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Der Autokauf von privat.
Gebrauchtwagen können Sie beim Händler oder von einer Privatperson kaufen. Beides hat seine Vor- und Nachteile und es hängt sicherlich vor allem von den eigenen Wünschen und Bedürfnissen ab, für welche Art des Kaufs Sie sich entscheiden. Im Folgenden finden Sie einige Tipps, wie der private Autokauf beziehungsweise Autoverkauf reibungslos gelingt.
Grundsätzliches zum Gebrauchtwagenkauf.
Beim Gebrauchtwagenkauf von privat können Sie tendenziell immer etwas Geld sparen, wenn Sie sich ein wenig mit Autos auskennen. Vor einem Privatkauf sollten Sie sich das Auto auf jeden Fall genau anschauen und es intensiv prüfen, um möglichst viele Schwachstellen sowie Mängel zu identifizieren und so den Preis gegebenenfalls noch etwas runterhandeln zu können. Dazu gehört auch, sich im Vorfeld über das Fahrzeugmodell und modelltypische Schwachstellen zu informieren: Was sind typische Mängel für das betreffende Modell und wann treten sie üblicherweise auf? Prüfen Sie vor dem Autokauf von privat bei einer Probefahrt auch, wie der Wagen sich fährt und wie er sich anhört. Hilfreich ist es außerdem, eine weitere Person zur Besichtigung und Probefahrt mitzunehmen – vier Augen sehen oftmals mehr als zwei.
Fahrzeugbewertung und -besichtigung: Darauf sollten Sie achten.
Die Fahrzeugbegutachtung.
Bei der Begutachtung des zum Verkauf stehenden Autos nehmen Sie sich auf jeden Fall Zeit für eine ausführliche Besichtigung und natürlich auch für eine Probefahrt. Wenn möglich nehmen Sie eine Begleitperson mit, die Ihnen bei schwierigen Kaufentscheidungen beratend zur Seite steht. Da die Sachmängelhaftung beim privaten Autoverkauf meist ausgeschlossen wird, sind Sie als Käufer bei der Beurteilung des Zustands deutlich mehr gefordert als beim Autokauf vom Händler und sollten etwaige Mängel vor der Übernahme des Wagens erkennen.
Um sich ein Urteil über den Fahrzeugzustand und eventuelle Sachmängel zu bilden, können Sie sich mit Checklisten behelfen, die vor allem dann hilfreich sein können, wenn Sie mit dem Thema Gebrauchtwagenkauf von privat noch nicht allzu vertraut sind: Der ADAC hat beispielsweise wertvolle Tipps auf Lager und stellt in einer Checkliste viele zwischenmenschliche Aspekte dar, auf die Sie vor und während der Besichtigung achten sollten. Ist ein Verkäufer beispielsweise nicht bereit, Zusicherungen schriftlich zu bestätigen, ist etwas gesunde Skepsis angesagt.
Darauf achten Sie außerdem bei der Fahrzeugbegutachtung:
Übrigens: Mit Ausdrücken wie „Nehme ich“ oder „Dann sind wir uns ja einig“ willigen Sie potenziell bereits in einen Kaufvertrag ein und sind zum Kauf des Gebrauchtwagens verpflichtet. Dafür braucht es nämlich nicht unbedingt einen unterschriebenen schriftlichen Vertrag.
Vermeiden Sie es als Käufer zu guter Letzt, in die Falle „versunkener Kosten“ zu tappen: Auch wenn Sie vielleicht einen weiten Weg zurückgelegt haben oder die Besichtigung besonders zeitintensiv war, kaufen Sie den Wagen nur, wenn er Ihnen tatsächlich zusagt! Allzu häufig haben wir das Gefühl, dass wir schon reichlich Zeit in die Anfahrt, Besichtigung oder Probefahrt gesteckt haben, sich der Trip am Ende aber gelohnt haben muss – und setzen uns wegen des betriebenen Aufwands unnötig unter Druck. Kaufen Sie nur, wenn der Wagen Ihren Ansprüchen wirklich entspricht.
Die Gebrauchtwagen-Finanzierung.
Ohne Eigenkapital zu Ihrem Gebrauchtwagen: Entdecken Sie hier die Möglichkeiten für eine Gebrauchtwagenfinanzierung.
Die Probefahrt.
Vor und während der Probefahrt.
Wichtig vor der Probefahrt ist es auch, sich im Vorfeld über die Versicherung während der Fahrt Gedanken zu machen, damit bei Unfallschäden geklärt ist, wer die Haftung übernimmt. Im Zweifel sollten Sie eine extra Probefahrt-Versicherung abzuschließen. Dann sind sowohl Sie als auch der Verkäufer auf der sicheren Seite.
Nutzen Sie vor der Testfahrt die Gelegenheit, den Wagen noch einmal auf Herz und Nieren prüfen, wenn Sie es nicht ohnehin schon getan haben. Lassen Sie zum Beispiel den Motor bei geöffneter Motorhaube an und hören Sie, ob er normal klingt oder irgendwelche ungewöhnlichen Geräusche auftauchen. Gucken Sie ins Display: Ploppen dort Fehlermeldungen auf? Passt der Tachostand zur Abnutzung von Lenkrad, Schaltknauf und Türgriffen? Testen Sie außerdem die Elektronik: Funktionieren Zentralverriegelung, Fensterheber, Sitzheizung, Bordcomputer und Co?
Auch bei der Probefahrt lohnt es sich, den Wagen genauestens unter die Lupe zu nehmen: Lenken Sie immer die Lenkung komplett durch, um zu schauen, ob es irgendwo schleift, knarzt oder andere ungewöhnliche Geräusche macht. Hören Sie auch, wie die Reifen klingen: Sind Klackergeräusche zu hören, die auf Fremdkörper beziehungsweise Standschäden hinweisen, oder läuft alles rund?
Und wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann fahren Sie mit dem Auto während der Probefahrt noch mal zu einem Gutachter und lassen es bewerten. Dazu sollten Sie aber einen Termin vereinbaren. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich sehr unsicher sind beziehungsweise nicht genau wissen, worauf Sie bei der Begutachtung des Fahrzeugs achten sollten.
Seriosität des Verkäufers.
Neben den reinen Fakten rund um das Fahrzeug, das Sie potenziell kaufen möchten, sollten Sie sich auch den Verkäufer genau anschauen: Werden Sie vom Verkäufer unter Druck gesetzt? Kein gutes Zeichen. Lenkt er ab oder druckst herum? Dann haken Sie nach. Wenn der Verkäufer hingegen bereitwillig alles erzählt und auch die Nachteile des Wagens nicht verheimlicht, können Sie entspannt sein. Prüfen Sie außerdem, ob die Person, die den Wagen verkauft, auch wirklich der Eigentümer ist oder stellen Sie zumindest sicher, dass der Eigentümer mit dem Verkauf einverstanden ist. Lassen Sie sich dazu im Zweifel auch die Ausweispapiere der betreffenden Personen zeigen.
Machen Sie sich dann einen Eindruck davon, wie die Person wohl mit dem Auto umgegangen ist. Ist es ein Garagenwagen? Wurde er viel gefahren? Eher lange Strecken oder nur kurze? Immer ein gutes Zeichen ist es, wenn der Wagen scheckheftgepflegt ist.
Schützen Sie sich vor Betrug beim Gebrauchtwagenkauf.
Leider werden Privatverkäufe manchmal auch zu Plattformen von betrügerischen Tricks und Maschen. Um sich vor Betrugsmaschen zu schützen, gilt es ein paar Dinge zu beachten. Wir haben Ihnen im Folgenden Tipps und Tricks für einen sichereren Gebrauchtwagenkauf von privat zusammengestellt.
Um das zu vermeiden und eine Tachomanipulation schon vor dem Kauf zu erkennen, können Sie die folgenden drei Methoden anwenden:
Fahrzeug-Diagnose durchführen
Geräte mit einer Diagnose-Software können neben dem Tacho-Steuergerät auch andere Steuergeräte des Fahrzeugs auslesen, auf denen der Kilometerstand hinterlegt ist und damit eine Manipulation des Tachos aufdecken. Da vermutlich die Wenigsten im privaten Rahmen über das nötige Equipment verfügen, kann man eine solche Überprüfung natürlich auch in einer Werkstatt durchführen lassen.
Eventuelle Ungereimtheiten hinterfragen
Überprüfen Sie Reparatur-Rechnungen, AU- und TÜV-Berichte sowie Eintragungen im Inspektionsheft. Der Tachostand zeigt 100.000 Kilometer und der nächste Ölwechsel ist erst bei 180.000 gefahrenen Kilometern fällig? Da stimmt etwas nicht, denn ein Ölwechsel ist in der Regel nach 30.000 gefahrenen Kilometern nötig.
Im Zweifel Vorbesitzer kontaktieren
Den Namen des letzten Vorbesitzers eines jeden Fahrzeugs können Sie in der Zulassungsbescheinigung nachlesen. Fragen Sie den Vorbesitzer nach dem Tachostand, bei dem er das Auto verkauft hat.
Bei der Zahlung auf Nummer sicher gehen.
Sie haben ein Inserat für einen schicken Gebrauchtwagen im Internet gefunden und schreiben den Verkäufer an. Dieser teilt Ihnen mit, dass der Wagen momentan bei Verwandten im Ausland stehe und bittet Sie für den Transport um eine Anzahlung auf ein Treuhandkonto – eine typische Masche. An der Stelle sollten Sie misstrauisch werden, denn in Vorkasse zu gehen, ist generell risikoreich – vor allem, wenn man den Verkäufer noch nicht getroffen und die Ware noch nicht gesehen hat. Es kann dann leicht passieren, dass der „Verkäufer“ nach der vermeintlichen Anzahlung nicht mehr erreichbar ist.
Die Initiative „Sicherer Autokauf im Internet“ hat verschiedene möglichen Szenarien zu diesem Thema zusammengestellt, um potenzielle Autokäufer zu sensibilisieren und Handlungsmuster aufzuzeigen.
Vorkehrungen für den Kaufabschluss.
Auch wenn das ein vermutlich eher seltenes Szenario ist, so gilt generell bei Zahlung größerer Summen: Kaufen Sie möglichst nicht von jemandem, den Sie nie getroffen haben. Eine Zahlung sollte also immer nur direkt gegen Ware erfolgen.
Denken Sie auch bei der Geldübergabe daran, gewisse Vorkehrungen zu treffen. Sollten Sie das Geld zum Beispiel bar bezahlen – was bei privaten Autoverkäufen durchaus verbreitet ist – dann vermeiden Sie es, weite Strecken mit dem Geld zurückzulegen oder sich an unbelebten Orten mit dem Verkäufer zu treffen. Eine praktische Möglichkeit ist zum Beispiel die Übergabe des Geldes auf dem Parkplatz einer Bank – denn erstens sind da oft auch andere Menschen unterwegs und Sie müssen zweitens das Geld nicht lange durch die Gegend tragen. Empfehlenswert ist es außerdem, eine vertraute Person als Zeugen zum Gebrauchtwagenkauf mitzunehmen – dann haben Sie eine gewisse Absicherung, falls doch mal etwas schief geht.
Wenn Sie als Käufer das Geld überweisen, nachdem Sie den Wagen schon bekommen haben, sind Sie auf der sicheren Seite. Sollten Sie es aber schon im Vorfeld angewiesen haben und dann merken, dass Sie betrogen worden sind, setzen Sie sich schnellstmöglich mit Ihrer Bank in Verbindung, um die Überweisung im besten Fall noch rückgängig zu machen.
Übrigens: Sollten Sie das Geld über einen Onlinebezahldienst transferieren wollen, bedenken Sie, dass der Käuferschutz zuweilen nicht für den Kauf von motorisierten Fahrzeugen gilt.
Auto-Finanzierung beim Privatkauf.
Fragen & Antworten rund um den privaten Autokauf.
Was muss man beachten, wenn man privat ein Auto kauft?
Beim Kauf eines Autos von privat gibt es mehrere wichtige Aspekte zu beachten:
- Gründliche Fahrzeugprüfung: Schauen Sie sich das Auto vor dem Kauf genau an und machen Sie eine Probefahrt. Achten Sie auf typische Mängel des Fahrzeugmodells und prüfen Sie alle sichtbaren Teile wie Reifen, Bremsen, Beleuchtung, Karosserie und Motor.
- Mitnahme einer Begleitperson: Es ist ratsam, eine zweite Person zur Besichtigung und Probefahrt mitzunehmen, da vier Augen oft mehr sehen als zwei.
- Überprüfung der Fahrzeugpapiere: Stellen Sie sicher, dass alle Fahrzeugdokumente vollständig und authentisch sind (Kfz-Brief, Fahrzeugschein, Serviceheft, HU-Bericht). Überprüfen Sie, ob alle Angaben in den Papieren korrekt und plausibel sind.
- Seriöser Verkäufer: Achten Sie auf das Verhalten des Verkäufers. Wenn er Druck ausübt oder bestimmte Fragen vermeidet, kann dies ein Warnsignal sein.
- Vermeidung von Betrug: Seien Sie wachsam gegenüber typischen Betrugsmaschen, wie z. B. Vorschüsse für nicht gesehene Autos zu zahlen oder auf dubiose Angebote einzugehen.
Wie bezahlt man am besten ein Auto privat?
Bei der Bezahlung eines privaten Gebrauchtwagens haben sich folgende Vorgehensweisen bewährt:
- Direkte Bezahlung bei Übergabe: Am sichersten ist es, die Bezahlung und die Übergabe des Autos gleichzeitig zu machen. Dies kann in bar erfolgen, wobei Sie den Geldbetrag an einem belebten Ort übergeben.
- Vermeidung von Vorauszahlungen: Zahlen Sie nie im Voraus für ein Auto, das Sie noch nicht gesehen haben.
- Überweisung nach Fahrzeugübergabe: Eine Banküberweisung kann sicher sein, wenn sie erst nach der Fahrzeugübergabe erfolgt. Im Zweifelsfall sollte die Bank schnell kontaktiert werden, um eine Überweisung im Notfall rückgängig zu machen.
- Vorsicht bei Online-Bezahldiensten: Beachten Sie, dass einige Online-Bezahldienste keinen Käuferschutz für motorisierte Fahrzeuge bieten.
Wie lange haftet ein privater Autoverkäufer?
Bei privaten Verkäufen wird die sogenannte Sachmängelhaftung in den meisten Fällen vertraglich ausgeschlossen. Das bedeutet:
- Keine Haftung für Mängel: Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die nach dem Kauf auftreten oder entdeckt werden, sofern keine Garantie oder spezifische Vereinbarung getroffen wurde.
- Ausnahme bei arglistiger Täuschung: Wenn der Verkäufer bekannte Mängel absichtlich verschweigt oder falsche Angaben macht, kann er haftbar gemacht werden.