Frau und Mechaniker schauen sich in der Werkstatt ein Auto an

Garantieverlängerung fürs Auto.

Die Modelle im Überblick.

Garantieverlängerung, Gewährleistung & Co.

Ein Auto bleibt oft jahrelang im eigenen Besitz – mit steigendem Fahrzeugalter kann es mitunter zu Zwischenfällen kommen, die eine Reparatur erfordern. Wenn der Motor plötzlich zu stottern beginnt oder der Scheinwerfer erlischt, sind Sie mit einer Garantie in vielen Fällen abgesichert. Sie bleiben nicht auf den Reparaturkosten sitzen, die Schäden sind schnell behoben und die gemeinsame Reise kann weitergehen. Sollte die Garantie bereits erloschen sein, können Sie Ihren Schutz mit einer Anschlussgarantie oder einer Garantieverlängerung aufrechterhalten. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Garantie-Modelle.

Neuwagengarantie.

Ein Neuwagen ist etwas ganz Besonderes. Fabrikneue Fahrzeuge warten in der Regel mit glattem Lack und voll funktionstüchtigen Bauteilen auf. Damit das so bleibt, sind Besitzer eines Neuwagens in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf mit der Neuwagengarantie besonders gut geschützt. Und auch danach lässt sich mit einem passenden Vertrag noch für umfassenden Fahrzeug-Schutz sorgen. In welchen Fällen Gewährleistung, Herstellergarantie, Anschlussgarantie und Garantieverlängerung sinnvoll sind, erfahren Sie im Folgenden. 

Garantieverlängerungen & Anschlussgarantien.

Gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Sie Ihr Auto über die reguläre Garantie des Herstellers hinaus vor unerwarteten Reparaturkosten.

Gewährleistung vom Händler.

Gewährleistung und Garantie sind nicht das gleiche: Gewährleistung ist Pflicht, Garantie wiederum nicht. Die Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung ist also gesetzlich vorgeschrieben und gilt für einen Neuwagen genauso wie für einen Gebrauchtwagen. Der Unterschied: Die Laufzeit der Neuwagengarantie beträgt zwei Jahre, bei einem Gebrauchtwagen darf die Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt werden. Die Rahmenbedingungen für die Gewährleistung sind ebenfalls gesetzlich geregelt und stellen sicher, dass Güter und Waren – in dem Fall Ihr Auto – beim Kauf ohne Mängel an Sie übergeben werden.

In der Praxis heißt das für Sie als Privatperson: Treten in den ersten ein oder zwei Jahren nach dem Kauf ohne Ihr Zutun Mängel an dem gekauften Fahrzeug auf, dürfen Sie vom Verkäufer grundsätzlich verlangen, dass diese behoben werden. Verschleißteile sind hier aber wenig überraschend ausgenommen.

Nur eine Sachmängelhaftung ermöglicht es Ihnen, vom Kauf zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Der ADAC empfiehlt daher, nicht einfach die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen, sondern sich zunächst an den Händler zu wenden.

Übrigens: Die Gewährleistung, bzw. Sachmängelhaftung, gilt auch für reduzierte Ware. Wenn Ihr neues Auto ein echtes Schnäppchen war, ändert das nichts an Ihren Ansprüchen.

Wer muss einen Mangel beweisen?

Um den Gewährleistungsanspruch gültig machen zu können, muss nachgewiesen werden, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits beim Fahrzeugkauf vorlag. In der Regel liegt die Beweislast bei Ihnen – im ersten Jahr nach der Übergabe liegt die Beweislast jedoch noch beim gewerblichen Verkäufer, wenn Sie dort als Privatperson (Verbraucher) gekauft haben. Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorlag. Diese Umkehr der Beweislast macht die Inanspruchnahme der Gewährleistung im ersten Jahr deutlich einfacher.

Eine Garantie oder auch Herstellergarantie wird beim Autokauf oft zusätzlich zur Gewährleistung angeboten. Die gesetzliche Gewährleistung des Händlers wird durch die Garantie aber weder aufgehoben noch in ihrer Leistung eingeschränkt.

Bei Neuwagen können Sie sich als Käufer in der Regel auf eine Laufzeit der Neuwagengarantie von zwei Jahren einstellen. Manche Autohersteller binden die Gültigkeit der Neuwagengarantie auch an eine maximale Laufleistung – das bedeutet, dass die Garantie erlischt, sobald Sie die vorgegebene Kilometergrenze erreicht haben, auch wenn der Wagen dann noch keine zwei Jahre alt sein sollte. Wie hoch diese maximale Laufleistung genau ist, kann von Hersteller zu Hersteller variieren. In der Regel liegt sie aber bei 100.000 Kilometern.

Die Garantie – ein Qualitätsversprechen des Herstellers.

Herstellergarantien gehören heute im Grunde zum Standard eines jeden Herstellers. Sie sind so etwas wie der doppelte Boden der Gewährleistung geworden und sorgen für unbeschwerten Fahrspaß in den ersten Jahren. Es handelt sich allerdings um eine freiwillige Leistung der Fabrikanten – und weil sie nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, unterscheidet sie sich von Marke zu Marke bezüglich abgedeckter Schäden und Laufzeit. Spezielle Garantieleistungen, wie Lackmängel oder Durchrostungsschäden, besitzen übrigens oft unabhängige Laufzeiten, die über die grundlegende Garantielaufzeit hinausgehen können. Eine Übersicht zu den Garantieleistungen der einzelnen Hersteller finden Sie beim ADAC.

Wie auch bei der Gewährleistung deckt die Neuwagengarantie keinen gewöhnlichen Verschleiß und Abnutzungserscheinungen ab, wie sie an Luftfiltern oder Keilriemen auftreten können. Auch dürfen die Schäden nicht vom Käufer selbst verursacht sein. Setzen Sie Ihr Auto beim Ausparken gegen den Nachbarszaun, ist die Ursache dafür natürlich kein Sachmangel – und die Garantie greift dementsprechend nicht. Das ist dann stattdessen ein Fall für Ihre Vollkaskoversicherung oder für Ihre Versicherung, falls der Zaun des Nachbars auch Schaden genommen hat.

Fängt der Motor aber nach wenigen tausend Kilometern bereits an zu stottern, ist das häufig ein Fall für die Garantie. Während dieser Zeit sollte der Wagen bei sachgemäßer Behandlung eigentlich geschmeidig laufen. Dass Sie sich gut um Ihren fahrbaren Untersatz gekümmert haben, können Sie dann mit dem Scheckheft belegen, welches heute oft auch „Serviceheft“ genannt wird. Haben Sie die Wartungsintervalle eingehalten, wird das defekte Teil von einem Servicepartner repariert und Sie sind im Handumdrehen wieder auf der Straße, ohne für die Reparaturkosten oder die Kosten des Ersatzteils aufkommen zu müssen.

Wurde der Wagen nicht bei den vorgeschriebenen Kilometerständen gewartet, wird es komplizierter. Dann muss darüber entschieden werden, ob ein ausgelassener Termin für den Defekt des Teiles ausschlaggebend war – im Zweifelsfall rechtlich. Mit einem scheckheftgepflegten Auto sind Sie über derartige Zweifel erhaben. Dem Wagen in seinem jungen Leben die entsprechende Aufmerksamkeit zu schenken, zahlt sich also aus.

Die Anschlussgarantie.

Möchten Sie Ihren Neuwagen über die Neuwagengarantie hinaus langfristig absichern, dann könnte eine Anschlussgarantie das Richtige sein. Diese wurde in der Regel vom Hersteller direkt angeboten. Die Hersteller-Anschlussgarantie wird in dieser Form jedoch ab dem 01.01.2023 aufgrund veränderter rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr vom Hersteller selbst angeboten. Stattdessen können sie ein Garantieversicherungsprodukt von Dritten abschließen, die häufig einen ähnlich umfangreichen Schutz bieten. Der Vertrag für eine Anschlussgarantie oder ein ähnliches Garantieversicherungsprodukt wird dann nicht mehr wie gewohnt direkt im Konfigurator abschließbar sein, sondern kann bei der Bestellung des Fahrzeugs direkt vom Händler hinzugebucht werden oder ist nach der Zulassung weiterhin nachträglich online abschließbar. Beim Abschluss eines solchen Garantieversicherungsproduktes können Sie dann oftmals wählen, ob Sie das Auto für weitere ein, zwei oder sogar drei Jahre absichern möchten.

Auch wenn Anschlussgarantien oder ähnliche Garantien viele Fahrzeugteile abdecken, lohnt es sich, die Bedingungen noch einmal genau zu studieren, um für den Ernstfall gewappnet zu sein. Sinnvoll ist beispielsweise zu kontrollieren, ob die wertvolle Xenon-Lichtanlage oder die Batterie eines Hybrid- oder Elektroautos abgedeckt sind. Bei solchen Bauteilen lohnt sich eine Anschlussgarantie häufig schon bei einem einmaligen Schadensfall. Noch ein Plus: Viele der Garantien lassen sich übertragen. Sollten Sie Ihr Fahrzeug also doch einmal in gute Hände weitergeben wollen, profitiert auch der Käufer noch davon – und Sie vom gesteigerten Wert des Autos.

Die Garantieverlängerung.

Wer beim Autokauf noch nicht ganz sicher war, wie lange der neue Pkw im eigenen Besitz verbleiben soll, schließt vielleicht nicht gleich eine verlängerte Garantie ab. Stellen Sie im Nachhinein fest, genau das richtige Fahrzeug gefunden zu haben, haben Sie glücklicherweise nicht gleich das Nachsehen. Denn: Für solche Fälle gibt es die Garantieverlängerung. Auch wenn das Auto vielleicht schon ein gewisses Fahrzeugalter erreicht und einige Kilometer zurückgelegt hat, lässt sich die Garantie mit der Garantieverlängerung oftmals um ein bis drei Jahre verlängern. Allerdings ist der Abschluss der Garantieverlängerung teilweise nur bis zu einer bestimmten Laufleistung möglich, auch das Eintrittsalter des Wagens ist teilweise begrenzt. Wie die Werte für Laufleistung und Fahrzeugalter genau ausfallen, variiert je nach Anbieter und Vertrag. Hier macht es Sinn, sich über die Garantieverlängerung zu informieren, bevor der Wagen in die Jahre gekommen ist – der 24. Monat und der 100.000. Kilometer stellen einen guten Richtwert dar.

Gebrauchtwagen-Garantie.

Einige Autos begleiten Fahrer eine ganze Weile und wachsen während dieser gemeinsamen Zeit ans Herz. Wir gewöhnen uns an ihr Fahrverhalten, können die Mittelkonsole blind bedienen und wissen genau, in welche Parklücke wir gerade noch hineinpassen. Ein vertrauter Wagen hat seine Vorteile und nicht selten einen emotionalen Wert. Damit die gemeinsame Reise unbeschwert weitergehen kann, bringt eine Gebrauchtwagengarantie finanzielle Sicherheit.

Auch im Falle von Gebrauchtwagengarantien gilt: unbedingt einen Blick in die Bedingungen werfen. Hier sollten Sie darauf achten, dass anfällige oder teure Fahrzeugteile Ihres Wagens abgedeckt sind. Die optimale Garantie befreit Sie im Ernstfall von der unliebsamen Frage, ob sich die Reparatur des Autos überhaupt noch lohnt.

Wann lohnt sich eine Gebrauchtwagengarantie?

Trotz einer möglichen Selbstbeteiligung kann sich die Garantie bei Gebrauchtwagen lohnen, da diese aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters etwas anfälliger für Schäden sind. Achten Sie beim Gebrauchtwagenkauf darauf, dass das Fahrzeug Ihrer Wahl mit einem sorgfältig gepflegten Scheckheft verkauft wird. Das Scheckheft, das man mittlerweile auch als Serviceheft bezeichnet, gibt es bei neueren Automodellen immer häufiger auch in digitaler Form. Praktisch, denn so kann man es weniger schnell verlieren. Zudem wird durch die Digitalisierung das Betrugspotenzial verringert – was wiederum ein Pluspunkt für den Weiterverkauf sein kann. 

Garantien für Oldtimer.

Wer einen Oldtimer sein Eigen nennt, freut sich zu hören, dass inzwischen sogar für die fahrenden Kulturgüter Garantien angeboten werden. Die gibt es nicht nur für die verhältnismäßig neuen Youngtimer, zu denen Fahrzeuge ab einem Alter von „nur“ 15 Jahren zählen, sondern auch für echte H-Kennzeichen mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. In diesem Fall prüft ein Sachverständiger, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet. 

Garantie und Garantieverlängerung – für langfristigen Schutz.

Ob Sie sich gerade erst auf die Suche nach einem neuen Fahrzeug begeben oder schon stolzer Besitzer eines Autos sind: Mit einer Garantie und einer Garantieverlängerung machen Sie sich das Leben in vielen Fällen leichter. Die gibt es inzwischen für alle Phasen im Leben eines Automobils. So bleiben Ihnen Ihr Lieblingswagen und ein sorgenfreier Fahrspaß lange erhalten.

Garantieverlängerungen & Anschlussgarantien.

Gehen Sie auf Nummer sicher und schützen Sie Ihr Auto über die reguläre Garantie des Herstellers hinaus vor unerwarteten Reparaturkosten.

Was ist eine Funktionsgarantie?

Läuft Ihre Anschlussgarantie oder Garantieverlängerung Ihres Autos allmählich aus oder kratzen Sie langsam an der maximalen Laufleistung, hilft eine anschließende Funktionsgarantie. Diese deckt in der Regel vor allem Leistungen zur Instandhaltung der mechanischen und elektrischen Komponenten, wie zum Beispiel die elektrischen Fensterheber oder Außenspiegel, Ihres Autos ab und ist somit weniger umfangreich als die ursprüngliche Herstellergarantie. Trotzdem bietet sie finanzielle Unterstützung bei plötzlichen Garantieschäden. Die Funktionsgarantie greift zum Beispiel, wenn eine Reparatur notwendig ist, weil ein mechanisches Bauteil des Fahrzeugs nicht mehr funktionsfähig ist oder einen Defekt aufweist. Mehr Informationen dazu können Sie sich beim Anbieter der Funktionsgarantie einholen.

Die Investition lohnt sich, sobald etwas an Ihrem Wagen nicht mehr ganz so rund läuft, denn ohne Garantie zahlen Sie die Reparatur in der Werkstatt selbst. Apropos Reparaturen: Gerade Gebrauchtwagen sind ja aufgrund ihres Alters etwas anfälliger für Schäden und die zweijährige Herstellergarantie greift beim Kauf eines Gebrauchtwagens oft nicht mehr. Wie sieht es also aus mit einer Garantie für Gebrauchte?

Regelmäßige Scheckheft-Pflege.

Was hat das Scheckheft mit der Garantieleistung zu tun? Hätten auftretende Schäden durch regelmäßige Wartung und Inspektion vermieden werden können, greift die Gebrauchtwagengarantie nicht und Sie müssen für die Kosten selbst aufkommen.

Nicht ohne Grund sind regelmäßige Inspektionen des Pkw wichtig. Sie dienen dazu, Schäden frühzeitig zu entdecken und zu beheben, bevor eine kostspielige Reparatur oder Ersatz notwendig wird. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Wartungsarbeiten in regelmäßigen Zeitabständen durchgeführt und im (digitalen) Scheckheft vermerkt werden. 

Entscheidend ist auch, wo Sie die Wartungen durchführen lassen. Bei Neuwagen wird in den Garantiebedingungen häufig empfohlen, dass die Inspektionen in Vertragswerkstätten durchgeführt werden. Bei Gebrauchtwagen ist es oftmals nur wichtig, dass die Arbeiten am Wagen fachgerecht nach Herstellervorgaben vorgenommen werden. Lesen Sie aber bestenfalls die für Sie und Ihren Wagen geltenden Bedingungen noch einmal durch.

Lassen Sie diese Wartungen regelmäßig und nach Vorgaben durchführen, werden die im Garantievertrag vereinbarten Leistungen übernommen. 

Wertverlust entgegenwirken durch regelmäßige Inspektionen.

Regelmäßige Wartungs- und Inspektionsarbeiten in vom Hersteller anerkannten Werkstätten halten Ihr Fahrzeug im bestmöglichen Zustand. Mit dem Service Wartung & Inspektion von VW FS zahlen Sie dafür einen monatlichen Beitrag – und machen die Kosten so kalkulierbar.

ZU WARTUNG & INSPEKTION

Übrigens macht sich die Bezeichnung „scheckheftgepflegt“ auch immer gut in Gebrauchtwagenanzeigen, sollten Sie Ihren Wagen irgendwann verkaufen wollen. Durch die kontinuierliche Wartung wirken Sie dem Wertverlust Ihres Fahrzeugs entgegen und können dementsprechend auf einem besseren Verkaufspreis hoffen. Ebenfalls gesteigert wird der Verkaufspreis, wenn der Nachbesitzer die Gebrauchtwagengarantie übernehmen kann. Ob das im Falle Ihres Garantievertrages möglich ist, können Sie in den geltenden Vertragsbedingungen nachlesen.

Garantie „wegtunen“ – geht das?

Tiefergelegte Karosserie, ein aufgemotztes Fahrwerk und ein fescher Spoiler am Heck – Gehören Sie zu den Leuten, die gern mal was an ihrem Wagen verändern? Erlischt dadurch die Garantie?

Pauschal sagen, wie einzelne Garantiegeber Tuning und andere Veränderungen am Wagen handhaben, kann man nicht. Schauen Sie deshalb am besten vorher in die Garantiebedingungen bevor Sie an Ihrem Wagen rumtüfteln (lassen).

In der Regel ist es aber so, dass Tuning-Vorgänge und Veränderungen der ursprünglichen Fahrzeugkonstruktion den Verlust der Herstellergarantie nach sich ziehen. Frisieren Sie Ihren Wagen also beispielsweise durch Chiptuning, wird ein daraus folgender Schaden nicht von der Garantie abgedeckt. Sie tragen die Reparaturkosten also selbst. Ausgenommen sind Veränderungen, die vom Autohersteller genehmigt und fachgerecht eingebaut worden sind. Tritt in diesem Fall ein Schaden auf, können Sie die Garantie in der Regel in Anspruch nehmen. Aber wie läuft die Inanspruchnahme der Garantie eigentlich ab?

Auto-Garantie in Anspruch nehmen: So geht’s.

Ihnen ist ein Mangel an Ihrem Wagen aufgefallen und Sie möchten nun Ihre Auto-Garantie in Anspruch nehmen. Aber wie geht das eigentlich konkret?

Der genaue Ablauf der Garantie-Inanspruchnahme variiert je nach Anbieter. Häufig läuft der Prozess nach Eintritt des Schadenfalls jedoch folgendermaßen ab:

  1. Meldung des Schadens.

    Klären Sie den Garantiegeber unverzüglich über den Schaden an Ihrem Wagen auf. Führen Sie keine Reparaturen am Wagen ohne die Zustimmung des Anbieters aus.

  2. Begutachtung.

    Je nach Schaden wird nun in der Regel eine Begutachtung des Fahrzeugs vorgenommen. Sieht der Anbieter von einer Begutachtung ab, müssen Sie ihm ausführliche Infos zum Schaden zukommen lassen.

  3. Vorzeigen des Scheckhefts.

    Um Ihren Garantieanspruch zu verifizieren, wird Ihr analoges beziehungsweise digitales Scheckheft geprüft.

  4. Schadensbehebung nach Anweisung.

    Nun können Sie die Mängel am Wagen nach Vorgabe des Garantiegebers beheben lassen. Wird die Rechnung auf Ihren Namen ausgestellt, muss diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums an den Garantiegeber weitergeleitet werden. Häufig wird die Rechnung bei einem garantiewirksamen Schadenfall jedoch auch direkt von der Werkstatt an den Garantiegeber geschickt – dann müssen Sie nichts weiter tun.

  5. Sonderfall – Reparatur im Ausland.

    Macht Ihr Wagen im Urlaub schlapp, läuft die Übernahme der Garantiekosten meist etwas anders. Sie legen das Geld entweder erst mal aus und reichen die Rechnung für eine spätere Rückerstattung beim Garantiegeber ein oder leiten den detaillierten Kostenvoranschlag der Werkstatt weiter. Lesen Sie dazu aber Genaueres noch einmal in den Garantiebestimmungen nach. 

Bevor Sie sich jedoch an den Garantiegeber wenden, lesen Sie am besten nach, ob es sich um einen garantiewirksamen Schaden handelt. Bei der Herstellergarantie gehören dazu unter anderem Mängel am Werkstoff, also den verbauten Teilen und Materialien, oder an der Verarbeitung. Beispiele hierfür: Lack- und Durchrostungsschäden. Nicht in der Garantie mitinbegriffen sind beispielsweise fahrlässig herbeigeführte Schäden, Wildunfälle und Totalschäden nach einem Unfall. Je nach Schadenfall benötigen Sie dann eine Kfz-Versicherung, die Ihnen mit den Kosten unter die Arme greift. 

Fazit: Wann und warum sind Garantieprodukte sinnvoll?

Damit Sie nicht auf Werkstattkosten für Reparaturen an Ihrem Wagen sitzen bleiben, ist eine umfangreiche Garantieabsicherung, die die Sachmängelhaftung des Verkäufers überschreitet, sinnvoll. Auch das Abschließen einer Anschlussgarantie schützt Sie vor unvorhersehbaren Kosten, die im Schadenfall auf Sie zukommen können. Viele Kaufverträge für Neu- oder Gebrauchtwagen beinhalten bereits eine gewisse Garantielaufzeit. Lassen Sie sich am besten noch einmal bei Ihrem Händler vor Ort über die verschiedenen Auto-Garantien aufklären und dazu beraten, welcher Garantieumfang für Sie empfehlenswert ist.

Mann lehnt entspannt an seinem Auto

Die Garantieverlängerung.

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Die Garantieprodukte.

Gehen Sie auf Nummer sicher: Zum Beispiel mit der Garantieverlängerung für Neuwagen und junge Gebrauchtwagen. Schützen Sie Ihr Auto über die reguläre Garantie des Herstellers hinaus vor unerwarteten Reparaturkosten.

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