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Das Wichtigste in Kürze.
Die Ladung darf beim Auto sowohl vorne als auch hinten überstehen. Wie weit der Überstand sein darf, hängt von der Fahrtstrecke ab:
- Wegstrecken bis 100 Kilometer: Die Ladung darf bis zu 3 Meter nach hinten hinausragen.
- Wegstrecken über 100 Kilometer: Die Ladung darf bis zu 1,50 Meter nach hinten hinausragen.
Wie viel Überstand ist bei Ladung erlaubt?
Bei Transportgütern wie Arbeitsplatten, Bierbänken oder Surfbrettern stoßen auch geräumige Kombis an ihre Grenzen. Dann muss die Heckklappe eben einfach offenbleiben. Aber ist das eigentlich erlaubt? Wie weit darf Ladung nach hinten und nach vorne überstehen? Wie sollte sie gekennzeichnet sein? Wir haben zusammengefasst, was es beim Transport von großen Dingen zu beachten gilt.
Was sagt die StVO?
Wie Sie Ihre Ladung im Auto verstauen, hat einen erheblichen Einfluss auf die Sicherheit des Straßenverkehrs. Schließlich können unzureichend gesicherte Gegenstände schnell zur Gefahr werden – und zwar sowohl für die Insassen des beladenen Fahrzeugs als auch für andere Verkehrsteilnehmer. So definiert die StVO beim Thema „Ladung“ im entsprechenden § 22, was zu beachten ist.
So gilt es beispielsweise zuerst einmal, sämtliche Ladung so zu sichern, „dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ kann. Wie diese Sicherung grundsätzlich zu bewerkstelligen ist, können Sie hier genauer nachlesen.
Zum Thema Überstand macht die StVO klare Vorgaben – und zeigt sich angenehm eindeutig. Fahrzeug und Ladung dürfen bis zu 2,55 Meter breit und bis zu 4 Meter hoch sein. Ausnahmen gelten nur für land- und forstwirtschaftliche Arbeiten und sind somit für den Weg zum Möbelhaus und zurück also völlig unerheblich.
Übrigens: Die Regelungen zum Überstand gelten auch für Anhänger.
Wie weit darf eine Ladung nach hinten hinausragen?
Grundsätzlich kann Ladung bei einem Auto vorne und hinten überstehen. Wie weit die Ladung hinausragen darf, ist wiederum von der Fahrtstrecke abhängig:
- Bei Wegstrecken bis zu 100 Kilometer darf die Ladung bis zu 3 Meter nach hinten hinausragen.
- Bei Wegstrecken über 100 Kilometer darf die Ladung bis zu 1,50 Meter nach hinten hinausragen.
Bei einem Überstand nach hinten hat man etwas Spiel und kann bei entsprechender Sicherung sogar mit geöffneter Heckklappe fahren. Entgegen landläufiger Meinung ist das nämlich nicht verboten, sollte aber dennoch besser die Ausnahme bleiben.
Wie weit darf eine Ladung nach vorne hinausragen?
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie Ladung nach vorne überstehen lassen wollen, gibt es folgende Regelung:
- Ist das Fahrzeug bis zu 2,50 Meter hoch, darf die Ladung nicht nach vorne überstehen.
- Ist das Fahrzeug über 2,50 Meter hoch, darf die Ladung vorne bis zu 50 Zentimeter über das Fahrzeug hinausragen.
Da aber selbst ausladende SUVs und Vans in der Regel bei Weitem nicht an 2,50 Meter heranreichen, ist der Überstand nach vorne für den durchschnittlichen Pkw-Fahrer verboten.
Ab wann braucht man eine rote Fahne fürs Auto?
Überstehende Ladung bei Dunkelheit.
Wer mit überstehender Ladung unterwegs ist, hat übrigens „während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern“ für die passende Beleuchtung (§ 17 Abs. 1 StVO) zu sorgen. Wo sonst Fahne oder Schild angebracht werden, braucht es dann eine rote Leuchte und einen roten Rückstrahler in maximal 90 cm Höhe (§ 22 Abs. 4 StVO). Wer sich noch einmal kurz in Erinnerung rufen möchte, wie die richtige Ladungssicherung funktioniert, findet hier die wichtigsten Infos im Überblick. Der ACE hat darüber hinaus noch weitere Tipps und Hinweise bezüglich des Beladens in petto, die Sie sich als praktische Liste herunterladen können.
Wichtig: Sollten Sie trotz aller Vorsichtsmaßnahmen einmal Ladung verlieren, sichern Sie die Unfallstelle ordentlich und informieren Sie die Verkehrspolizei. Versuchen Sie aber keinesfalls, das verlorene Transportgut selbst aus dem fließenden Verkehr zu entfernen – das Risiko ist für Sie und andere Verkehrsteilnehmer viel zu hoch.
Gesunden Menschenverstand einsetzen.
Beim Thema Ladung im Auto präsentiert sich die Straßenverkehrsordnung praxisnah: die Zahlen eingängig, die Vorschriften leicht umsetzbar. Selbst der Transport bei geöffneter Heckklappe ist unproblematisch – vorausgesetzt, die Fracht ist ordentlich gesichert. In diesem Punkt gebieten allerdings sowohl StVO als auch gesunder Menschenverstand ein gründliches und verantwortungsbewusstes Vorgehen: Formschlüssig packen, auf die Gewichtsverteilung achten, auf die richtige Ladungssicherung achten und bei entsprechendem Überstand kennzeichnen.