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Das Wichtigste in Kürze.
Die Zulassungsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das die Registrierung eines Fahrzeugs bestätigt. Sie besteht aus zwei Teilen: Teil I (Fahrzeugschein) wird im Fahrzeug mitgeführt und enthält technische Daten und Informationen zum Halter; Teil II (Fahrzeugbrief) bleibt zu Hause und weist die Eigentumsverhältnisse nach. Beide Teile sind notwendig für die Zulassung, Ummeldung oder Abmeldung eines Fahrzeugs.
Was ist eine Zulassungsbescheinigung?
Die Zulassungsbescheinigung wurde 2005 europaweit eingeführt und ist ein Nachweis über die Zulassung Ihres Fahrzeugs zum Straßenverkehr. Die EU-weite Vereinheitlichung der Dokumente vermeidet Sprachprobleme und erleichtert Fahrzeugkontrollen innerhalb der Mitgliedsstaaten. Außerdem ist die Zulassungsbescheinigung fälschungssicherer als ihre Vorgänger und wirkt dadurch der Kfz-Kriminalität entgegen.
Woraus besteht die Zulassungsbescheinigung?
Die Zulassungsbescheinigung beinhaltet Informationen zur Identifizierung des Fahrzeugs sowie des Fahrzeughalters und bestätigt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Sie besteht aus zwei Teilen: Teil I ersetzt den früheren Fahrzeugschein und Teil II den Fahrzeugbrief.
Zulassungsbescheinigung Teil I: Fahrzeugschein.
Den Fahrzeugschein müssen Sie beim Fahren immer bei sich tragen und bei einer Fahrzeugkontrolle vorzeigen. Auf dem Fahrzeugschein sind zum Beispiel der Fahrzeughalter, das Kennzeichen und technische Fahrzeugdaten vermerkt. Was Sie sonst noch über die Zulassungsbescheinigung Teil I wissen müssen, erfahren Sie im Wiki-Artikel zum Fahrzeugschein.
Zulassungsbescheinigung Teil II: Fahrzeugbrief.
Den Fahrzeugbrief benötigen Sie, wenn Sie ein Fahrzeug kaufen, verkaufen beziehungsweise an- oder ummelden. Er enthält unter anderem Informationen über die Vorbesitzer des Fahrzeugs und ist in Kombination mit dem Kaufvertrag ein Eigentumsnachweis eines Kfz. Mehr über die Zulassungsbescheinigung Teil II lesen Sie in unserem Wiki-Artikel zum Fahrzeugbrief.
Wie beantrage ich die Zulassungsbescheinigung?
Obwohl die Zulassungsbescheinigung 2005 eingeführt wurde, haben Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief für früher zugelassene Fahrzeuge immer noch Gültigkeit. Nehmen Sie jedoch Umbauten am Fahrzeug vor, die laut Gesetz in den Dokumenten vermerkt werden müssen, oder rüsten Sie einen Partikelfilter nach, müssen Sie neue Zulassungsbescheinigungen beantragen. Auch bei Verlust eines Papiers oder beim Ummelden des Fahrzeugs werden neue Urkunden ausgestellt.
Die Zulassungsbescheinigungen beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde. Dafür müssen Sie eine Bescheinigung über Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung mitbringen.