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Bewertungskriterien für Wartung sowie HU/AU.
Akzeptierter Gebrauchszustand.
- Durchgeführte Wartungen (Inspektionen) gemäß Serviceheft/Inspektionsvorgaben des Herstellers in einem vom Hersteller anerkannten Betrieb
- HU/AU-Abnahmen, die am Rückgabetermin noch nicht fällig1 sind
- Verschleiß ohne Beeinträchtigung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Vollständiger und lückenloser Nachweis der Wartungs- und Servicearbeiten
Nicht-akzeptierter Gebrauchszustand.
- Fälliger Ölservice sowie fällige Wartungen (Inspektionen) lt. Serviceheft oder Wartungsintervallanzeige2
- Überschreitung der Fälligkeit1 von HU/AU zum Rückgabetermin
- Beeinträchtigung der Funktionstüchtigkeit
- von Ausstattungsmerkmalen (z. B. Funktion der Klimaanlage)
- Verschleiß und/oder Beschädigungen, die bei der HU als Mangel gelten
- Fehlermeldungen der Bordelektronik
Footnote 1
Endet der Leasingvertrag im Monat einer fälligen Haupt- oder Abgasuntersuchung (StVZO), hat der Leasingnehmer diese vor Rückgabe des Fahrzeuges durchführen zu lassen und für neue Prüfplaketten zu sorgen.
Footnote 2
Falls kein Wartung- und Verschleißreparaturen-Service der Volkswagen Leasing GmbH eingeschlossen ist.