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Das Wichtigste in Kürze.
Die Sachmängelhaftung beim Autoverkauf tritt ein, wenn ein Autokäufer seiner gesetzlichen Verpflichtung nach §§ 434 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht nachkommt, zu gewährleisten, dass das verkaufte Fahrzeug frei von Mängeln ist. Sie gilt für eine Dauer von zwei Jahren nach der Übergabe des gekauften Fahrzeugs und schützt den Käufer vor Defekten, die bereits beim Kauf bestanden haben. Bei Auftreten eines Sachmangels hat der Käufer Anspruch auf Reparatur, Austausch, Schadenersatz oder das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
Die Sachmängelhaftung beim Auto(ver)kauf.
Bei der Sachmängelhaftung haftet der Verkäufer dafür, dass das Fahrzeug bei Übergabe an den Käufer frei von Mängeln ist. Was dabei als Mangel gilt, wie lange der Verkäufer für Sachmängel haftet und Weiteres rund um die Sachmängelhaftung erfahren Sie hier.
Was ist die Sachmängelhaftung?
Die Sachmängelhaftung ist im Kaufrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach §§ 434 ff. BGB geregelt. Der Kaufvertrag eines Fahrzeugs verpflichtet den Autoverkäufer, dem Käufer das Auto frei von Rechts- und Sachmängeln zu übergeben. Ist dies nicht der Fall, muss er gemäß Sachmängelhaftung haften. Im Jahr 2021 hat der deutsche Gesetzgeber mit Umsetzung der Warenkaufrichtlinie RL (EU) 2019/771 eine Neuregelung geschaffen, die den gesetzlichen Schutz der Verbraucher weiter stärkt.
Was sind Sachmängel am Auto?
Ein gekauftes Fahrzeug ist mangelhaft, wenn es einen sogenannten Sachmangel aufweist. Doch was ist ein Sachmangel am Auto? Bei Gebrauchtwagen sind je nach Fahrzeugalter bestimmte Verschleißerscheinungen üblich und dem Käufer zumutbar – zumal er beim Kauf im Idealfall über die vorliegenden Verschleißerscheinungen aufgeklärt wird. Wann aber handelt es sich bei einem Fahrzeug um normalen Verschleiß und wann liegt ein Sachmangel vor? Die Zuordnung ist oft nicht eindeutig. Deshalb kann es sinnvoll sein, im Einzelfall einen unabhängigen Gutachter zurate zu ziehen.
Nach der gesetzlichen Neuregelung ist ein gekauftes Fahrzeug grundsätzlich nur dann frei von Sachmängeln, wenn es sowohl der vereinbarten als auch der objektiven Beschaffenheit entspricht. Den objektiven Anforderungen entspricht das Fahrzeug unter anderem dann, wenn es sich für die gewöhnliche Verwendung eignet oder eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist. Ein Auto mit einem Motorschaden, das nicht fahrtüchtig ist, weist somit einen erheblichen Sachmangel auf.
Zu beachten ist jedoch, dass Käufer und Verkäufer auch eine negative Beschaffenheitsvereinbarung treffen können, sodass die objektiven Anforderungen nicht mehr erfüllt sein müssen (§ 434 Abs. 3 BGB). So kann auch ein Fahrzeug mit einem Motorschaden mangelfrei sein, wenn die Parteien dies vertraglich vereinbaren. Für eine solche Vereinbarung gelten strenge Anforderungen: So muss der Käufer vor dem Vertragsschluss darauf hingewiesen werden, dass eine bestimmte Eigenschaft des Verkaufsgegenstands von der objektiven Beschaffenheit abweicht. Die Abweichung muss zudem ausdrücklich und gesondert im Vertrag vereinbart werden.
Eine gesetzliche Sonderregelung gilt für Kaufsachen mit digitalen Produkten bei Verbrauchsgüterverträgen, sprich für Fahrzeuge mit digitalen Fahrerassistenzsystemen, Navigationssystemen und ähnlichen digitalen Produkten, die unter anderem regelmäßig geupdated werden müssen. Ein Fahrzeug mit digitalen Elementen ist demnach frei von Sachmängeln, wenn zum Zeitpunkt der Übergabe sichergestellt ist, dass im relevanten Zeitraum Aktualisierungen und Updates möglich sind und der Käufer über diese informiert wird. Für die Frage, über welchen Zeitraum der Käufer berechtigterweise Updates erwarten kann, können Werbeaussagen, die zur Herstellung der Ware verwendeten Materialien sowie der Kaufpreis herangezogen werden. Je höherwertiger das Fahrzeug ist, desto länger können Sie mit Aktualisierungen rechnen. Wenn die Software eines Gebrauchtwagens nicht mehr aktualisiert werden kann, muss der Händler den Verbraucher ausdrücklich darauf hinweisen.
Darüber hinaus liegt auch dann ein Sachmangel am Auto vor, wenn der Verkäufer ein anderes als das vertraglich geschuldete Fahrzeug liefert – beispielsweise eine andere Farbe, Serie, Marke oder Ähnliches (§ 434 Abs. 5 BGB).
Gebrauchtwagenkauf beim Händler: Rechte des Käufers.
Stellen Sie nach dem Gebrauchtwagenkauf beim Händler Sachmängel am Fahrzeug fest, haben Sie als Käufer Anspruch auf Nachbesserung, Neulieferung sowie Schadenersatz. Außerdem können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.
Gebrauchtwagenkauf von privat: Rechte des Käufers.
Kaufen Sie einen Gebrauchtwagen von privat, kann der Verkäufer die Sachmängelhaftung durch die Klausel „unter Ausschluss der Sachmängelhaftung“ im Kaufvertrag ausschließen. Das bedeutet, dass der Verkäufer grundsätzlich nicht für Sachmängel am Fahrzeug haftet.
Trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung haftet der private Verkäufer aber für Garantiezusagen und arglistig verschwiegene Mängel.
Wie lange ist die Sachmängelhaftung möglich?
Als Käufer können Sie Ihre Ansprüche wegen Sachmängeln innerhalb von zwei Jahren geltend machen – außer der Händler hat die Haftung vertraglich auf ein Jahr beschränkt. Die Frist beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs. Damit Sie als Verbraucher Ihre Gewährleistungsrechte auch geltend machen können, wenn sich ein Mangel erst kurz vor Ablauf der Verjährungsfrist zeigt, gilt in diesem Fall eine Ablaufhemmung. Das bedeutet, dass Sie Ihre Ansprüche der Sachmängelhaftung ab dem Zeitpunkt, an dem sich der Mangel zeigte, noch zwei Monate lang geltend machen können. Dadurch stehen Ihnen zwei weitere Monate zur Verfügung, wenn ein Sachmangel erst gegen Ende der Frist erstmals auftritt.
Gewährleistung vs. Gebrauchtwagengarantie.
Eine Gebrauchtwagengarantie ist für Händler im Gegensatz zur Sachmängelhaftung (Gewährleistung) nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Gebrauchtwagengarantie können Sie beim Händler in der Regel gegen einen Aufpreis zum Autokauf hinzuerwerben. Meist schließt die Garantie die Reparatur bestimmter Bauteile ein, wobei es üblicherweise egal ist, wann der Mangel aufgetreten ist. Allerdings decken Garantien die Reparaturkosten oft nicht vollständig ab – gegebenenfalls sind nur bestimmte Bauteile inklusive oder der Käufer muss bei den Reparaturkosten eine Selbstbeteiligung leisten.
Die Sachmängelhaftung ist eine Gewährleistung beim Auto(Ver)kauf, die Sie nicht zusätzlich abschließen müssen. Ansprüche aus der Sachmängelhaftung werden durch eine Garantie nicht eingeschränkt oder außer Kraft gesetzt.