Lackierung.

Bewertungskriterien für die Lackierung.

Akzeptierter Gebrauchszustand.

  • Kratzer auf den Lackoberflächen, die durch Schleif- und Polierarbeiten zu beseitigen sind (Fingernagel bleibt nicht in der Beschädigung hängen), z. B. leichte Kratzer im Bereich der Türgriffe
  • Streusalzeinwirkungen an Radausschnitten, Teerspritzer und durch den funktionsgerechten Gebrauch von Waschanlagen entstehende Lackmerkmale
  • Leichte Kratzer, die nicht bis auf die Grundierung hindurchgehen; bei Zweischichtlackierung ohne Beschädigung des Basislacks
  • Laufleistungsbedingte Steinschlagschäden bis zu einer maximalen Größe der einzelnen Einschläge von 2 mm im Durchmesser
  • Leichte Kratzer und Lackspuren an der Dachreling im Bereich der Fix- und Haltepunkte
  • Lackabschürfungen ≤ 20 mm an Türkanten

Steinschlag ≤ 2 mm

Leichter Lackschaden an Türkante

Nicht-akzeptierter Gebrauchszustand.

  • Vorausgegangene unfachmännische Reparaturlackierungen (z. B. auffällige Farbunterschiede)
  • Angegriffene Lackoberflächen durch Industrie-/Chemieniederschlag oder andere Formen der Oberflächenbeschädigung, wie z. B. Vogelkotanätzungen
  • Lackbeschädigungen, die bis auf die Grundierung/den Basislack bzw. das Blech durchgegangen sind und Lackierungen unterschiedlicher Stufen erfordern
  • Lackschäden, bei denen durch Korrosionsschäden eine Ausbesserung nicht mehr möglich ist
  • Durch Beschriftungsfolien und Aufkleber entstandene Lackschäden oder Farbunterschiede bzw. Lackablösung durch Folienentfernung
  • Kleine Steinschläge in großer Dichte, mehr als fünf Stück pro 10 x 10 cm (bei Stoßfängerabdeckung, Kühlergrill und Spoiler mehr als zehn Stück pro 10 x 10 cm)
  • Lackbeschädigungen und Kratzer an der Dachreling von mehr als 50 mm im gesamten Bereich

Mehr als fünf Steinschläge pro 10 × 10 cm

Beschädigung des Basislacks