewissheit, ob der gestohlene Dienstwagen wieder auftaucht oder langfristig ein Ersatz beschafft werden muss. Eine entscheidende Rolle nimmt daher die Prävention von Diebstählen ein. Durch raffinierte Sicherheitssysteme werden Diebe von vorneherein abgeschreckt oder am Diebstahl gehindert. Vorsichtiges und bedachtes Verhalten der Fahrer trägt zusätzlich dazu bei, die Firmenwagen zu schützen.
Doch nicht immer reichen diese Maßnahmen aus: Ist ein Dienstwagen gestohlen, sollte umgehend die Polizei eingeschaltet werden. Im Vorteil ist nun, wer sich um umfassenden Versicherungsschutz gekümmert hat. Bei Diebstahl ist mindestens eine Teilkaskoversicherung notwendig. Darüber hinaus sollten auch Lieferware, Werkzeuge, Arbeitsgeräte und andere lose Objekte im Fahrzeug ausreichend abgesichert sein. Eine inkludierte GAP-Deckung schützt Sie zudem davor, auf der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Ablösewert Ihres geleasten oder finanzierten Firmenwagens sitzen zu bleiben. Prävention ist somit gut, passender Versicherungsschutz aber noch besser. Worauf Sie bei der Versicherung Ihrer Flotte noch achten sollten, erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Firmenwagen-Versicherung.