- Direktbank Angebote
- Girokonto & Kreditkarte
- Geldanlage & Sparen
- Wertpapiere & Depot
- Kredite & Finanzieren
-
Vorsorgen & Versichern
- Übersicht
- Digitaler VersicherungsOrdner
- Versicherungsvergleicher
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Fahrradversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Kindervorsorge
- Krankenzusatzversicherungen
- Lebensversicherung
- Private Altersvorsorge
- Rechtsschutzversicherung
- Reiseversicherung
- Tierkrankenversicherung
- Unfallversicherung
- Wohngebäudeversicherung
-
Online-Banking
- Übersicht
- Banking-App
- Self-Services
- Formulare
- Banking-Anleitungen
- Sicherheit im Online-Banking
- photoTAN & Aktivierung
- Zugangsschnittstelle (TPP-API)
- Automobile Angebote
- Kundenportal
- Finanzieren & Leasen
- Versichern & mehr
- Mobilität & Services
- VW FS | Auto Abo
- VW FS | Gebrauchtwagen
- Privatkunden
- Privatkunden
- Geschäftskunden
- Handelspartner
- Hilfe & Service
- Wissen
- Newsletter
- Kontakt
Das Wichtigste in Kürze.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgegebene Überprüfung der Abgasanlage eines Fahrzeugs. Dabei kontrollieren anerkannte Prüfstellen, ob die Abgaswerte Ihres Autos innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen liegen. So soll die Umweltverschmutzung durch Schadstoffausstoß verringert werden.
Die Abgasuntersuchung: Ein Überblick.
Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine gesetzlich vorgegebene Überprüfung der Abgasanlage. Dabei kontrollieren anerkannte Prüfstellen, ob die Abgaswerte Ihres Kraftfahrzeugs innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen liegen. So soll die Umweltverschmutzung durch Schadstoffausstoß eingeschränkt werden. Was genau gemessen wird, wann Sie zur Untersuchung müssen und mehr rund um die AU erfahren Sie im Folgenden.
Haupt- und Abgasuntersuchung: Was ist der Unterschied?
Der Gesetzgeber schreibt seit 1985 die Kontrolle von Abgasen vor. Damals noch als Abgassonderuntersuchung (ASU) bekannt und nur für Benziner verpflichtend, wurde sie 1993 zur Abgasuntersuchung (AU) reformiert und auf Dieselfahrzeuge ausgeweitet. Obwohl die AU seit 2006 eigentlich Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems (UMA) heißt, ist die Prüfung immer noch vorrangig unter dem Namen Abgasuntersuchung oder AU bekannt.
Seit Januar 2010 ist die AU Bestandteil der Hauptuntersuchung (HU). Während die Hauptuntersuchung ursprünglich nur die Verkehrstauglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit von Kraftfahrzeugen überprüfte, wird mit der integrierten AU nun auch die Umweltverträglichkeit kontrolliert.
Was wird bei einer Abgasuntersuchung gemessen?
Zunächst wird bei der AU eine Sichtprüfung durchgeführt. Gibt es erkennbare Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen wie Einspritzanlage, Luftfilter und Auspuff? Anschließend erfolgt eine Endrohrmessung. Bei dieser misst eine Sonde im Auspuffendrohr, welche Abgase das Fahrzeug produziert und in welchen Mengen diese bei unterschiedlichen Drehzahlen und Motortemperaturen vorkommen.
Bei Benzinern erfasst die Messung Kohlenstoffmonoxid, Kohlenwasserstoff, Sauerstoff und Stickoxide. Welche Grenzwerte diese jeweils erreichen dürfen, hängt vom verbauten Katalysator ab. Bei Fahrzeugen mit Dieselmotor misst die Sonde den Trübungswert des Abgases durch Rußpartikel.
Die Prüfer gleichen die Ergebnisse der Abgas-Messung dann mit den gesetzlich vorgeschriebenen minimalen und maximalen Grenzwerten ab. Liegen die festgestellten Werte im tolerierten Bereich, ist die Abgasuntersuchung bestanden.
Wie erfolgt die AU bei Fahrzeugen mit On-Board-Diagnose-System?
Verfügt ein Fahrzeug über ein On-Board-Diagnose-System (OBD), kann dieses in der Regel Mängel an schadstoffrelevanten Bauteilen und unzureichende Abgaswerte identifizieren. Deshalb genügte es für die AU früher, dass das System keinen Fehler anzeigt – eine zusätzliche Messung war nicht nötig.
Um eine mögliche Systemmanipulation auszuschließen, wurden im Januar 2018 allerdings verschärfte Regeln eingeführt. Damit ist die Endrohrmessung auch für Fahrzeuge mit OBD verpflichtend.
Wann muss ich eine Abgasuntersuchung machen?
Ihr Auto muss nach Erstzulassung nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre zur Abgasuntersuchung. Wann Ihr Auto für die nächste AU fällig ist, können Sie auf der letzten Prüfplakette und im Fahrzeugschein einsehen.
Die AU müssen Sie allerdings nicht nur für Autos durchführen, sondern auch für Krafträder, Wohnmobile, Anhänger, Lkw und Nutzfahrzeuge. Je nachdem, welches Fahrzeug Sie besitzen, müssen Sie in unterschiedlichen Intervallen zur AU. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die gängigsten Fahrzeuge (nach Anlage VIII zu § 29 StVZO):
Fahrzeug |
Untersuchung nach Erstzulassung nach |
Folgende Hauptuntersuchungen jeweils nach |
---|---|---|
Pkw |
36 Monaten |
24 Monaten |
Motorrad |
24 Monaten |
24 Monaten |
Wohnwagen und Anhänger bis 750 kg |
36 Monaten |
24 Monaten |
Wohnwagen und Anhänger von 750 kg bis 3,5 t |
24 Monaten |
24 Monaten |
Wohnwagen und Anhänger über 3,5 t |
12 Monaten |
12 Monaten |
Wohnmobil unter 3,5 t |
36 Monaten |
24 Monaten |
Wohnmobil zwischen 3,5 und 7,5 t |
24 Monaten |
12 Monaten |
Wohnmobil ab 7,5 t |
12 Monaten |
12 Monaten |
Oldtimer sind übrigens von der AU ausgeschlossen: Hat ein Benziner ein H-Kennzeichen und lag die Erstzulassung vor dem 01. Juli 1969, benötigt dieser keine AU. Oldtimer-Dieselfahrzeuge müssen dafür vor dem 01. Januar 1977 erstmals zugelassen worden sein.
Durchgefallen oder Termin überzogen: Was jetzt?
Liegen die Abgaswerte Ihres Kraftfahrzeugs nicht im tolerierten Bereich oder sind bereits bei der Sichtprüfung Mängel aufgefallen, müssen diese umgehend behoben werden. Sie haben dann einen Monat Zeit, Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen und erneut bei der Prüfstelle vorzuführen. Dauert es länger, müssen Sie erneut eine gebührenpflichtige AU durchführen lassen. Wird der Mangel dauerhaft nicht behoben, verliert das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis für den Straßenverkehr.
Haben Sie den Termin für HU und AU vergessen, werden ab zwei Monaten Verzug Bußgelder fällig:
- 2 bis 4 Monate: 15 Euro
- 4 bis 8 Monate: 25 Euro
- Ab 8 Monaten: 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
Was kostet eine AU?
Die HU inklusive AU darf nur von staatlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt werden. Zu diesen gehören beispielsweise TÜV, DEKRA, KÜS und GTÜ. Die Prüforganisationen vergeben bei bestandener Untersuchung eine Plakette sowie eine Prüfbescheinigung. Letztere müssen Sie aufbewahren, Sie benötigen sie zum Beispiel beim Ummelden Ihres Fahrzeugs.
Die Abgasuntersuchung können Sie allerdings auch separat von der Hauptuntersuchung in einer dafür qualifizierten Werkstatt durchführen lassen. Die dazugehörige Hauptuntersuchung müssen Sie dann allerdings innerhalb von zwei Monaten nachziehen – sonst verfällt das Ergebnis der AU wieder.
Je nachdem, für welchen Anbieter Sie sich entscheiden und ob HU und AU gemeinsam oder nacheinander durchgeführt werden, können die Kosten variieren.