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Mit diesem Formular können Sie uns fehlende Daten zu Ihrer Vorversicherung nachmelden.
Bitte beachten Sie folgende wichtige Hinweise zum Schadenfreiheitsrabatt:
HINWEIS 1: Eine Einbringung des Schadenfreiheitsrabattes durch eine Privatperson ist nur möglich bei:
- einer Kraftfahrtversicherung, bei welcher der Versicherungsnehmer eine juristische Person / Firma ist
- einer Kraftfahrtversicherung im Rahmen eines Aktionsgeschäfts
HINWEIS 2: Eine Rabattübertragung ist nur in folgenden Fällen und dem unten aufgeführten Formular möglich:
- es besteht ein verwandtschaftliches Verhältnis (Ehe-/Lebenspartner, Eltern und Schwiegereltern, Kinder und Schwiegerkinder, Großeltern und Geschwister)
- bei Übertragung von einer Firma/juristischen Person auf eine Privatperson
Die Schadenfreiheitsrabatt abgebende Person muss mit der Übertragung des Schadenverlaufs einverstanden sein und ihn in vollem Umfang aufgeben.
Der Schadenfreiheitsrabatt kann maximal in der Höhe angerechnet werden, den Sie sich seit Führerscheinerwerb selbst hätten erfahren können.
Hier können Sie sich das Formular zur Rabattübertragung herunterladen und ausdrucken.