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Mit der Kfz-Versicherung für Ihren Gebrauchtwagen bestens abgesichert.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt jeder Fahrzeughalter in Deutschland, um sein Auto im Straßenverkehr führen zu dürfen – das gilt sowohl für Neuwagen als auch für Gebrauchtwagen. Die Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Je nach Alter und Wert des Autos kann darüber hinaus eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sinnvoll sein. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihren Gebrauchtwagen optimal versichern, damit Sie im Schadenfall bestens abgesichert sind.
Gebrauchtwagen versichern: die Möglichkeiten.
Wer in Deutschland ein neues oder gebrauchtes Auto zulassen und fahren möchte, ist verpflichtet, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen. Teilkasko- sowie Vollkaskoversicherungen für Neu- und Gebrauchtwagen sind dagegen freiwillige Versicherungen, die Schäden am eigenen Auto abdecken.
Ob eine Haftpflichtversicherung für den Gebrauchtwagen ausreicht, oder ob sich eine Teilkasko oder Vollkasko lohnt, hängt vom Alter und Wert des Fahrzeugs ab.
Welche Leistungen sollte eine Gebrauchtwagenversicherung enthalten?
Je nach Alter des Autos kann der Versicherungsschutz für Gebrauchtwagen geringer ausfallen als der Schutz für Neuwagen. Einen gewissen Leistungsumfang sollte aber auch eine Gebrauchtwagenversicherung bieten:
Gebrauchtwagenversicherung: die Kosten.
Die Höhe der Kosten für eine Gebrauchtwagenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Dazu gehören:
Regionalklasse
Je weniger Unfälle in Ihrer Region passieren, desto günstiger fallen in der Regel auch die Versicherungskosten aus.
Fahrzeugalter
Bei Gebrauchtwagen kann auch das Datum der Erstzulassung die Höhe der Versicherungskosten beeinflussen. Je älter ein Fahrzeug ist, desto höher können die Beiträge ausfallen.
Art der Fahrzeugnutzung
Ob Sie Ihr Auto privat oder beruflich nutzen, hat ebenfalls Einfluss auf die Versicherungskosten.
Gebrauchtwagengarantie.
Im Gegensatz zur Kfz-Versicherung, die jedes Fahrzeug verpflichtend benötigt, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, ist eine Gebrauchtwagengarantie keine Pflicht. Die Gebrauchtwagengarantie schützt Sie nach dem Autokauf vor hohen Reparaturkosten, die durch Mängel am Fahrzeug entstanden sind. Die Gebrauchtwagengarantie ist kein Ersatz für eine Gebrauchtwagenversicherung und reicht beim Autokauf nicht als Versicherung aus.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, für den derzeit keine Garantie besteht oder dessen Garantie bereits abgelaufen ist, können Sie eine Gebrauchtwagengarantie abschließen. Macht ein defektes Fahrzeugteil eine Reparatur an Ihrem Gebrauchten notwendig, übernimmt die Garantieversicherung in der Regel die vollständigen Lohnkosten sowie auch Ersatzteil- und Materialkosten – je nach vertraglicher Vereinbarung müssen Sie eine gewisse Selbstbeteiligung leisten.
Die Gebrauchtwagengarantie ist meist an eine bestimmte Laufleistung gebunden. So darf das Fahrzeug bei Abschluss der Garantie z. B. maximal 150.000 Kilometer Gesamtfahrleistung aufweisen. Um die Garantie aufrecht zu erhalten, ist der Halter des Fahrzeugs außerdem verpflichtet, regelmäßige Wartungen und Inspektionen nach Herstellervorgaben durchführen zu lassen.
Die Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf.
Auch bei der Gewährleistung handelt es sich nicht um eine Gebrauchtwagenversicherung. Im Gegensatz zur Garantie ist eine Gewährleistung jedoch gesetzliche Pflicht, wenn das Fahrzeug beim Hersteller oder einem gewerblichen Händler erworben wird. Bei der Gewährleistung oder auch Sachmängelhaftung haftet der Autohändler dafür, dass das Fahrzeug bei der Übergabe an den Käufer keine Mängel aufweist. Das bedeutet auch, dass der Verkäufer innerhalb der Laufzeit der Sachmängelhaftung für Schäden am Auto aufkommen muss, die bereits bei der Fahrzeugübergabe an den Käufer bestanden.
Ein gewerblicher Händler kann die Sachmängelhaftung bei einem Gebrauchtwagenverkauf nicht ausschließen – er ist gesetzlich dazu verpflichtet, diese Gewährleistung zu geben. Wie lange die Sachmängelhaftung gilt, wird in der Regel im Kaufvertrag vereinbart.
Wenn Sie einen Gebrauchtwagen von privat kaufen, kann der Privatverkäufer die Sachmängelhaftung im Gegensatz zum gewerblichen Händler komplett ausschließen. Der Autoverkauf findet daher häufig unter Ausschluss der Sachmängelhaftung statt. Das hat für den Gebrauchtwagenkäufer zur Folge, dass er keine Gewährleistung dafür hat, dass das Fahrzeug beim Kauf frei von Mängeln ist.
Finden Sie jetzt die Kfz-Versicherung, die zu Ihrem Gebrauchtwagen passt!