Abbildung Gebrauchtwagenversicherung

Die Gebrauchtwagenversicherung.

So sichern Sie Ihren Gebrauchtwagen optimal ab.

Mit der Kfz-Versicherung für Ihren Gebrauchtwagen bestens abgesichert.

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt jeder Fahrzeughalter in Deutschland, um sein Auto im Straßenverkehr führen zu dürfen – das gilt sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Alter und Wert des Autos kann darüber hinaus eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Gebrauchtwagen optimal versichern, damit Sie im Schadenfall bestens abgesichert sind.

Gebrauchtwagen versichern: die Möglichkeiten.

Wer in Deutschland ein neues oder gebrauchtes Auto zulassen und fahren möchte, ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Teilkasko- sowie Vollkaskoversicherungen für Neu- und Gebrauchtwagen sind dagegen freiwillige Versicherungen, die Schäden am eigenen Auto abdecken.

Ob eine Haftpflichtversicherung für den Gebrauchtwagen ausreicht, oder ob sich eine Teilkasko oder Vollkasko lohnt, hängt vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.

Kfz-Haftpflicht.

Die Haftpflichtversicherung bietet den Basis-Versicherungsschutz und ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Die Haftpflicht zahlt bei Personenschäden sowie bei Sach- und Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Auto bei Dritten verursachen. Je älter Ihr Gebrauchtwagen und je höher dessen Kilometerfahrleistung ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Kfz-Haftpflichtversicherung als Schutz ausreicht. Ältere Autos haben oft einen so geringen Restwert, dass sich eine Kaskoversicherung nicht mehr lohnt – denn je älter das Fahrzeug ist, desto weniger erstattet die Kaskoversicherung im Schadenfall.

Teilkasko.

Die Teilkasko trägt die finanziellen Folgen nach Beschädigung, Zerstörung oder Verlust ihres Gebrauchtfahrzeugs durch bestimmte, festgelegte Ereignisse. Dies sind z.B. der Zusammenstoß mit einem Tier, ein Tierbiss oder eine Fahrzeugentwendung sowie Naturgewalten (u.a. Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung). Wer zusätzlichen Schutz über die Haftpflicht hinaus haben möchte, schließt eine Teilkaskoversicherung ab. Für Gebrauchtwagen, die zwischen fünf und zehn Jahre alt sind, ist der Abschluss einer Teilkasko oder die Umwandlung einer Vollkasko- in eine Teilkaskoversicherung oft sinnvoll.

Vollkasko.

Die Vollkasko bietet alle Leistungen der Teilkasko und kommt darüber hinaus auch für selbstverschuldete Schäden und Schäden durch Vandalismus auf. Wenn Sie einen jungen Gebrauchten wie einen Jahreswagen oder Vorführwagen versichern möchten, der beim Kauf nach Ihrem Ermessen noch nicht zu alt ist, kann sich eine Vollkaskoversicherung lohnen. Denn bei geringer Laufleistung ist der Fahrzeugwert noch relativ hoch und entsprechend fällt auch die Erstattung der Versicherung im Schadenfall aus. Lohnenswert kann eine Vollkaskoversicherung für einen jungen Gebrauchtwagen insbesondere auch dann sein, wenn Fahranfänger beziehungsweise junge Fahrer das Auto nutzen.

Abbildung Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung.

Die Kfz-Versicherung, die zu Ihnen passt: Wählen Sie aus drei Produktvarianten genau den Versicherungsschutz, den Sie brauchen. 

Welche Leistungen sollte eine Gebrauchtwagenversicherung enthalten?

Je nach Alter des Autos kann der Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen geringer ausfallen als der Schutz für Neuwagen. Einen gewissen Leistungsumfang sollte aber auch eine Gebrauchtwagenversicherung bieten:

Hohe Versicherungssumme

Auch bei Gebrauchtwagen sollten Sie sichergehen, dass die Autoversicherung bei Haftpflichtschäden mindestens 50 Millionen Euro pro Schaden übernimmt.

Auslandschadenschutz

Wenn Sie planen, mit Ihrem Gebrauchtwagen auch mal ins Ausland zu fahren, kann sich ein Auslandschadenschutz als Zusatzversicherung lohnen. Mit dem Auslandschadenschutz sind auch Schäden, die bei einem unverschuldeten Unfall außerhalb Deutschlands entstehen, abgedeckt.

Nützliche Kaskoleistungen

Wenn Sie sich bei der Versicherung für Ihren Gebrauchtwagen über die Haftpflicht hinaus für eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung entscheiden, achten Sie darauf, dass die Leistungen möglichst umfangreich sind: Lohnenswert ist es beispielsweise, wenn nicht nur Schäden durch Wildunfälle, sondern auch Schäden durch Zusammenstöße mit Tieren aller Art und deren Folgeschäden abgedeckt sind. Auch ein Schutz bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit kann von Vorteil sein.

Gebrauchtwagenversicherung: die Kosten.

Die Höhe der Kosten für eine Gebrauchtwagenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:

Gebrauchtwagengarantie.

Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung, die jedes Fahrzeug verpflichtend benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist eine Gebrauchtwagengarantie keine Pflicht. Die Gebrauchtwagengarantie schützt Sie nach dem Autokauf vor hohen Reparaturkosten, die durch Mängel am Fahrzeug entstanden sind. Die Gebrauchtwagengarantie ist kein Ersatz für eine Gebrauchtwagenversicherung und reicht beim Autokauf nicht als Versicherung aus.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, für den derzeit keine Garantie besteht oder dessen Garantie bereits abgelaufen ist, können Sie eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Macht ein defektes Fahrzeugteil eine Reparatur an Ihrem Gebrauchten notwendig, übernimmt die Garantieversicherung in der Regel die vollständigen Lohnkosten sowie auch Ersatzteil- und Materialkosten – je nach vertraglicher Vereinbarung müssen Sie eine gewisse Selbstbeteiligung leisten.

Die Gebrauchtwagengarantie ist meist an eine bestimmte Laufleistung gebunden. So darf das Fahrzeug bei Abschluss der Garantie z. B. maximal 150.000 Kilometer Gesamtfahrleistung aufweisen. Um die Garantie aufrecht zu erhalten, ist der Halter des Fahrzeugs außerdem verpflichtet, regelmäßige Wartungen und Inspektionen nach Herstellervorgaben durchführen zu lassen.

Abbildung Garantieverlängerung

Garantieverlängerung & Anschlussgarantien.

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Die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf.

Auch bei der Gewährleistung handelt es sich nicht um eine Gebrauchtwagenversicherung. Im Gegensatz zur Garantie ist eine Gewährleistung jedoch gesetzliche Pflicht, wenn das Fahrzeug beim Hersteller oder einem gewerblichen Händler erworben wird. Bei der Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung haftet der Autohändler dafür, dass das Fahrzeug bei der Übergabe an den Käufer keine Mängel aufweist. Das bedeutet auch, dass der Verkäufer innerhalb der Laufzeit der Sachmängelhaftung für Schäden am Auto aufkommen muss, die bereits bei der Fahrzeugübergabe an den Käufer bestanden.

Ein gewerblicher Händler kann die Sachmängelhaftung bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht ausschließen – er ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gewährleistung zu geben. Wie lange die Sachmängelhaftung gilt, wird in der Regel im Kaufvertrag vereinbart.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von privat kaufen, kann der Privatverkäufer die Sachmängelhaftung im Gegensatz zum gewerblichen Händler komplett ausschließen. Der Autoverkauf findet daher häufig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt. Das hat für den Gebrauchtwagenkäufer zur Folge, dass er keine Gewährleistung dafür hat, dass das Fahrzeug beim Kauf frei von Mängeln ist.

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