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Bewertungskriterien für die Bereifung.
Akzeptierter Gebrauchszustand.
- Mindestprofiltiefe bei Sommerreifen: ≥ 2 mm
- Mindestprofiltiefe0 bei Winter- und Allwetterreifen: ≥ 4 mm
- Die Profiltiefe wird zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf gemessen
- Geringe Kontaktspuren an den Reifenflanken ohne Beschädigung des Reifenmaterials
- Der Reifentyp und das Reifenfabrikat müssen achsweise übereinstimmen und vom Fahrzeughersteller für das Fahrzeug zugelassen sein
Nicht-akzeptierter Gebrauchszustand.
- Profiltiefe unter 2 mm bei Sommerreifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf)
- Profiltiefe unter 4 mm bei Winter- und Allwetterreifen (gemessen zwischen den Hauptprofilrillen im Profilumlauf), wenn es sich um werkseitig in den Leasing- Vertrag eingeschlossene oder serienmäßig ausgelieferte Räder handelt
- Beschädigungen der Reifen, z. B. Ausbrüche oder Einschnitte, die über den Profilgrund hinausgehen
- Reifen mit Dimensionen und/oder Geschwindigkeitskennbuchstaben und/oder Traglastkennziffern, die nicht für das Fahrzeug zugelassen sind
- Einseitig abgefahrene Bereifung bzw. ungleichmäßiger Profilverschleiß (hat ggf. eine Achsvermessung zur Folge, deren Kosten mitkalkuliert werden müssen)
- Bremsplatten, Sägezähne
- Jegliche Abweichungen von der Fahrzeugherstellervorgabe
- Mischbereifung aus Sommer-/Winterreifen oder runderneuerte Reifen, die nicht zum Lieferumfang gehörten
Footnote 1
Bei Einschluss von Reifen-Dienstleistungen der Volkswagen Leasing GmbH werden auch Profiltiefen bei Winter- und Allwetterreifen unter 4 mm akzeptiert, sofern noch freie Reifenkontingente vorhanden sind.