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Fahrzeugschäden jetzt ganz einfach melden.
Ein Schaden an einem Ihrer Fahrzeuge ist schnell passiert. Sie sind dazu verpflichtet, diesen unverzüglich an uns zu melden. Hier erfahren Sie als KaskoSchutz-Kunde, wie Sie uns den Schaden ganz unkompliziert mitteilen.
Wie melde ich einen Schaden am Leasingfahrzeug?
Sie oder Ihre Dienstwagenfahrer können Ihren Fahrzeugschaden ganz einfach bei einer unserer Partnerwerkstätten oder telefonisch direkt bei der Volkswagen Leasing GmbH melden.
Partnerwerkstatt in der Nähe finden.
Klicken Sie auf die gewünschte Marke, um Partnerwerkstätten in Ihrer Nähe zu finden. Für eine Auskunft zu Werkstätten anderer Marken und Hersteller wenden Sie sich bitte an Ihre Versicherungsgesellschaft.
Sie sind Privatkunde und möchten einen Versicherungsschaden melden?
Fragen und Antworten zum KaskoSchutz.
Welche Fahrzeuge kann ich absichern?
Mit dem KaskoSchutz können Sie alle über die Volkswagen Leasing GmbH geleasten Pkw (jeder Antriebsart) und Lkw bis 7,5 t absichern. Bei Pflege-, Kurier- und Bringservices sowie Sonder-Kfz nehmen Sie bitte vorher mit uns Kontakt auf
Mit welchen Versicherungspartnern arbeiten Sie zusammen?
Die passende Kfz-Haftpflichtversicherung für Ihr Leasingfahrzeug bieten wir Ihnen gerne an. Wir arbeiten mit der Volkswagen Autoversicherung und der Allianz Versicherungs-AG zusammen.
Welche Unterlagen benötige ich für ein Angebot?
Wenn keine Flotte eingedeckt werden soll, benötigen wir keine Unterlagen von Ihrem vorherigen Versicherer, denn der Beitrag richtet sich nach dem Fahrzeugtyp und der jährlichen Fahrleistung. Diese Informationen entnehmen wir dem Leasingvertrag.
Sollte eine Flotte eingedeckt werden, benötigen wir die Schadenverläufe der letzten 3 Jahre. Eine Checkliste erhalten Sie beim Handel oder direkt bei uns.
Was muss ich bei Auslandsfahrten beachten?
Der KaskoSchutz gilt für Schadenereignisse in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Für die Inanspruchnahme von KaskoSchutz im Ausland kann es nötig sein, dass Sie in Vorkasse treten müssen. Bei Ihrer Rückkehr erstatten wir Ihnen die Kosten zurück. Bitte denken Sie daran, die internationale Versicherungskarte mitzunehmen – diese wird Ihnen von Ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung gestellt.
Wo melde ich mich im Schadenfall?
Unsere Partner vor Ort helfen Ihnen gerne weiter.
Bitte wenden Sie sich an eine unserer Partnerwerkstätten von Volkswagen, Audi, Seat, Cupra und Škoda.
Oder rufen Sie uns an unter der 24/7 Notfall-Hotline 0531 212-9920.