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Fahrrad- und E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst.
Ob Kommune, Versorgungsbetriebe, Krankenhäuser oder Sparkassen: Viele kommunale Behörden, Landesbehörden und Anstalten des öffentlichen Rechts können ihren Beschäftigten bereits Diensträder überlassen. So können die Beschäftigten nicht nur von einem attraktiven Angebot profitieren, sondern die Behörden fördern die zukunftsorientierte Mobilität und gehen so mit gutem Beispiel voran. Mit unserem Partner Lease a Bike1 können auch Sie Bike-Leasing nutzen und Ihren Beschäftigten Fahrräder und E-Bikes im Rahmen einer Dienstradüberlassung durch eine Gehaltsumwandlung ermöglichen.
Das Wichtigste in Kürze.
✓ Der Tarifvertrag Fahrradleasing ermöglicht das Dienstrad-Leasing grundsätzlich auch im öffentlichen Dienst.
✓ Beschäftigte können ein Fahrrad oder E-Bike pro Person im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhalten. Dabei ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer.
✓ Das Fahrrad plus Zubehör darf eine UVP von maximal 7.000 Euro (inkl. MwSt.) haben.
✓ Jedes Fahrrad wird für 36 Monate überlassen. Bei Ausscheiden des Beschäftigten vor Ende der Leasinglaufzeit können individuelle Lösungen gefunden werden.
Die Vorteile für Ihre Beschäftigten.
Möglichen Vorteil berechnen.
Mit dem Rechner für Dienstfahrräder unseres Kooperationspartners Lease a Bike finden Beschäftigte einfach und schnell heraus, in welchem Umfang sie sparen können.
Dienstrad-Leasing richtig ausschreiben.
Sie sind Arbeitgeber im öffentlichen Dienst und möchten Fahrrad- und E-Bike-Überlassung als attraktives Angebot für Ihre Mitarbeiter anbieten? Unser Partner Lease a Bike hat alle wichtigen Informationen für Sie kompakt zusammengestellt, damit Sie den Ausschreibungsprozess reibungslos gestalten können. Entdecken Sie die einzelnen Schritte, die Sie beachten sollten, sowie mögliche Ausnahmen. Alle Details finden Sie hier:
Fragen & Antworten zum Fahrrad- und E-Bike-Leasing im öffentlichen Dienst.
Für wen gilt der Tarifvertrag Fahrradleasing?
Der Tarifvertrag Fahrradleasing richtet sich an Beschäftigte im öffentlichen Dienst, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie stehen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.
- Sie fallen unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder des Tarifvertrags Versorgungsbetriebe (TV-V).
Seit Januar 2024 können außerdem rund 850.000 Tarifbeschäftigte der Länder (mit Ausnahme von Hessen) vom Dienstrad-Leasing profitieren.
Für wen gilt der Tarifvertrag Fahrradleasing nicht?
- Auszubildende, Schüler, Dual Studierende und Praktikanten
- Geringfügig Beschäftigte
- Beschäftigte in der Freistellungsphase des Altersteilzeitblockmodells
- Beschäftigte in der Probezeit
- Beschäftigte in einem gekündigten Arbeitsverhältnis
- Beschäftigte in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das kürzer ist als die vereinbarte Leasingdauer
- Beschäftigte, deren Bezüge von Abtretung, Aufrechnung oder Pfändung betroffen sind
- Beschäftigte, die Schuldner in einem laufenden Insolvenzverfahren sind
Kann eine Übernahme durch den Nutzer am Vertragsende erfolgen oder erfolgt die Rückgabe an den Händler?
Zwölf Wochen vor Ende des Leasingvertrages erhält der Mitarbeiter per E-Mail eine Information zur Beendigung der Nutzungsdauer sowie auf Wunsch ein Angebot zum Kauf des gebrauchten Dienstrades. Sollte eine käufliche Übernahme nicht gewünscht sein, lässt Lease a Bike das Fahrrad bequem und ohne weitere Kosten beim Nutzer oder auch beim Unternehmen abholen.
Was passiert, wenn ein Mitarbeiter vor Ende der Leasinglaufzeit ausscheidet?
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Vertragsumschreibungen auf den neuen Arbeitgeber,
- Kauf durch den Mitarbeiter,
- Nutzerwechsel intern,
- Rückgabe ohne weitere Kosten ab dem ersten Tag dank der Lease a Bike Rücknahmegarantie
Gibt es verschiedene Leasinglaufzeiten?
Nein, es gibt eine feste Laufzeit von 36 Monaten.
Wo finde ich die angeschlossenen Fahrradhändler?
Unter folgendem Link sind alle angeschlossenen Fahrradhändler zu finden:
Zu etwaigen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen einer Dienstradüberlassung durch den Arbeitgeber sowie einer Gehaltsumwandlung auf Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite sollte mit dem persönlichen Steuerberater Rücksprache gehalten werden.
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Jetzt Kontakt aufnehmen:
Footnote 1
Ein Angebot von Lease a Bike, eine Marke der Bike Mobility Services GmbH, Mühlenstraße 28, 49661 Cloppenburg.
Footnote 2
Sofern eine steuerlich anerkannte Dienstradüberlassung nach § 8 Abs. 2 S. 10 Einkommensteuergesetzt i. V. m. dem Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder bezüglich der steuerlichen Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern vorliegt.