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Die Garantie beim privaten Autoverkauf.
Gründe, ein Auto zu verkaufen gibt es viele. Und Wege, es an seinen neuen Besitzer zu bringen ebenso. Wenn Sie ein Auto verkaufen, können Sie das über einen Händler oder privat erledigen. Bei einem Privatverkauf kann es von Vorteil sein, wenn Ihr Auto noch über eine Garantieabsicherung verfügt. Denn diese können Sie unter Umständen an den Käufer weitergeben – was den Kauf Ihres Autos natürlich attraktiver macht. Aber geht das immer? Und was muss man ansonsten beachten?
Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie.
Zunächst einmal: Die Garantie ist nicht das Gleiche wie die Gewährleistung. Diese beiden Begrifflichkeiten werden zwar häufig synonym verwendet, meinen aber etwas ganz anderes: Eine Garantie ist freiwillig und die Gewährleistung gesetzlich geregelt. Was heißt das im Detail?
Sachmängelhaftung & gesetzliche Gewährleistung beim privaten Autoverkauf.
In Hinblick auf die Gültigkeit der Sachmängelhaftung ist es egal, ob der Verkäufer ein gewerblicher Händler oder eine Privatperson ist. Denn auch der private Verkäufer ist gewährleistungspflichtig. Als Privatverkäufer können Sie jedoch durch eine gezielte Formulierung im Kaufvertrag von Ihrem Recht auf Gewährleistungsausschluss Gebrauch machen.
So können Verkäufer dort zum Beispiel den Zusatz „Der Verkauf des Fahrzeugs erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung“ unterbringen. Auch Formulierungen wie „gekauft wie gesehen“ sind üblich – das bezieht sich allerdings in erster Linie auf beim Kauf offensichtliche Mängel wie Kratzer und Beulen und gilt im Zweifel nur als Haftungseinschränkung, aber nicht als umfassender Gewährleistungsausschluss.
Übrigens: Trotz eines Gewährleistungsausschlusses müssen Sie dem Käufer beim Verkauf alle Mängel des Fahrzeugs offenlegen. Der Wagen ist ein Unfallwagen? Teilen Sie das den Interessenten mit und ergänzen sie dies im Kaufvertrag – auch wenn der Unfall vom Vorbesitzer verursacht wurde. Denn sollte das dem neuen Besitzer im Nachhinein auffallen, hat er höchstwahrscheinlich trotz des Gewährleistungsausschlusses ein Rückgaberecht.
Sollte die gesetzliche Gewährleistung des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs noch greifen, können Sie diese in der Regel auch an den Käufer weitergeben – und zwar durch eine schriftliche Abtretung. Dann kann sich auch der neue Besitzer – unabhängig davon, ob Sie vom Gewährleistungsausschluss Gebrauch gemacht haben – für den Rest der ursprünglichen Gewährleistungslaufzeit entspannt im Autositz zurücklehnen.
Garantien beim Privatverkauf eines Autos weitergeben.
In der Regel sind Garantien an das Fahrzeug und nicht an dessen Besitzer gekoppelt. Das heißt: Egal ob Herstellergarantie, Garantieverlängerung oder Anschlussgarantie – sie alle können in der Regel vom Verkäufer an den neuen Besitzer übertragen werden. Idealerweise wird die Übergabe der Garantie im Kaufvertrag vermerkt. Die Weitergabe ist jedoch nur möglich, sofern das die Garantiebestimmungen des jeweiligen Anbieters zulassen. Ob dies der Fall ist, können Sie in den Versicherungsbedingungen nachlesen. Denn: Ausnahmen bestätigen die Regel! In manchen Fällen werden Garantien tatsächlich personenbezogen ausgestellt und können daher nicht weitergegeben werden.
Aber eins liegt auf der Hand: Wenn für Ihren Gebrauchtwagen noch eine übertragbare Garantie gilt, dann ist das ein klarer Pluspunkt auf dem Gebrauchtwagenmarkt und beschert Ihnen bei Verkauf im besten Fall ein paar Euro mehr.