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Wiki: Sachmängelhaftung.

Wissenswertes für Käufer und Verkäufer.

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Das Wichtigste in Kürze.

Die Sachmängelhaftung beim Autoverkauf tritt ein, wenn ein Autokäufer seiner gesetzlichen Verpflichtung nach §§ 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht nachkommt, zu gewährleisten, dass das verkaufte Fahrzeug frei von Mängeln ist. Sie gilt für eine Dauer von zwei Jahren nach der Übergabe des gekauften Fahrzeugs und schützt den Käufer vor Defekten, die bereits beim Kauf bestanden haben. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch, Schadenersatz oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Die Sachmängelhaftung beim Auto(ver)kauf.

Bei der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer frei von Mängeln ist. Was dabei als Mangel gilt, wie lange der Verkäufer für Sachmängel haftet und Weiteres rund um die Sachmängelhaftung erfahren Sie hier.

Was ist die Sachmängelhaftung?

Die Sachmängelhaftung ist im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach §§ 434 ff. BGB geregelt. Der Kaufvertrag eines Fahrzeugs verpflichtet den Autoverkäufer, dem Käufer das Auto frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, muss er gemäß Sachmängelhaftung haften. Im Jahr 2021 hat der deutsche Gesetzgeber mit Umsetzung der Warenkaufrichtlinie RL (EU) 2019/771 eine Neuregelung geschaffen, die den gesetzlichen Schutz der Verbraucher weiter stärkt.

Sachmängelhaftung beim Verbrauchsgüterkauf vom Händler.

Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Händler die Sachmängelhaftung nicht ausschließen – das gilt auch für den Gebrauchtwagenkauf bei einem gewerblichen Händler. Ein Verbrauchsgüterkauf liegt vor, wenn eine natürliche Person ein Fahrzeug von einem Händler kauft, um es überwiegend privat zu nutzen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die Sachmängelhaftung für die Kaufsache bei einem Unternehmer zwei Jahre lang gelten muss (§ 438, BGB). Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann der Händler die Haftung im Kaufvertrag verkürzen – häufig auf ein Jahr. Dabei gilt die Frist, die im Kaufvertrag festgesetzt wird. Komplett ausschließen können Händler die Sachmängelhaftung jedoch in keinem Fall. Bei Verbrauchsgüterverträgen gilt zudem die Beweislastumkehr. Die Beweislast liegt also beim Händler. Danach wird vermutet, dass der Mangel bereits bei der Fahrzeugübergabe vorhanden war, wenn sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe ein mangelhafter Zustand des Fahrzeugs zeigt. Hier müssen also nicht Sie beweisen, dass der Mangel beim Verkauf bereits vorlag. Stattdessen müsste der Händler versuchen, nachzuweisen, dass der Mangel bei der Fahrzeugübergabe noch nicht existierte.

Sachmängelhaftung beim Privatverkauf.

Bei einem Privatverkauf haftet der Verkäufer zwar für Mängel, aber die Sachmängelhaftung unterliegt strengeren Voraussetzungen als beim Verbrauchsgüterkauf vom Händler. Möchten Sie ein gebrauchtes Auto privat verkaufen, können Sie vertraglich den Haftungsausschluss der Sache vereinbaren. Für arglistig verschwiegene Mängel können Sie als Verkäufer dennoch zur Rechenschaft gezogen werden – hier liegt die Beweislast allerdings beim Käufer, der erst nachweisen muss, dass der Verkäufer von dem Mangel wusste. Vorsichtig sollten Sie als Verkäufer auch mit Garantiezusagen umgehen – denn bei einer ausdrücklichen Zusage einer Garantie muss auch der private Verkäufer im Falle eines Mangels trotz Haftungsausschlusses haften.

Was sind Sachmängel am Auto?

Ein gekauftes Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es einen sogenannten Sachmangel aufweist. Doch was ist ein Sachmangel am Auto? Bei Gebrauchtwagen sind je nach Fahrzeugalter bestimmte Verschleißerscheinungen üblich und dem Käufer zumutbar – zumal er beim Kauf im Idealfall über die vorliegenden Verschleißerscheinungen aufgeklärt wird. Wann aber handelt es sich bei einem Fahrzeug um normalen Verschleiß und wann liegt ein Sachmangel vor? Die Zuordnung ist oft nicht eindeutig. Deshalb kann es sinnvoll sein, im Einzelfall einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen.

Nach der gesetzlichen Neuregelung ist ein gekauftes Fahrzeug grundsätzlich nur dann frei von Sachmängeln, wenn es sowohl der vereinbarten als auch der objektiven Beschaffenheit entspricht. Den objektiven Anforderungen entspricht das Fahrzeug unter anderem dann, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist. Ein Auto mit einem Motorschaden, das nicht fahrtüchtig ist, weist somit einen erheblichen Sachmangel auf.

Zu beachten ist jedoch, dass Käufer und Verkäufer auch eine negative Beschaffenheitsvereinbarung treffen können, sodass die objektiven Anforderungen nicht mehr erfüllt sein müssen (§ 434 Abs. 3 BGB). So kann auch ein Fahrzeug mit einem Motorschaden mangelfrei sein, wenn die Parteien dies vertraglich vereinbaren. Für eine solche Vereinbarung gelten strenge Anforderungen: So muss der Käufer vor dem Vertragsschluss darauf hingewiesen werden, dass eine bestimmte Eigenschaft des Verkaufsgegenstands von der objektiven Beschaffenheit abweicht. Die Abweichung muss zudem ausdrücklich und gesondert im Vertrag vereinbart werden.

Eine gesetzliche Sonderregelung gilt für Kaufsachen mit digitalen Produkten bei Verbrauchsgüterverträgen, sprich für Fahrzeuge mit digitalen Fahrerassistenzsystemen, Navigationssystemen und ähnlichen digitalen Produkten, die unter anderem regelmäßig geupdated werden müssen. Ein Fahrzeug mit digitalen Elementen ist demnach frei von Sachmängeln, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe sichergestellt ist, dass im relevanten Zeitraum Aktualisierungen und Updates möglich sind und der Käufer über diese informiert wird. Für die Frage, über welchen Zeitraum der Käufer berechtigterweise Updates erwarten kann, können Werbeaussagen, die zur Herstellung der Ware verwendeten Materialien sowie der Kaufpreis herangezogen werden. Je höherwertiger das Fahrzeug ist, desto länger können Sie mit Aktualisierungen rechnen. Wenn die Software eines Gebrauchtwagens nicht mehr aktualisiert werden kann, muss der Händler den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen.

Darüber hinaus liegt auch dann ein Sachmangel am Auto vor, wenn der Verkäufer ein anderes als das vertraglich geschuldete Fahrzeug liefert – beispielsweise eine andere Farbe, Serie, Marke oder Ähnliches (§ 434 Abs. 5 BGB).

Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Rechte des Käufers.

Stellen Sie nach dem Gebrauchtwagenkauf beim Händler Sachmängel am Fahrzeug fest, haben Sie als Käufer Anspruch auf Nachbesserung, Neulieferung sowie Schadenersatz. Außerdem können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.

Bei einer mangelhaften Leistung können Sie als Käufer zunächst eine Nacherfüllung fordern (§ 439 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, dass Sie zunächst – wenn möglich – die Nachbesserung und – wenn dies nicht möglich ist – die Neulieferung des Fahrzeugs verlangen können. Dazu müssen Sie dem Verkäufer das Fahrzeug zur Untersuchung zur Verfügung stellen. Die Kosten der Zurverfügungstellung trägt gemäß Gesetz (§ 439 Abs. 2 BGB) der Verkäufer, wobei der Käufer hierfür beim Verbrauchsgüterkauf einen Vorschuss verlangen kann.

Nach der gesetzlichen Neuregelung muss der Unternehmer die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher vornehmen. Kommt der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht nach, können Sie als Käufer unter Umständen Schadensersatz verlangen.

Rücktritt oder Kaufpreisminderung.

Nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist stehen Ihnen als Käufer ein Rücktrittsrecht und ein Schadensersatzanspruch zu, wenn der Verkäufer der möglichen Nacherfüllungspflicht nicht nachkommt.

Ist eine Nacherfüllung überhaupt nicht möglich, da der Mangel irreparabel ist, können Sie als Käufer ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, wenn der Mangel erheblich ist (§§ 326 Abs. 5; 323 Abs. 5 S. 2 BGB). Bei einem unerheblichen Mangel haben Käufer nur ein Minderungsrecht des Kaufpreises und einen Schadensersatzanspruch (§§b 437 Nr. 2; 3 441 BGB).

Der Rücktritt vom Kaufvertrag und die Minderung des Kaufpreises sind also möglich, wenn

  • der Verkäufer die Nachbesserung endgültig verweigert.
  • die Nachbesserung nicht erfolgreich ist, z. B wenn der Mangel nach dem Nacherfüllungsversuch wieder auftritt.
  • die Reparatur nicht möglich ist.
  • dem Käufer die Nachbesserung nicht zumutbar ist.

Üblicherweise bekommen Sie beim Rücktritt vom Vertrag nicht den vollen Kaufpreis zurückerstattet, da Sie den Vorteil ausgleichen müssen, den sie durch die Nutzung des Autos bis zu dessen Rückgabe erlangt haben. Eine Minderung des Kaufpreises ist in der Regel bei geringeren Sachmängeln möglich. Meist setzt ein Sachverständiger den Minderbetrag anhand einer Schätzung fest.

Gebrauchtwagenkauf von privat: Rechte des Käufers.

Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen von privat, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung durch die Klausel „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Kaufvertrag ausschließen. Das bedeutet, dass der Verkäufer grundsätzlich nicht für Sachmängel am Fahrzeug haftet.

Trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung haftet der private Verkäufer aber für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel.

Haftung bei Garantiezusagen.

Sagt der Verkäufer eine Garantie für eine Eigenschaft des angebotenen Fahrzeugs vertraglich zu, haftet er für diese Gewährleistung. Allerdings ist es mitunter schwierig zu beurteilen, ob Angaben im Kaufvertrag echte Garantiezusagen sind oder nur unverbindliche Anpreisungen – die Beurteilung wird je Einzelfall individuell vorgenommen.

Haftung bei Arglist.

Der Verkäufer haftet für arglistig verschwiegene Mängel am Fahrzeug. Arglist liegt dann vor, wenn der Verkäufer über einen vorhandenen Mangel Bescheid weiß und diesen dem Käufer verschweigt, obwohl er eine Aufklärungspflicht hatte. Denn der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer auch ohne explizites Nachfragen auf bekannte schwerwiegende Mängel hinzuweisen. Der Sachmangel ist in der Regel schwerwiegend, wenn ein Käufer bei Kenntnis des Mangels den Vertrag nicht geschlossen hätte.

Für eine Haftung des Verkäufers wegen arglistiger Täuschung muss der Käufer allerdings nachweisen, dass der Verkäufer von einem bestimmten Mangel des Fahrzeugs wusste und diesen vorsätzlich verschwiegen hat – dies ist in der Praxis meist schwer zu beweisen.

Wie lange ist die Sachmängelhaftung möglich?

Als Käufer können Sie Ihre Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb von zwei Jahren geltend machen – außer der Händler hat die Haftung vertraglich auf ein Jahr beschränkt. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs. Damit Sie als Verbraucher Ihre Gewährleistungsrechte auch geltend machen können, wenn sich ein Mangel erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist zeigt, gilt in diesem Fall eine Ablaufhemmung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ansprüche der Sachmängelhaftung ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Mangel zeigte, noch zwei Monate lang geltend machen können. Dadurch stehen Ihnen zwei weitere Monate zur Verfügung, wenn ein Sachmangel erst gegen Ende der Frist erstmals auftritt.

Gewährleistung vs. Gebrauchtwagengarantie.

Eine Gebrauchtwagengarantie ist für Händler im Gegensatz zur Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebrauchtwagengarantie können Sie beim Händler in der Regel gegen einen Aufpreis zum Autokauf hinzuerwerben. Meist schließt die Garantie die Reparatur bestimmter Bauteile ein, wobei es üblicherweise egal ist, wann der Mangel aufgetreten ist. Allerdings decken Garantien die Reparaturkosten oft nicht vollständig ab – gegebenenfalls sind nur bestimmte Bauteile inklusive oder der Käufer muss bei den Reparaturkosten eine Selbstbeteiligung leisten.

Die Sachmängelhaftung ist eine Gewährleistung beim Auto(Ver)kauf, die Sie nicht zusätzlich abschließen müssen. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt.

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